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D e r
Bergsträßer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Achter Jahrgang.

HA JA. Weinheim, den 19. Marz S8LG.

Amtliche Bekanntmachungen.
s46t Bestimmung der Anzahl Wirthschaften im Amtsbezirk Weinheim.
Nro. 4631. Aus den eingekommenen Verzeichnissen der bestehenden Wirthschaften hat man ersehen, daß
mehrere der bewilligten Wirthschaften zur Zeit nicht betrieben, aber dennoch als fortbestehend nachgeführt werden.
Die Bürgermeisterämter werten deßhalb unter Hinweisung aus § 19 der Wirthschaftoorvnung vom Jahr 1834
und die Bekanntmachungen im Verordnungsblatt von 1847, Nro. 28, Seite 100, und Nro. 31, Seite 107,
darauf aufmerksam gemacht, daß ruhende, das heißt, zur Zeit nicht betriebene Wirthschaftsrechte jedenfalls nicht
willkürlich, sondern nur mit ausdrücklicher obrigkeitlicher Erlaubniß wieder betrieben werden dürfen.
Zugleich werden die Bürgermeisterämter angewiesen, jeweils von dem Eingehen einer Wirihschaft Anzeige
hierher zu machen.
Weinheim, den 17. März 1856.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T e u f f e l.
Eberle.

s43l Nro. 4219- Michael Gr ohe's Ehefrau
von Hemsbach will auswandern; allenfallsige An-
forderungen sind
Dienstag den 18. d. M.,
Vormittags 11 Uhr,
dahier geltend zu machen.
Weinheim, den 7. März 1856.
Großhcrzogliches Bezirksamt:
v. Teuffel.
Eberle.

s44f Die Wittwe und
Kinder des verstorbenen
Mathias Dallinger I.
von hier lassen bis
Donnerstag den 27. d. M.,
Vormittags 10 Uhr,
auf dem Nachhause dahier zu Eigenthum versteigern:
1) ein einstöckiges Wohnhaus mit Keller und
etwa 4 Ruthen Pflanzgarten in der Letten-
gasse;


2) ein einstöckiges Wohnhaus mit Balkenkeller
und Stall unter einem Dache, nebst Backofen
mit Schweinstall und eiron 1 Viertel Baum-
garten in der Lettengasse;
3) IV? Viertel Acker in den neun Stücken;
4) 1 Viertel Acker und Wingert im mittleren
Sandrocken;
5) 2 Viertel Acker und Wingert im vorderen
Sandrocken;
6t I V2 Viertel Acker im Kettner;
7) Viertel Wingert im unteren Letten.
Großsachsen, den 10. März 1856.
Das Bürgermeisteramt:
Merkel.
Bender.

s45t Bekanntmachung.
Das Begehen und Befahren des Weges von
der Ladenburger Neckar brücke und von
Neckar Hausen nach Seckenheim über die
Ilvesheimer Allmenveist für jeden Frem-
den bei 1 fl. 30 kr. Strafe verboten.
 
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