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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 58.1907-1908

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Hood, Fred J.: Der Schutz kunstgewerblicher Zeichnungen gegen Nachbildung und Nachdruck
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Unsere Bilder
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https://doi.org/10.11588/diglit.9043#0196

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von der lveihnachtsansstellnng des Bayer. Aunstgewerbevereins.

den Erben geschützt sind, so daß diese auch unter
Umständen sehr erhebliche materielle Vorteile aus J
dem Nachlaß zu ziehen vermögen, Für viele wird I
das eine Mahnung sein, nicht zu leichtsinnig mit
ihrem Eigentum zu verfahren, jedes Stück mit dem
Namen oder dem bekannten Zeichen zu versehen
(denn dieses besitzt ebensogut den Schutz des Gesetzes
wie die Urheberbezeichnung) und über die Art der
Verwertung der einzelnen Stücke, die Adresse der
Empfänger derselben usw. Aufzeichnungen zu sammeln.

Die Rechtsverletzungen des Gesetzes ziehen ziem- j
lich empfindliche Strafen nach sich, doch wird nur
die vorsätzliche Rechtsverletzung bestraft, nicht die
fahrlässige; die fahrlässige Verletzung verpflichtet nur
zum Schadenersatz. U)er aber vorsätzlich ohne Ein- !
willigung des Berechtigten ein U)erk vervielfältigt, J
gewerbsmäßig verbreitet oder gewerbsmäßig vor- !
führt, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Ui. bestraft.
Mit Geldstrafe bis zu (000 UI. bestraft wird der-
jenige, der vorsätzlich den Nanien oder eine sonstige
Bezeichnung des Urhebers des Werkes auf der Ver-
vielfältigung anbringt, ohne die Genehmigung zu

3oq. Elektrische Stcmdlamxe;
von Eh reu bock & Vierthaler, München.
Eisen mit Email in hellblau, dunkelblau, lila.
(>/« d. wirkl. Größe.)

501—303. Zierbleche für Läntcknöpfe;
von Ehren bock & Vierthaler, München ;
dnnkelgriin patiniert; das getriebene Grnament in blau, weiß,
grün eniailliert.

(Vs d. wirkl. Größe.)

besitzen, oder wer Bildnisse ohne Einwilligung des
Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt;
geringere Rechtsverletzungen sind mit Geldstrafen bis
zu 300 M. bedroht, z. B. unbefugte Änderungen
des Werkes bei berechtigter Verbreitung.

(Unsere Kikder.

Den Bildern aus der Münchener Filiale der
„Dresdener Bank" folgt der Anfang einer Nachlese
vom Weihnachtsmarkt aus der Ausstellungs- und
Verkaufshalle des Bayer. Runstgewerbevereins, meist
Metallarbeiten. Unter den größeren verdienen her-
vorgehoben zu werden: das Schreibzeug von Jos.
Hintermaier (Abb. 2stst u. 300), bei welchem die
Läschwiege in sehr netter Weise zu einem haupt-
bestandteil des Schreibzeugs gemacht wurde. Dann
die Tischlampe und die Bowle von Ehrenböck &
Vierthaler (Abb 30H u. 305), Arbeiten, an denen
die Verfertiger ihre weitere Vervollkommnung in der
Anwendung des Emails auf Rupfer und Eisen dar-
tun. Alwin Schreibers Elfenbeinschnitzereien
(Abb. 307—3(3) zeichnen sich besonders durch die
stilistisch vortreffliche Behandlung des Reliefs aus,
die in ihren Höhepunkten stets Reste der ursprüng-
lichen Rörperoberfläche darstellen.

Uber die darauffolgenden Schmucksachen sagt
der Textunterdruck alles Nötige. Eine Gruppe für
sich bilden die Arbeiten von Max Strobl (Firma
Sanktjohannfers Erben). Zuvorderst die Bonbonnieren
(Abb. 32 s u. 322), an denen schon durch die ein-
fachsten, primitivsten Techniken — hammerschlag,
Ausschneiden, Randbuckelung, Punktierung — eine
überaus reizvolle Wirkung hervorgerufen wird, die
noch durch Vergoldung, farbige Steine, perlen rc.
eine Steigerung erfährt. Rönnen diese Stücke als

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