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D e r
Bergsträßer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Achter Jahrgang.


M". LA. Weinheim, den 17. Februar L8L8.



Amtliche Bekanntmachungen.
f241 Die Vorlage der 1855er Gemeinde-Rechnungen betr.
Nro. 705. Zur Vermeidung von Verzögerungen und daraus entspringenden Unannehmlichkeiten machen wir
die Gemeinderäthe darauf aufmerksam, daß die Gemeinde-Rechnungen pro 1855 mit dem 1. Mai l. I. anher
vorgelegt sein müssen und daß wir nicht in der Lage sind, eine Fristverlängerung zu gestatten.
Mit den Rechnungen müssen zugleich die Duplieate derselben und die Nachweisungen und Begründungen der
Vorauschlags-Ueberschreitungcn vorgelegt werden.
Neber die Erledigung der erlassenen Bescheide zu den frühern Rechnungen sind besondere ausführliche Nach-
weisungen zu fertigen und mit den Nevisionsaeten den Beilagen beizubinden und die Rechnungen müssen vor der
Vorlage nach Vorschrift des § 133 der Gemeinde-Ordnung geprüft, aufgelegt und öffentlich verkündigt werden.
Die Vorlage von Rechnungen, bei denen die eine oder die andere dieser Vorschriften nicht beobachtet wäre,
müßten wir als nicht geschehen betrachten und gegen den säumigen Gemeinderath nach § 33 der Rechnungs-
Instruktion einschreiten.
Weinheim, am 8. Februar 1856.
Großherzogliches Amtsrevisorat:
Hecht.


s23l Die Vorlagen der monatlichen Rechnungs-Nachweisungen betr.
Nro. 706. Die monatlichen Rechnungs-Nachweisungen, wie solche seither von den Rechnern und den Ge-
meinderäthen anher vorgclegt wurden, entsprechen ihrer Form und ihrem Inhalte nach nicht dem in der Bekannt-
machung des Verordnungsblattes 1855, Nro. 14, Seite 35, damit verbundenen Zwecke, indem namentlich aus
denselben der Verlauf der Rechnungsführung und die Thätigkeit der Rechner in Beitreibung der Gemeinde-Ein-
nahmen nicht ersehen werden kann.
Es sind daher diese Nachweisungen künftig in folgender Fassung zu fertigen:
Einnahmen vom letztverflossenen Monat 1^. IV. . — fl. — kr.
hierzu die Einnahmen der vorhergehenden Monate „

8ummg aller Einnahmen — fl. — kr.
Ausgaben vom letztverflossenen Monat lV. N. . . . — fl. — kr.
hierzu die Ausgaben der vorhergehenden Monate . . . — fl. — kr.
8ummu aller Ausgaben ........ — fl. — kr.
mithin sollen in der Kasse sein. — „ — „
in derselben sind baar vorhanden .......... — „ — /,
also zu wenig (zu viel) — fl. — kr.
Dieser Auszug ist vom Rechner mit dem Datum zu versehen, zu unterzeichnen und dem Gemeinderath zu
übergeben.
 
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