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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 24.1899

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Heft 3
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Ziehen, Ludwig: Euston
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https://doi.org/10.11588/diglit.39817#0277
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ΕΤΣΤΟΝ

Im C I. A. II 631 steht ein Sakralgesetz über die Ein-
künfte von Priesterinnen bei gewissen Opfern. Die zwei Frag-
mente hymettischen Marmors, aus denen die Inschrift zusam-
mengesetzt ist, wurden zuerst von Böckh im Jahre 1 835 im
berliner Lektionskatalog auf Grund einer Abschrift von Ross
bekannt gemacht und erklärt. Ross hatte dazu angegeben, dass
sie auf der Burg von Athen ausgegraben seien. Bald darauf
veröffentlichte dieselben beiden Fragmente Pittakis in der ’E-
φτψ.ερίς άρχ. Nr. ID und 118, offenbar ohne von der Arbeit
Böckhs etwas zu wissen und erklärte, er habe sie crefunden
O
εις το ίλέρος της Αττικής το νυν καλούυ.ενον 'Αλικαϊς, πλησίον του
άκρου Ζωστήρος καί του δήρ.ου 'Αλαί Αίξωνίδες und habe sie 1 830
von da auf die Akropolis gebracht. Später gab sie dann noch
Rangabe unter Nr. 816 und 816 b seiner Anticjuites hel-
le riiques heraus, und ihm gelang es zuerst, einen fortlau-
fenden Text aus den beiden Bruchstücken zu gewinnen, den
Köhler fast unverändert in das Corpus Inscriptionum Atti-
carum aufnehmen konnte. Zum weitaus grössten Teile liess
sich das Fehlende sicher ergänzen weil, wie schon Böckh
richtig erkannte, immer dieselben Bestimmungen bei jeder
Priesterin wiederkehren, und es bleiben nur einige Stellen,
für die auch Köhler eine wirklich befriedigende Lösung nicht
zu bringen vermochte.
Nun giebt es von dieser Inschrift aber noch ein drittes Frag-
ment, das ebenfalls von Pittakis veröffentlicht worden ist,aber
den späteren Herausgebern entgangen zu sein scheint. In der
Έφηρ,ερίς άρχ. von 1855 findet sich nämlich unter Nr. 2667
folgender Inschrifttext mit daneben stehender Umschrift1 ge-
druckt :

1 Sie ist zum grössten Teil verfehlt und. des Abdrucks nicht wert, sie
kann höchstens als Beweis dafür dienen, dass Pittakis das Fragment wirk-
lich gefunden und nicht etwa nach C. I. A. II 631 erfunden hat.
 
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