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falls aber ausschließlich. — Zur Vermeidung eines möglichen
Mißverständnisses wäre hier übrigens zu bemerken, daß der
einfühlende Sachkünstler nicht etwa für einfühlende Betrach-
tung schafft. Ob das Resultat für formale, einfühlende,
intellektuale Betrachtung gewollt ist und ausfällt, hat mit
dieser Einteilung der Schaffensprozesse nichts zu tun.
Überdies ist beim Tätigkeitsschaffen überhaupt keine ge-
wollt und auch beim Wirkungsschaffen nur manchmal be-
wußterweise.

Diesen beiden Arten des Gestaltens wäre noch als dritte
die intellektuale hinzuzufügen. Ein solcher Künstler ge-
staltet Formales und Intellektuales aus der Außenwelt —
es gehört hierher insbesondere der die Natur kopierende
Künstler — oder sich selbst auf Grund psychologischer Ana-
lyse. Vorwiegend fließt solches intellektuale Schaffen aus
Wirkungsabsicht; doch sind im Grunde auch alle Arten des
Tätigkeitsschaffens, insbesondere solche aus intellektualer oder
imaginativer Funktionslust, möglich. Auch formale oder
intellektuale Kunstwirkungsabsicht kann nicht bloß auf
diesem Wege angestrebt werden. Auch der Ich-Künstler
z. B. kann bewußter- und gewollterweise formal wirken,
d. h. im Betrachter seine Stimmung auf formalem Wege
hervorrufen wie etwa Gauguin.

Diese drei Kunstgestaltungsarten dürften im großen und
ganzen in concreto zu unterscheiden sein. Allerdings gibt
es auch Mischformen, insbesondere einer der beiden ersten
Arten, mit intellektualem Vorgehen.

In anderer Richtung ließen sich die Künstler trennen
in solche, die auf Grund der Wahrnehmung gestalten, und
solche, die es auf Grund der Erinnerung und der Phantasie
tun 1. Freilich ist das keine strikte Trennung, sondern es

1 Ein junger japanischer Künstler, der vor kurzem nach Europa
kam, um hier „europäisch“ malen zu lernen, konnte Menschen nur in
drei bestimmten Stellungen und nur aus dem Gedächtnis zeichnen,
also nach abstraktem Wissen. Die Bilder wurden dabei individuell
 
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