Wilhelm Lucka
Einführung
9
blom'schen Ausstellung war durch vielfache Presse-
berichte vor Ort bereits bekannt, als die Ausstellung
dann auch im Landkreis Hameln-Pyrmont gezeigt
wurde und ein entsprechendes publizistisches Echo
erfuhr.
In Dissensfällen zwischen dem Landesamt für Denk-
malpflege und Kommunen hinsichtlich einer Denk-
malausweisung fällt dem Ministerium für Wissen-
schaft und Kultur als Oberster Denkmalschutzbehörde
die Aufgabe der Entscheidung zu. Die Verantwort-
lichen im Ministerium waren seit dem Beginn der Aus-
einandersetzung gewillt, bei aller Würdigung der vom
Landesamt vorgebrachten Gründe, die eine Denkmal-
ausweisung nachvollziehbar begründeten, doch keine
Entscheidung über die Köpfe der lokalen Entschei-
dungsträger zu treffen, die nur Unverständnis und
eine daraus resultierende Gegenhaltung erzeugt hät-
te. Die Frage der Denkmalausweisung wurde daher
offen gehalten und zugleich aktiv nach Wegen ge-
sucht, um eine Entscheidung im Konsens zu errei-
chen. Der letzte Baustein hierzu war das halböffent-
liche Expertensymposium, dessen Ergebnisse hier vor-
liegen. So konnten in einem darauf folgenden Ge-
spräch des damaligen Ministers, Lutz Stratmann, mit
den politischen Vertretern bei den Anwesenden die
Bedenken gegen eine Aufnahme in das Verzeichnis
der Baudenkmale durch die Zusicherung, dass keine
Gedenkstätte geplant ist, zerstreut werden.
Anmerkungen
1 Haspel 2004, S. 9f.
2 Deutsche Kunst und Denkmalpflege 1989, S. 1.
3 Larsson 1989, S. 2f.
Abbildungsnachweis
Archiv B. Gelderblom.
Einführung
9
blom'schen Ausstellung war durch vielfache Presse-
berichte vor Ort bereits bekannt, als die Ausstellung
dann auch im Landkreis Hameln-Pyrmont gezeigt
wurde und ein entsprechendes publizistisches Echo
erfuhr.
In Dissensfällen zwischen dem Landesamt für Denk-
malpflege und Kommunen hinsichtlich einer Denk-
malausweisung fällt dem Ministerium für Wissen-
schaft und Kultur als Oberster Denkmalschutzbehörde
die Aufgabe der Entscheidung zu. Die Verantwort-
lichen im Ministerium waren seit dem Beginn der Aus-
einandersetzung gewillt, bei aller Würdigung der vom
Landesamt vorgebrachten Gründe, die eine Denkmal-
ausweisung nachvollziehbar begründeten, doch keine
Entscheidung über die Köpfe der lokalen Entschei-
dungsträger zu treffen, die nur Unverständnis und
eine daraus resultierende Gegenhaltung erzeugt hät-
te. Die Frage der Denkmalausweisung wurde daher
offen gehalten und zugleich aktiv nach Wegen ge-
sucht, um eine Entscheidung im Konsens zu errei-
chen. Der letzte Baustein hierzu war das halböffent-
liche Expertensymposium, dessen Ergebnisse hier vor-
liegen. So konnten in einem darauf folgenden Ge-
spräch des damaligen Ministers, Lutz Stratmann, mit
den politischen Vertretern bei den Anwesenden die
Bedenken gegen eine Aufnahme in das Verzeichnis
der Baudenkmale durch die Zusicherung, dass keine
Gedenkstätte geplant ist, zerstreut werden.
Anmerkungen
1 Haspel 2004, S. 9f.
2 Deutsche Kunst und Denkmalpflege 1989, S. 1.
3 Larsson 1989, S. 2f.
Abbildungsnachweis
Archiv B. Gelderblom.