Vorwort
Die Erhaltung des historischen Erbes kann nur dann dauerhaft in der Bevöl-
kerung verankert werden, wenn darüber aufgeklärt wird, woraus dieses Erbe
besteht und aus welchen Gründen materielle Zeugen früheren Lebens für
uns heute von Bedeutung sind. Seit dem Anfang der institutionalisierten
Denkmalpflege in Hessen im 19. Jahrhundert ist die Inventarisation der Kul-
turdenkmäler eine ihrer Hauptaufgaben. Mit dem Erlaß des Hessischen
Denkmalschutzgesetzes 1974 und seiner Novellierung 1986 ist die Veröffent-
lichung des schützenswerten Bestandes und die Benachrichtigung der
Eigentümer die Voraussetzung für den Umgang mit den Kulturdenkmälern.
Darüber hinaus sollen die interessierte Öffentlichkeit und alle am Denkmal-
schutz Beteiligten die Grundlagen des Schutzes geliefert bekommen. Dies
geschieht auf der Basis eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz von
1980 mit der Veröffentlichung der Denkmaltopographie, wobei jedes Bun-
desland entsprechend der Differenzierung der einzelnen Gesetze besondere
Formen gewählt hat. In Hessen wurde versucht, die Vorteile einer alphabe-
tischen Liste mit den Aussagen eines historisch-topographischen Werkes zu
verbinden. 1982 wurde mit dem Band Wetteraukreis I die Reihe Kulturdenk-
mäler in Hessen im Rahmen der Denkmaltopographie Bundesrepublik
Deutschland eröffnet. Mittlerweile ist annähernd die Hälfte der Fläche des
Bundeslandes in dieser Form denkmalpflegerisch erschlossen. Die Rechts-
sicherheit für den Bürger hat sich damit entschieden verbessert. Die Zerstö-
rungsquote von denkmalwerter Substanz ist in den Gebieten stark gesun-
ken, wo die Denkmaltopographie bereits vorliegt.
Bisher sind in Hessen der Landkreis Wetterau I, Stadt Kassel I, Schwalm-
Eder-Kreis I, Lahn-Dill-Kreis I, Stadt Frankfurt am Main, Kreis Offenbach,
Stadt Wiesbaden I, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Kassel I, Werra-
Meißner Kreis I-IH, Stadt Fulda, Kreis Limburg-Weilburg I und II, Stadt
Gießen und Stadt Darmstadt erschienen. Weitere Gebiete von Hessen sind
in Bearbeitung, mehrere Bände werden in Kürze erscheinen.
Die Erfassung des umfangreichen Denkmalbestandes in 154 Ortsteilen des
Kreises Hersfeld-Rotenburg, die jetzt in zwei umfangreichen Bänden vor-
liegt, wäre ohne die beträchtliche finanzielle Hilfe des Kreises nicht möglich
gewesen. An dieser Stelle sei dem ehemaligen Landrat, Herrn Holzhauer ge-
dankt, der auch die Verzögerung der Drucklegung ertragen hat.
Dr. Christoph Mohr
Hauptkonservator Landesamt für Denkmalpflege Hessen
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Die Erhaltung des historischen Erbes kann nur dann dauerhaft in der Bevöl-
kerung verankert werden, wenn darüber aufgeklärt wird, woraus dieses Erbe
besteht und aus welchen Gründen materielle Zeugen früheren Lebens für
uns heute von Bedeutung sind. Seit dem Anfang der institutionalisierten
Denkmalpflege in Hessen im 19. Jahrhundert ist die Inventarisation der Kul-
turdenkmäler eine ihrer Hauptaufgaben. Mit dem Erlaß des Hessischen
Denkmalschutzgesetzes 1974 und seiner Novellierung 1986 ist die Veröffent-
lichung des schützenswerten Bestandes und die Benachrichtigung der
Eigentümer die Voraussetzung für den Umgang mit den Kulturdenkmälern.
Darüber hinaus sollen die interessierte Öffentlichkeit und alle am Denkmal-
schutz Beteiligten die Grundlagen des Schutzes geliefert bekommen. Dies
geschieht auf der Basis eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz von
1980 mit der Veröffentlichung der Denkmaltopographie, wobei jedes Bun-
desland entsprechend der Differenzierung der einzelnen Gesetze besondere
Formen gewählt hat. In Hessen wurde versucht, die Vorteile einer alphabe-
tischen Liste mit den Aussagen eines historisch-topographischen Werkes zu
verbinden. 1982 wurde mit dem Band Wetteraukreis I die Reihe Kulturdenk-
mäler in Hessen im Rahmen der Denkmaltopographie Bundesrepublik
Deutschland eröffnet. Mittlerweile ist annähernd die Hälfte der Fläche des
Bundeslandes in dieser Form denkmalpflegerisch erschlossen. Die Rechts-
sicherheit für den Bürger hat sich damit entschieden verbessert. Die Zerstö-
rungsquote von denkmalwerter Substanz ist in den Gebieten stark gesun-
ken, wo die Denkmaltopographie bereits vorliegt.
Bisher sind in Hessen der Landkreis Wetterau I, Stadt Kassel I, Schwalm-
Eder-Kreis I, Lahn-Dill-Kreis I, Stadt Frankfurt am Main, Kreis Offenbach,
Stadt Wiesbaden I, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Kassel I, Werra-
Meißner Kreis I-IH, Stadt Fulda, Kreis Limburg-Weilburg I und II, Stadt
Gießen und Stadt Darmstadt erschienen. Weitere Gebiete von Hessen sind
in Bearbeitung, mehrere Bände werden in Kürze erscheinen.
Die Erfassung des umfangreichen Denkmalbestandes in 154 Ortsteilen des
Kreises Hersfeld-Rotenburg, die jetzt in zwei umfangreichen Bänden vor-
liegt, wäre ohne die beträchtliche finanzielle Hilfe des Kreises nicht möglich
gewesen. An dieser Stelle sei dem ehemaligen Landrat, Herrn Holzhauer ge-
dankt, der auch die Verzögerung der Drucklegung ertragen hat.
Dr. Christoph Mohr
Hauptkonservator Landesamt für Denkmalpflege Hessen
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