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Der
Bergsträßer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Achter Jahrgang.

2O. Weinheim, den 12. Marz L8LS.

Amtliche Bekanntmachungen.
f431 Nro. 4219- Michael Grohe's Ehefrau
von Hemsbach will auswandern; allenfallsige An-
forderungen sind
Dienstag den 18. d. M.,
Vormittags 11 Uhr,
dahier geltend zu machen.
Weinheim, den 7. März 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. Teuffel.
Eberle.

s44f Die Wittwc und
Kinder des verstorbenen
Mathias Dallinger l.
von hier lassen bis
n 27. d. M.,
Vormittags lO Uhr,
aus dem Nachhause dahier zu Eigenthnm versteigern:
1) ein einstöckiges Wohnhaus mit Keller und
etwa 4 Ruthen Pflanzgarten in der Letten-
Kasse ;
2) ein einstöckiges Wohnhaus mit Balkenkeller
und Stall unter einem Dache, nebst Backofen
mit Schweinstall und euren 1 Viertel Baum-
garten in der Lettengaffe;
3) 1^ Viertel Acker in den neun Stücken;
4) I Viertel Acker und Wingert im mittleren
Sandrocken;
5) 2 Viertel Acker und Wingert im vorderen
Sandrocken;
6) l'/s Viertel Acker im Kettner;
7) 1/2 Viertel Wingert im unteren Letten.
Großsachscn, den 10. März 1856.
Das Bürgermeisteramt:
Merkel.
Bender.


l39s> Bekanntmachung.
Bis Mittwoch den 26. März l. I., Vormit-
tags 10 Uhr, lassen die Erben des verlebten Jakob
Schütz l. von Weinheim:
von 1 Morgen 34 Ruthen Wingert im Rosen-
brunnen die Hälfte, und zwar bas Hintere
Theil,
auf hiesigem Nachhause zu Eigenthum versteigern.
Lützelsachsen, den 5. März 1856.
Der Bürgermeister:
Pfrang.
Stein.

s37^ Bekanntmachung.
Bei unfern Bahnverwaltungen Frankfurt, Darm-
stadt und Heidelberg ist eine Anzahl Gegenstände
aufbewahrt, welche im Laufe des verflossenen Jahres
theils in den Güterhallcn , Wagen und den Bahn-
hofslokalitäten liegen geblieben, theils auf der Bahn-
linie von dem Aufsichtspersonal aufgefunden worden
sind.
Diese Gegenstände bestehen in 2 Stück Ofen-
rohr im Gewicht von 8 Pfund, Stöcken, Schir-
men, Kleidungsstücken, Büchern, Cigarren-Etuis
und Brieftaschen und sonstigen verschiedenen kleinen
Effekten, deren Eigenthümcr hiermit aufgeforbert
werden, innerhalb 2 Monaten ihre Ansprüche
geltend zu machen, da nach Umfluß dieser Frist
die nicht reklamirten Gegenstände zu Gunsten des
Unterstützungsfonbs für unsere Bediensteten öffent-
lich versteigert werden.
Darmstadt, den 29. Januar 1856.
Die Direktion der Main-Neckar-Bahn.
 
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