Der Wildschütz.
Nun folgte eine liefe Stille, während welcher man nichts
dernahm, als das Helle und weit vernehmliche Hämmern des
Holzspechtes. Von Zeit zu Zeit ließ auch der Stößer, in
wolkenloser Höhe treibend, sein schneidendes Pfeifen vernehmen.
Ueber eine Stunde war verstrichen, seit die Jäger über die
Lichtung hinhuschten. Da zitterten plötzlich die Zweige meh-
rerer Eichenschößlinge, schwankten wellenförmig und beugten
fich zur Seite. Ein Mann schob sich aus dem Dickicht; er ging
halb gebückt, halb kriechend. Krampfhaft hielt seine rechte Hand
einen kurzen Stutzen; seine Linke zog einen erlegten stattlichen
Bock leise im Grase nach fich.
(Fortsetzung folgt.)
Der Cand. jur. u. Jen- Jenssen au- Kluxbüll
in Dänemark im Examen.
.Mit dem Civil - und Criminalrechte, Herr Candidat,
scheinen Sie fich nicht eben speciell beschäftigt zu haben; wir
wollen sehen, ob eS mit dem Kirchenrechte besser geht! WaS
würden Sie z. B. thun, wenn ein Prediger fich wegen noch
restirender CopulationSgebühren weigerte, eine KindStame vor-
zunehmen ?"
.Ich-ich — ja — ich würde mal ßu ihm chehen,
und mit ihm mal darüber ßprechen.'
Der Cand. jur. u. Jens Jenssen rc. 171
.Allerdings würde dies wohl daS Erste sein; gesetzt indessen,
der Prediger ließe sich auf Ihre gütlichen Vorstellungen nicht
ein, welche Maßregeln würden Sie alsdann ergreifen? Nun?
ich bitte-*
,La, mein Sßeel, so ßollle ich ihn wohl genug Bestell
steuern; ich würde ihm mal ganß ernßhafl vornehmen; ich
würde ihm ßagen: Sie ßvllten pich ßo Chott was ßjämen,
Herr Pastor —“
.Herr Jenssen! Wie ich Ihnen bereits bemerkt habe,
wünschte ich, daß Sie die Sache, abgesehen von jeder mora-
lischen und persönlichen Einwirkung, durchaus nur vom juri-
stischen Gesichtspunkte betrachten möchten. Stellen Sie fich
also vor, Sie wären schon zwei, drei Mal oder so oft Sie
wollen, bei dem Prediger gewesen, hätten aber durchaus nichts
ausgerichret. Setzen Sie einfach den Fall: er will es durch-
aus nicht, er thut es nicht!'
JO-er — thut es — doch wohl!'
Historisches Recht.
.Wo hast du dann die bittre Mandle her?' —
.Aus'« lange LouiS seim Garte." —
.Hot er dir s dann erlaubt?'
„Kee Gedanke!'
.Nu do paß emol uf, wann dich der erwischt, der bringt
dich vor de Asfise.'
.Da kann er mer aach nir anhabe, — ich steh! die Mandle
schu seit zwanzig Johr bei'm, deß gibt mer e hischtorischeS Recht.'
sr *
Nun folgte eine liefe Stille, während welcher man nichts
dernahm, als das Helle und weit vernehmliche Hämmern des
Holzspechtes. Von Zeit zu Zeit ließ auch der Stößer, in
wolkenloser Höhe treibend, sein schneidendes Pfeifen vernehmen.
Ueber eine Stunde war verstrichen, seit die Jäger über die
Lichtung hinhuschten. Da zitterten plötzlich die Zweige meh-
rerer Eichenschößlinge, schwankten wellenförmig und beugten
fich zur Seite. Ein Mann schob sich aus dem Dickicht; er ging
halb gebückt, halb kriechend. Krampfhaft hielt seine rechte Hand
einen kurzen Stutzen; seine Linke zog einen erlegten stattlichen
Bock leise im Grase nach fich.
(Fortsetzung folgt.)
Der Cand. jur. u. Jen- Jenssen au- Kluxbüll
in Dänemark im Examen.
.Mit dem Civil - und Criminalrechte, Herr Candidat,
scheinen Sie fich nicht eben speciell beschäftigt zu haben; wir
wollen sehen, ob eS mit dem Kirchenrechte besser geht! WaS
würden Sie z. B. thun, wenn ein Prediger fich wegen noch
restirender CopulationSgebühren weigerte, eine KindStame vor-
zunehmen ?"
.Ich-ich — ja — ich würde mal ßu ihm chehen,
und mit ihm mal darüber ßprechen.'
Der Cand. jur. u. Jens Jenssen rc. 171
.Allerdings würde dies wohl daS Erste sein; gesetzt indessen,
der Prediger ließe sich auf Ihre gütlichen Vorstellungen nicht
ein, welche Maßregeln würden Sie alsdann ergreifen? Nun?
ich bitte-*
,La, mein Sßeel, so ßollle ich ihn wohl genug Bestell
steuern; ich würde ihm mal ganß ernßhafl vornehmen; ich
würde ihm ßagen: Sie ßvllten pich ßo Chott was ßjämen,
Herr Pastor —“
.Herr Jenssen! Wie ich Ihnen bereits bemerkt habe,
wünschte ich, daß Sie die Sache, abgesehen von jeder mora-
lischen und persönlichen Einwirkung, durchaus nur vom juri-
stischen Gesichtspunkte betrachten möchten. Stellen Sie fich
also vor, Sie wären schon zwei, drei Mal oder so oft Sie
wollen, bei dem Prediger gewesen, hätten aber durchaus nichts
ausgerichret. Setzen Sie einfach den Fall: er will es durch-
aus nicht, er thut es nicht!'
JO-er — thut es — doch wohl!'
Historisches Recht.
.Wo hast du dann die bittre Mandle her?' —
.Aus'« lange LouiS seim Garte." —
.Hot er dir s dann erlaubt?'
„Kee Gedanke!'
.Nu do paß emol uf, wann dich der erwischt, der bringt
dich vor de Asfise.'
.Da kann er mer aach nir anhabe, — ich steh! die Mandle
schu seit zwanzig Johr bei'm, deß gibt mer e hischtorischeS Recht.'
sr *
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Der Wildschütz" "Historisches Recht" "Der Cand. jur. u. Jens Jenssen aus Kluxbüll in Dänemark im Examen"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Thema/Bildinhalt (normiert)
Kiepe <Motiv>
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 7.1848, Nr. 166, S. 171
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg