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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 24.1899

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Heft 3
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Wilhelm, Adolf: Nachträge zu der sogenannten Hetäreninschrift aus Paros
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https://doi.org/10.11588/diglit.39817#0356
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346

A. WILHELM

Lesung und Ergänzung widerstanden; dass die Beziehung der
Inschrift auf Eileithyia, die mir immer am nächsten zu liegen
schien, durch die Aufdeckung ihres Heiligtums mit Quelle und
Höhle, die Otto Ruhensohn geglückt ist, an Wahrscheinlichkeit
gewinnt, sei wenigstens angedeutet.
Die S. 433 ausgesprochene Vermutung,dass der Stein C.I.G.
5310, jetzt in Marseille, aus Paros nach Delos verschleppt
worden sei, ist richtig. Denn, wie ich ebenfalls durch HiIler
von Gartringen erfahre, findet sich in den Papieren Fauvels,
die Conze für die griechischen Grabreliefs eingesehen hat, zur
Inschrift folgende Bemerkung (Bibi. nat. Mscr. franc. 22877 f.
111): Autel pris ä Paros par la fleche (Schiffsname?
Conze).
Dem Namen Απάτη hat F. Bechtel kürzlich eine geistreiche
Deutung gegeben: Hermes 1899 S. 480. Zu Μεθύλλιον S. 4 27,4
hätte ich Μέθη Δ ιονυσίου Άνδ ρίχ Εΰνόριου Συπαληττίου γυνή C Ι Α.
II 2788, Μέθη Διονυσίου Μιλησία II 3220 anführen, ZU Κλέις S.
439,1 auf W. Schulzes Quaestiones epicae S. 282 verweisen
sollen. Ebenda sind S. 259 die verschiedenen Schreibungen des
Namens Eileithyia erörtert, dessen Ergänzung in der S. 4 35
behandelten Weihung freilich bedenklich ist. Μελέτιον (S. 432)
findet sich auch in einer Inschrift von Pergamon Nr. 523 Z.
18, Τιμή (S. 438) C.I.A. II 2969, Γλύκιννα (S. 439) auch in
der zuletzt von M. Fränkel , Epigraphisches aus Aegina S
27, 78 mitgeteilten Inschrift, Άγανίππη (S 439) auch G.D.I.
3706, II 40. Z. 27 war in der Umschrift Αΐ(σ)χρίου zu lesen.
Wie ich Fränkels eben genannter Abhandlung S. 35, 118
entnehme, scheint die von mir S. 4 28 nach Prokesch ange-
führte Inschrift C.I.G. 2414 nach Kambanis Πρωτοκλής Προ-
σθένη[ς zu lauten. Es war gewiss verführerisch die Πρωτώ Άλ-
χί(ου) der parischen Liste in Prokeschs ΠΡΩΤΩΑΛΚΙ wie-
der zu finden, und Kambanis sind nachweislich auch sonst
zu starke Versehen begegnet, als dass seine Lesung der Pro-
keschs gegenüber ausschliessliche Geltung beanspruchen dürfte.
So wird es geraten sein ein Urteil zu verschieben, bis der
P
Stein selbst Zeugniss ablegt.
 
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