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preis 30 kr. ohne Postaufschlag.
D e r
Etnrücknngsgebühr für die
Spaltzeile 3 kr.
Bergsträßer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Achter Jahrgang.
4K. Weinheim, den 8. Juni Z8LG.
Amtliche Bekanntmachungen.
184) Die Gebühren der Leichenschauer betr.
Nro. 7936. Das großh. Ministerium des Innern hat mit Erlaß vom 23. März v. I., Nro. 3869,
angeordnet, daß die Leichenschauer von jedem Sterbfall für Impressen zwei Kreuzer außer der Gebühr von 24 kr.
zu beziehen haben, wovon die Gemeindebehörden und die Leichenschauer zu benachrichtigen sind.
Weinheim, den 2. Juni 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T e u f f e l.
Eberle.
181) Die Hauptmusterung der Hunde pro 1856 betr.
Nro. 7801. Die Hauptmusterung wird in den diesseitigen Amtsorten an den nachgenannten Tagen abgehalten
werden:
1) in Laudenbach, Montag den 9. Juni, Morgens 9 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
2) in Hemsbach, Dienstag den 10. Juni, Morgens 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
3) in Sulzbach, Dienstag den 10. Juni, Nachmittags 4 Uhr;
4) in Ritsch weihcr, Mittwoch den 11. Juni, Morgens 9 Uhr;
5) in Hochsachscn, Mittwoch den 11. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
6) in Großsachsen, Donnerstag den 12. Juni, Morgens 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
7) in Lützelsachsen, Donnerstag den 12. Juni, Abends 5 Uhr;
8) in Leutershausen, Freitag den 13. Juni, Morgens 8 Uhr;
9) in Weinheim, ^mstag den 14. Juni, Margens 8 bis 11 Uhr und Nachmittags 2 bis 4^ Uhr;
10) in Nittenweiher^ Dienstag den 17. Juni, Morgens 9 Uhr;
11) in Nippenweih-sr, Dienstag den 17. Juni, Vormittags 11 Uhr;
12) in Heilig kreuz, Dienstag den 17. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
13) in Oder flock enba ch, Mittwoch den 18. Juni, Morgens 8 Uhr;
14) in Stein klingen, Mittwoch den 18. Juni, Mittags 12 Uhr;
15) in Wünfchmichelbach, Mittwoch den 18. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
16) in Ursenbach, Donnerstag den 19. Juni, Morgens 9 Uhr.
Die Bürgermeister haben sofort alle älteren oder bis zum Tag der Musterung 6 Wochen alt werdenden
Hunde und Hündinnen in ein Verzeichniß aufnehmen zu lassen und solches am Tage der Musterung der Kom-
mission vorzulegen.
Die verzeichneten Hundcbesitzer sind zur Musterung vorzuladen und außerdem ist der Tag der Musterung
durch die Schelle bekannt zu machen.
Der Steuererheber ist sofort zu der Musterung einzuladen.
Weinheim, den 29. Mai 1856.
Großherzogliches Bizirksamt:
v. T e u f f e l. Eberle.
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Bergsträßer Bote.
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Achter Jahrgang.
4K. Weinheim, den 8. Juni Z8LG.
Amtliche Bekanntmachungen.
184) Die Gebühren der Leichenschauer betr.
Nro. 7936. Das großh. Ministerium des Innern hat mit Erlaß vom 23. März v. I., Nro. 3869,
angeordnet, daß die Leichenschauer von jedem Sterbfall für Impressen zwei Kreuzer außer der Gebühr von 24 kr.
zu beziehen haben, wovon die Gemeindebehörden und die Leichenschauer zu benachrichtigen sind.
Weinheim, den 2. Juni 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T e u f f e l.
Eberle.
181) Die Hauptmusterung der Hunde pro 1856 betr.
Nro. 7801. Die Hauptmusterung wird in den diesseitigen Amtsorten an den nachgenannten Tagen abgehalten
werden:
1) in Laudenbach, Montag den 9. Juni, Morgens 9 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
2) in Hemsbach, Dienstag den 10. Juni, Morgens 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
3) in Sulzbach, Dienstag den 10. Juni, Nachmittags 4 Uhr;
4) in Ritsch weihcr, Mittwoch den 11. Juni, Morgens 9 Uhr;
5) in Hochsachscn, Mittwoch den 11. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
6) in Großsachsen, Donnerstag den 12. Juni, Morgens 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr;
7) in Lützelsachsen, Donnerstag den 12. Juni, Abends 5 Uhr;
8) in Leutershausen, Freitag den 13. Juni, Morgens 8 Uhr;
9) in Weinheim, ^mstag den 14. Juni, Margens 8 bis 11 Uhr und Nachmittags 2 bis 4^ Uhr;
10) in Nittenweiher^ Dienstag den 17. Juni, Morgens 9 Uhr;
11) in Nippenweih-sr, Dienstag den 17. Juni, Vormittags 11 Uhr;
12) in Heilig kreuz, Dienstag den 17. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
13) in Oder flock enba ch, Mittwoch den 18. Juni, Morgens 8 Uhr;
14) in Stein klingen, Mittwoch den 18. Juni, Mittags 12 Uhr;
15) in Wünfchmichelbach, Mittwoch den 18. Juni, Nachmittags 2 Uhr;
16) in Ursenbach, Donnerstag den 19. Juni, Morgens 9 Uhr.
Die Bürgermeister haben sofort alle älteren oder bis zum Tag der Musterung 6 Wochen alt werdenden
Hunde und Hündinnen in ein Verzeichniß aufnehmen zu lassen und solches am Tage der Musterung der Kom-
mission vorzulegen.
Die verzeichneten Hundcbesitzer sind zur Musterung vorzuladen und außerdem ist der Tag der Musterung
durch die Schelle bekannt zu machen.
Der Steuererheber ist sofort zu der Musterung einzuladen.
Weinheim, den 29. Mai 1856.
Großherzogliches Bizirksamt:
v. T e u f f e l. Eberle.