Vierteljähriger Abonnements-
preis 30 kr. ohne chostaufschlag.
Einrücknngsgebühr für die
Spaltzeile 3 kr.
D e r
ergsträßer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Achter Jahrgang.
H'°. 35. Weinheim, den 18. Mai I8L6.
Amtliche Bekanntmachungen.
169) Nro. 7108. Die Rechnung der Sparkasse-Gesellschaft für Landgemeinden im Unterrheinkreis soll am
Mittwoch den 21. d. M.,
Vormittags 11 Uhr,
im kleinen Saale des Museums zu Heidelberg in einer abzuhaltendcn Generalversammlung vorgelegt werden und
läßt der Verwaltungsrath die Gcsellschaftsmitglieder eiuladen sich recht zahlreich in der Versammlung einzusinden.
Die Bürgermeister werden veranlaßt dies den ihnen bekannten Gesellschaftomitgliedern bekannt zu machen.
Weinheim, 13. Mai 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T e u f f e l.
Eberle.
168) Die Feuerschau pro. 1856.
Nro. 7197. Die Bürgermeisterämter erhalten die Feucrschanprotokolle pro 1856 zurück, um dieselben bis
zur Nachschau aufzubewahen und sodann dem Feuerschaumeister Knell wieder zu übergeben.
Weinheim, 14. Mai 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. Teuffel.
Eberle.
167) Das Ab- und Zuschreiben in den Steuerzcttelabschriften der Gemeinden betr.
Nro. 2264. Mit Erlaß hohen Ministeriums des Innern vom 21. April l. I., Nro. 4520, und Großh. Regie«
rung des Unterrheinkreises vom 5. v. M., Nro. 8844, sind wir angewiesen, strenge darauf zu halten, daß
dem §4 der Verordnung vom 12. Dezember 1843, Regierungsblatt 1844, Nro. 1, allenthalben entsprochen und
namentlich die da und dort übliche doppelte Aufstellung des Gcmeinde-Catasters beseitigt wird. Die Gemeinderäthe des
Amtsbezirkes setzen wir zur genauen Befolgung mit dem Anfügcn hiervon in Kenntniß, daß wir künftig jedes
Umlagregister zurückwcisen werden, welches nicht der Vorschrift des tz 4 der angeführten Verordnung genau ent-
spricht.
Weinheim, am 10. Mai 1856.
Großh. Amtsrevisorat:
Hecht.
166) Ediktalladung.
Nro. 6868. Glasermeister Philipp Münch
ron hier, welcher sich im Jahr 1849 von Hause
entfernt und seither keine Nachricht mehr von sich
gegeben hat, wird aufgefordert, binnen Jahresfrist
sich hier zu melden oder Nachricht über seinen Aufent-
preis 30 kr. ohne chostaufschlag.
Einrücknngsgebühr für die
Spaltzeile 3 kr.
D e r
ergsträßer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Achter Jahrgang.
H'°. 35. Weinheim, den 18. Mai I8L6.
Amtliche Bekanntmachungen.
169) Nro. 7108. Die Rechnung der Sparkasse-Gesellschaft für Landgemeinden im Unterrheinkreis soll am
Mittwoch den 21. d. M.,
Vormittags 11 Uhr,
im kleinen Saale des Museums zu Heidelberg in einer abzuhaltendcn Generalversammlung vorgelegt werden und
läßt der Verwaltungsrath die Gcsellschaftsmitglieder eiuladen sich recht zahlreich in der Versammlung einzusinden.
Die Bürgermeister werden veranlaßt dies den ihnen bekannten Gesellschaftomitgliedern bekannt zu machen.
Weinheim, 13. Mai 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T e u f f e l.
Eberle.
168) Die Feuerschau pro. 1856.
Nro. 7197. Die Bürgermeisterämter erhalten die Feucrschanprotokolle pro 1856 zurück, um dieselben bis
zur Nachschau aufzubewahen und sodann dem Feuerschaumeister Knell wieder zu übergeben.
Weinheim, 14. Mai 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. Teuffel.
Eberle.
167) Das Ab- und Zuschreiben in den Steuerzcttelabschriften der Gemeinden betr.
Nro. 2264. Mit Erlaß hohen Ministeriums des Innern vom 21. April l. I., Nro. 4520, und Großh. Regie«
rung des Unterrheinkreises vom 5. v. M., Nro. 8844, sind wir angewiesen, strenge darauf zu halten, daß
dem §4 der Verordnung vom 12. Dezember 1843, Regierungsblatt 1844, Nro. 1, allenthalben entsprochen und
namentlich die da und dort übliche doppelte Aufstellung des Gcmeinde-Catasters beseitigt wird. Die Gemeinderäthe des
Amtsbezirkes setzen wir zur genauen Befolgung mit dem Anfügcn hiervon in Kenntniß, daß wir künftig jedes
Umlagregister zurückwcisen werden, welches nicht der Vorschrift des tz 4 der angeführten Verordnung genau ent-
spricht.
Weinheim, am 10. Mai 1856.
Großh. Amtsrevisorat:
Hecht.
166) Ediktalladung.
Nro. 6868. Glasermeister Philipp Münch
ron hier, welcher sich im Jahr 1849 von Hause
entfernt und seither keine Nachricht mehr von sich
gegeben hat, wird aufgefordert, binnen Jahresfrist
sich hier zu melden oder Nachricht über seinen Aufent-