Fallgruppe E - Fenster als neue Gestaltungselemente
31/32 Neue Nutzungserfordernisse können die Ausbildung neuer Belichtungsöffnungen erforderlich machen, die keinen Rückgriff auf historische
Befundlagen ermöglichen. Bei diesem Beispiel handelt es sich um die Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude zu Anlagen des Allgemeinbedarfs, d.
h. Verwaltungs- und Versammlungsräume. Die Ablesbarkeit der ursprünglichen Nutzung ist gewahrt, die historische Substanz nur im Rahmen des Min-
desterfordernisses verändert.
33/34 Unter Rückgriff auf Gestaltelemente, die am Gebäude selbst oder für den Gebäudetypus üblich sind, können neue Nutzungen auch mit dem
Mindestmaß an Auswirkungen auf den Außenbau und somit weitestgehendem Erhalt des Anschauungswertes integriert werden. In diesem Beispiel
wurden neue Belichtungsöffnungen hinter an Wirtschaftsgebäuden vielfach anzutreffenden Bauelementen, den Lüftungsgefachen, angeordnet und
diese vervielfältigt.
Abbildungsnachweis
Verfasserin
31/32 Neue Nutzungserfordernisse können die Ausbildung neuer Belichtungsöffnungen erforderlich machen, die keinen Rückgriff auf historische
Befundlagen ermöglichen. Bei diesem Beispiel handelt es sich um die Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude zu Anlagen des Allgemeinbedarfs, d.
h. Verwaltungs- und Versammlungsräume. Die Ablesbarkeit der ursprünglichen Nutzung ist gewahrt, die historische Substanz nur im Rahmen des Min-
desterfordernisses verändert.
33/34 Unter Rückgriff auf Gestaltelemente, die am Gebäude selbst oder für den Gebäudetypus üblich sind, können neue Nutzungen auch mit dem
Mindestmaß an Auswirkungen auf den Außenbau und somit weitestgehendem Erhalt des Anschauungswertes integriert werden. In diesem Beispiel
wurden neue Belichtungsöffnungen hinter an Wirtschaftsgebäuden vielfach anzutreffenden Bauelementen, den Lüftungsgefachen, angeordnet und
diese vervielfältigt.
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