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Clemen, Paul [Hrsg.]
Belgische Kunstdenkmäler (Band 2): Vom Anfang des sechzehnten bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts — München, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.43818#0363
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Abb. 211. Gent.
Nach einem Kupferstich von Grammaye.

XI.

DAS FLANDRISCHE WOHN-
HAUS SEIT DER MITTE DES
17. JAHRHUNDERTS
Von HANS VOGTS


as Mittelalter hat diesseits der Alpen überall vier Typen städtischer Wohnungen
ausgebildet, das schmale giebellose Reihenhaus der Arbeiter und Kleinbauern,
meist als Zinshaus auf Veranlassung reicher Grundbesitzer gebaut und in gleichen
Formen für Spitäler und Beginenhöfe zur Anwendung gebracht, das Giebelhaus

des eigentlichen Bürgerstandes, das zunächst vielleicht ein-, zwei- oder höchstens drei-

achsig aufgetreten sein mag, später seine Breite jedoch verdoppelte, dann den von der
Straßenführung unabhängiger gebauten Hof der Grundherren und der wohlhabenden

Bürgerkreise, die sich jenen in der Lebensführung anschlossen, endlich als eine seit dem
13. Jahrhundert nachweisbare Übergangsform zwischen Giebelhaus und Hof das breit-

stirnige Stadthaus des Großbürgers, das dazu bestimmt war, die Hofform mehr und mehr,
besonders aus dem enger bebauten Kern der Städte, zu verdrängen, und das zum Haupt-
träger der künstlerischen Entwicklung wurde, wie es ja auch die Wohnung des für die
städtische Kultur wichtigsten Standes war. Hof und Großbürgerhaus machen noch während
des Mittelalters eine entscheidende Verwandlung durch, indem sie in gleichem Maße, wie
sie des ursprünglichen Festungscharakters entkleidet werden, den wachsenden Wohnbedürf-
nissen, vor allem dem Bedürfnis nach Trennung und Unterscheidung der Einzelräume,
entgegenkommen.
Die Entwicklung dieser Wohnhaustypen ist überall dieselbe, entsprechend der überall

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