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Vom Ende her denken?!
11 Der unkontrolliert ausgehobene Burggraben der Burg Wolfstein bei Neumarkt, Oberpfalz, musste zur Abstützung eines
durch den fehlenden Schutt instabil gewordenen Burgteils mittels umfangreicher Stützbauwerke wieder teilweise „aufgefüllt"
werden. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Foto: C. S. Sommer.
Erhalts der archäologischen Substanz wird daher mit
dem öffentlichen Eigentümer - neben der wegen der
notwendigen Größe von mindestens 1000 m2 nicht
finanzierbaren Schutzdachlösung ä la Dalkingen22 -
die Verfüllung der Ruine und obertägige Markierung,
zum Beispiel mit Gabionen, diskutiert.
Nuram Randesei bemerkt, dassvergleichbare Probleme
zur Zeit vielerorts in Bayern, vermutlich aber auch in
andern Ländern, durch regelmäßig am Denkmalrecht
vorbei organisierte „Burgensanierungen" neu pro-
duziert werden. Ausgehend von Initiativen zur Stär-
kung der lokalen Identität oder/und Attraktivität
und Gruppen „starker" Männer beginnt es mit einer
„Entschuttung", das heißt unkontrollierten und undo-
kumentierten Entfernung herabgefallener Architektur
zu beiden Seiten der Mauerstümpfe. Neben der
Beseitigung der jüngeren Geschichte einer Burg
werden dabei in erheblichem Maß neu zu sichernde
Mauerkronen und -flächen mit gigantischen Folge-
lasten provoziert, und oft auch neue statische Schwie-
rigkeiten, weil nun die stabilisierenden Schuttkegel an
den Mauerfüßen fehlen. Nicht selten bedingen solche
Freilegungsarbeiten sogar umfangreiche Neubau-
maßnahmen, wie zum Beispiel auf der Burg Wolfstein
oberhalb Neumarkt in der Oberpfalz, wo die Frei-
räumung eines großen Teils des Grabens Teile der
Burg so destabilisierte, dass der Graben mit massiven
Stützmauern zur Absicherung teilweise wieder zuge-
baut werden musste (Abb. 11).23
Als Fazit bleibt mit dem Ziel einer Nachhaltigkeit
für Bodendenkmäler eigentlich nur „Pfoten weg"
von nicht freigelegter Substanz. Die Belassung
der nach den Gesetzen der Länder „im Boden
befindlichen" Bodendenkmäler dort spart Kosten
jetzt (für Ausgrabung und Konservierung) und vor
allem Folgelasten für die Lebenden (Restaurierung,
Archivierung, wissenschaftliche Bearbeitung, Publi-
kation) und die Nachfolgenden (Restaurierung, er-
neute Restaurierung, ...). Für unseren Umgang
mit Bodendenkmälern heute heißt es daher ers-
tens Vermeidung, zweitens Erforschung mit zer-
störungsfreien Methoden, drittens Präsentation ohne
Bodeneingriffe. Der Ausgangsgedanke der „Landart",
insbesondere der Markierung von ohne Hilfsmittel
nicht sichtbaren Strukturen durch Bepflanzung, un-
terschiedliches Mähen, Steinreihen, vielleicht auch
nur durch andere Flureinteilung, kann zu einem
hohen Bewusstsein über die im Boden versteckt
liegenden Kultur- und Alterswerte, aber auch zu
einer Wiederbelebung unserer häufig großflächig
ausgeräumten Landschaft und damit zu einer besseren
Akzeptanz der Bodendenkmäler führen.
Vom Ende her denken?!
11 Der unkontrolliert ausgehobene Burggraben der Burg Wolfstein bei Neumarkt, Oberpfalz, musste zur Abstützung eines
durch den fehlenden Schutt instabil gewordenen Burgteils mittels umfangreicher Stützbauwerke wieder teilweise „aufgefüllt"
werden. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Foto: C. S. Sommer.
Erhalts der archäologischen Substanz wird daher mit
dem öffentlichen Eigentümer - neben der wegen der
notwendigen Größe von mindestens 1000 m2 nicht
finanzierbaren Schutzdachlösung ä la Dalkingen22 -
die Verfüllung der Ruine und obertägige Markierung,
zum Beispiel mit Gabionen, diskutiert.
Nuram Randesei bemerkt, dassvergleichbare Probleme
zur Zeit vielerorts in Bayern, vermutlich aber auch in
andern Ländern, durch regelmäßig am Denkmalrecht
vorbei organisierte „Burgensanierungen" neu pro-
duziert werden. Ausgehend von Initiativen zur Stär-
kung der lokalen Identität oder/und Attraktivität
und Gruppen „starker" Männer beginnt es mit einer
„Entschuttung", das heißt unkontrollierten und undo-
kumentierten Entfernung herabgefallener Architektur
zu beiden Seiten der Mauerstümpfe. Neben der
Beseitigung der jüngeren Geschichte einer Burg
werden dabei in erheblichem Maß neu zu sichernde
Mauerkronen und -flächen mit gigantischen Folge-
lasten provoziert, und oft auch neue statische Schwie-
rigkeiten, weil nun die stabilisierenden Schuttkegel an
den Mauerfüßen fehlen. Nicht selten bedingen solche
Freilegungsarbeiten sogar umfangreiche Neubau-
maßnahmen, wie zum Beispiel auf der Burg Wolfstein
oberhalb Neumarkt in der Oberpfalz, wo die Frei-
räumung eines großen Teils des Grabens Teile der
Burg so destabilisierte, dass der Graben mit massiven
Stützmauern zur Absicherung teilweise wieder zuge-
baut werden musste (Abb. 11).23
Als Fazit bleibt mit dem Ziel einer Nachhaltigkeit
für Bodendenkmäler eigentlich nur „Pfoten weg"
von nicht freigelegter Substanz. Die Belassung
der nach den Gesetzen der Länder „im Boden
befindlichen" Bodendenkmäler dort spart Kosten
jetzt (für Ausgrabung und Konservierung) und vor
allem Folgelasten für die Lebenden (Restaurierung,
Archivierung, wissenschaftliche Bearbeitung, Publi-
kation) und die Nachfolgenden (Restaurierung, er-
neute Restaurierung, ...). Für unseren Umgang
mit Bodendenkmälern heute heißt es daher ers-
tens Vermeidung, zweitens Erforschung mit zer-
störungsfreien Methoden, drittens Präsentation ohne
Bodeneingriffe. Der Ausgangsgedanke der „Landart",
insbesondere der Markierung von ohne Hilfsmittel
nicht sichtbaren Strukturen durch Bepflanzung, un-
terschiedliches Mähen, Steinreihen, vielleicht auch
nur durch andere Flureinteilung, kann zu einem
hohen Bewusstsein über die im Boden versteckt
liegenden Kultur- und Alterswerte, aber auch zu
einer Wiederbelebung unserer häufig großflächig
ausgeräumten Landschaft und damit zu einer besseren
Akzeptanz der Bodendenkmäler führen.