Kulturdenkmäler
Herbornseelbach
Fahlerstraße 11
Flur 23, Flurstück 102
Giebelständiger Streckhof mit schöner
Haustür der Zeit um 1800. Der ver-
schieferte Wohnteil ist ein Fachwerkbau
derselben Zeit. Neben der geschicht-
lichen Bedeutung als Beispiel einer
regional typischen Hofform ist der
Bau zusammen mit dem vor dem Giebel
gelegenen gußeisernen Brunnen ein her-
ausgehobener Ort in der Fahlerstraße
und deshalb auch städtebaulich bedeut-
sam.
Fahlerstraße o. Nr.
Flur 23, Flurstück 103
Laufbrunnen
Gußeiserner Brunnen aus dem letzten
Viertel des 19. Jh. mit längsrechtecki-
gem Trog und von einem Knauf be-
kröntem Brunnenstock. Die geschweift
umrandeten Füllungen des Troges be-
sitzen ein sternförmiges Ornament in
flachem Relief. Zusammen mit dem
hinter dem Brunnen liegenden Streck-
hof markiert er einen hervorgehobenen
Ort in der Fahlerstraße und ist deshalb
Kulturdenkmal aufgrund seiner städte-
baulichen Bedeutung.
Fahlerstraße 20
Flur 22, Flurstück 15/1
Fachwerkbau der Zeit um 1700 mit
einem handwerklich und künstlerisch
wertvollen Giebel. Der Bau ist zudem
Teil einer geschlossenen Baugruppe, die
den südöstlichen historischen Ortsrand
in der Zeit des 17. und 18. Jh. markiert.
Aus diesen Gründen ist der Bau Kultur-
denkmal.
Fahlerstraße 22/26
Flur 22, Flurstück 27 und 28
Traufständiger, etwas von der Straße
zurückgesetzter Bau. Im Osten ein
Fachwerkgiebel, dem durch seine
Schmuckformen der Zeit um 1700 be-
sonderer künstlerischer Wert zukommt.
Ein vergleichbares ungestörtes Fach-
werkgefüge ist zumindest für das Ober-
geschoß der Traufseite zu erwarten.
Der Bau ist aufgrund der Qualität des
Fachwerks künstlerisch und geschicht-
lich bedeutsam und deshalb Kultur-
denkmal.
301
Herbornseelbach
Fahlerstraße 11
Flur 23, Flurstück 102
Giebelständiger Streckhof mit schöner
Haustür der Zeit um 1800. Der ver-
schieferte Wohnteil ist ein Fachwerkbau
derselben Zeit. Neben der geschicht-
lichen Bedeutung als Beispiel einer
regional typischen Hofform ist der
Bau zusammen mit dem vor dem Giebel
gelegenen gußeisernen Brunnen ein her-
ausgehobener Ort in der Fahlerstraße
und deshalb auch städtebaulich bedeut-
sam.
Fahlerstraße o. Nr.
Flur 23, Flurstück 103
Laufbrunnen
Gußeiserner Brunnen aus dem letzten
Viertel des 19. Jh. mit längsrechtecki-
gem Trog und von einem Knauf be-
kröntem Brunnenstock. Die geschweift
umrandeten Füllungen des Troges be-
sitzen ein sternförmiges Ornament in
flachem Relief. Zusammen mit dem
hinter dem Brunnen liegenden Streck-
hof markiert er einen hervorgehobenen
Ort in der Fahlerstraße und ist deshalb
Kulturdenkmal aufgrund seiner städte-
baulichen Bedeutung.
Fahlerstraße 20
Flur 22, Flurstück 15/1
Fachwerkbau der Zeit um 1700 mit
einem handwerklich und künstlerisch
wertvollen Giebel. Der Bau ist zudem
Teil einer geschlossenen Baugruppe, die
den südöstlichen historischen Ortsrand
in der Zeit des 17. und 18. Jh. markiert.
Aus diesen Gründen ist der Bau Kultur-
denkmal.
Fahlerstraße 22/26
Flur 22, Flurstück 27 und 28
Traufständiger, etwas von der Straße
zurückgesetzter Bau. Im Osten ein
Fachwerkgiebel, dem durch seine
Schmuckformen der Zeit um 1700 be-
sonderer künstlerischer Wert zukommt.
Ein vergleichbares ungestörtes Fach-
werkgefüge ist zumindest für das Ober-
geschoß der Traufseite zu erwarten.
Der Bau ist aufgrund der Qualität des
Fachwerks künstlerisch und geschicht-
lich bedeutsam und deshalb Kultur-
denkmal.
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