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prctä 30 kr. ohne Postanfschtag.
Einrücknngsgebühr für die
Spaltzeile 3 kr.
D e r
Bergsträßer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Achter Jahrgang.
H'A 42. Weinheim, den 4. Juni L8L6.
Amtliche Bekanntmachungen. »
^80) Feststellung der Gemarkungsgrenzen betr.
Nro. 7688. Unter Beziehung auf den im Centralverordnungsblatt Nro. 5 vom 7. April V. I. enthaltenen
Ministeriell-Erlaß, die Aufstellung der Steinsetzer unv ihre Dienstwcisung betr., — werden sämmtliche Bürger-
meisterämter aufgefordert, binnen 14 Tagen hierher anzuzeigen:
g. welche Steinsetzer dermalen in der Gemeinde bestehen;
b. ob etwa einer oder der andere nach § 2 des erwähnten Ministeriell - Erlasses zum Steinsetzer nicht geeignet ist;
e. ob einer, und welcher, von ihnen fähig ist, einfache Messungen zum Zweck des Steinsatzes vorzunehmen.
Wo nicht vier tüchtige Steinsetzer vorhanden sind, hat der Gemeinderath die fehlende Anzahl zu wählen und
ist dann ferner
ä. das Ergebniß der Wahl anzuzeigen und dabei zu bemerken, ob die Gewählten bereit sind, den Dienst zu
übernehmen.
Einstweilen erhält jedes Bürgermeisteramt ein Eremplar der oben erwähnten Verordnung über die Aufstellung
der Steinsetzer und deren Dienstanweisung.
Weinheim, den 30. Mai 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T c u s f e l.
Eberle.
s81f Die Hauptmusterung der Hunde pro 1856 betr.
Nro. 7801. Die Hauptmusterung wird in den diesseitigen Amtsorten an den nachgenannten Tagen abgehalten
werben:
1) in Laudenbach, Montag den 9. Juni, Morgens 9 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
2) in Hemsbach, Dienstag den 10. Juni, Morgens 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
3) in Sulzbach, Dienstag den 10. Juni, Nachmittags 4 Uhr;
4) in Nitsch weih er, Mittwoch den 11. Juni, Morgens 9 Uhr;
5) in Hochsachsen, Mittwoch den 11. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
6) in Großsachsen, Donnerstag den 12. Juni, Morgens 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
7) in Lützelsachsen, Donnerstag den 12. Juni, Abends 5 Uhr;
8) in Leutershausen, Freitag den 13. Juni, Morgens 8 Uhr;
9) in Weinheim, Samstag den 14. Juni, Morgens 8 bis 11 Uhr und Nachmittags 2 bis 4'/- Uhr;
10) in Ritten weiher, Dienstag den 17. Juni, Morgens 9 Uhr;
11) in Nippenweiher, Dienstag den 17. Juni, Vormittags 11 Uhr;
12) in Heilig kreuz, Dienstag den 17. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
13) in Oberflockenbach, Mittwoch den 18. Juni, Morgens 8 Uhr;
14) in Stein klingen, Mittwoch den 18. Juni, Mittags 12 Uhr;
15) in Wünsch Michelbach, Mittwoch den 18. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
16) in Urscnbach, Donnerstag den 19. Juni, Morgens 9 Uhr.
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^80) Feststellung der Gemarkungsgrenzen betr.
Nro. 7688. Unter Beziehung auf den im Centralverordnungsblatt Nro. 5 vom 7. April V. I. enthaltenen
Ministeriell-Erlaß, die Aufstellung der Steinsetzer unv ihre Dienstwcisung betr., — werden sämmtliche Bürger-
meisterämter aufgefordert, binnen 14 Tagen hierher anzuzeigen:
g. welche Steinsetzer dermalen in der Gemeinde bestehen;
b. ob etwa einer oder der andere nach § 2 des erwähnten Ministeriell - Erlasses zum Steinsetzer nicht geeignet ist;
e. ob einer, und welcher, von ihnen fähig ist, einfache Messungen zum Zweck des Steinsatzes vorzunehmen.
Wo nicht vier tüchtige Steinsetzer vorhanden sind, hat der Gemeinderath die fehlende Anzahl zu wählen und
ist dann ferner
ä. das Ergebniß der Wahl anzuzeigen und dabei zu bemerken, ob die Gewählten bereit sind, den Dienst zu
übernehmen.
Einstweilen erhält jedes Bürgermeisteramt ein Eremplar der oben erwähnten Verordnung über die Aufstellung
der Steinsetzer und deren Dienstanweisung.
Weinheim, den 30. Mai 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T c u s f e l.
Eberle.
s81f Die Hauptmusterung der Hunde pro 1856 betr.
Nro. 7801. Die Hauptmusterung wird in den diesseitigen Amtsorten an den nachgenannten Tagen abgehalten
werben:
1) in Laudenbach, Montag den 9. Juni, Morgens 9 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
2) in Hemsbach, Dienstag den 10. Juni, Morgens 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
3) in Sulzbach, Dienstag den 10. Juni, Nachmittags 4 Uhr;
4) in Nitsch weih er, Mittwoch den 11. Juni, Morgens 9 Uhr;
5) in Hochsachsen, Mittwoch den 11. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
6) in Großsachsen, Donnerstag den 12. Juni, Morgens 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
7) in Lützelsachsen, Donnerstag den 12. Juni, Abends 5 Uhr;
8) in Leutershausen, Freitag den 13. Juni, Morgens 8 Uhr;
9) in Weinheim, Samstag den 14. Juni, Morgens 8 bis 11 Uhr und Nachmittags 2 bis 4'/- Uhr;
10) in Ritten weiher, Dienstag den 17. Juni, Morgens 9 Uhr;
11) in Nippenweiher, Dienstag den 17. Juni, Vormittags 11 Uhr;
12) in Heilig kreuz, Dienstag den 17. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
13) in Oberflockenbach, Mittwoch den 18. Juni, Morgens 8 Uhr;
14) in Stein klingen, Mittwoch den 18. Juni, Mittags 12 Uhr;
15) in Wünsch Michelbach, Mittwoch den 18. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
16) in Urscnbach, Donnerstag den 19. Juni, Morgens 9 Uhr.