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Wionski, Heinz; Landesamt für Denkmalpflege Hessen [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Hessen: Baudenkmale in Hessen: Lahn-Dill-Kreis: 1 — Braunschweig, Wiesbanden: Friedr. Vieweg & Sohn, 1986

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https://doi.org/10.11588/diglit.48760#0163
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Greifenstein


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Greifenstein


Erläuterung zu Karte 6 (M 1:50000)
Gemeinde Greifenstein
Die heutige Großgemeinde schließt mit
den Ortsteilen Greifenstein, Holzhau-
sen, Ulm und Allendorf auch solche ein,
die bis zur Gebietsreform 1977 Teil des
Kreises Wetzlar waren. Die historische
Grenze zwischen Dillkreis und Kreis
Wetzlar bzw. zwischen nassauischem
und solmsischem Territorium findet so
in der heutigen verwaltungsmäßigen
Gliederung keine Entsprechung.
Das Gemeindegebiet liegt im Bereich
des östlichen Randes der Westerwald-
hochfläche, Quellgebiet zahlreicher
Bäche und Flüsse. Zu ihnen zählt der
Ulmbach, der in die mittlere Lahn mün-
det. Im Verlauf des Ulmbachtals liegen
Beilstein, Holzhausen, Ulm und Allen-
dorf. Der Charakter eines dem Wasser-
lauf linear folgenden Dorfes ist beson-
ders gut in Holzhausen bewahrt. Die
Gartenzonen entlang des Ulmbaches
und am westlichen Ortsrand sind als
denkmalpflegerisches Interessengebiet
ausgewiesen. Ebenso der östliche, leicht
geneigte Ortsrand von Rodenroth mit
dem hohen Mansarddach des barocken
Schulhauses als dominierendes Motiv,
auch wenn der übrige Ortskern keine
Gesamtanlage ist. Auf einem hohen,
dem Dilltal zugewandten Bergrücken
liegt Greifenstein mit der weithin sicht-
baren Burganlage.
Historisch liegt das Gemeindegebiet im
Bereich des Kalenberger Zents, in dem
im zwölften Jh. die Landgrafen von
Thüringen als Lehnsherren auftraten.
Die Gerichtsbarkeit war zunächst den
Herren von Beilstein übertragen, deren
Stammsitz, die Burg Beilstein, 1129
erstmals erwähnt wurde. Zur Herrschaft
Beilstein gehörten auch Arbom und
Rodenroth. Die Beilsteiner mußten
1228/29 ihre Besitzungen den ihre Lan-
desherrschaft ausbauenden nassaui-
schen Grafen überlassen und sich nach
Lichtenstein und Greifenstein zurück-
ziehen. Ein weiterer eigener Gerichtsbe-
zirk innerhalb des Kalenberger Zents
war Nenderoth, das ebenfalls an die nas-
sauischen Grafen fiel.
Es ist unklar, ob der Rückzugsort der
Beilsteiner nach der Aufgabe ihres
Stammsitzes, die Burg Greifenstein,
eine Neugründung oder eine ältere
Reichsburg war. Die ihr zukommende
territorialpolitische Bedeutung durch
die Lage an der Straße Köln-Wetzlar
veranlaßte die nassauischen Grafen,
auch diese Burg unter ihre Kontrolle zu
bringen und sie 1298 mit solmsischer
Hilfe zu zerstören. Der Wiederaufbau
war zwischen Nassau und Solms strittig.
Er erfolgte ab 1395 durch Solms, als der
territorialpolitische Wert längst gesun-
ken war.
Die Burg Greifenstein ist das herausra-
gende Kulturdenkmal der Gemeinde
mit einer Baugeschichte, die vom 13. bis
zum Ende des 17. Jh. reicht. Aus der

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