Siedlung Brunstein, Reste der ehern. „Burgscheune“
Siedlung Brunstein, Mappe 983, BI. 49 (Burgscheune Brunstein 1911), Hauptstaatsarchiv Hannover
Domäne Brunstein, ehern. Gerichtsgebäude des Amtes Brunstein
Eine Spitztonne überwölbt das Langhaus, das
durch eine dreiseitige Holzempore gegliedert
wird. Auf ihr ruht die um 1864 durch Carl Hey-
der (Heiligenstadt) geschaffene Orgel.
Siedlung Brunstein
Die Herzöge von Braunschweig nutzten die
topographisch bevorzugte Lage des Berg-
sporns östlich von Langenholtensen am Rande
des Westerhofer Klosterforstes zur Errichtung
einer mittelalterlichen Höhenburg, die zugleich
auch Sitz des gleichnamigen Amtes war.
Nachdem die Burg im Dreißigjährigen Krieg
schwer beschädigt wurde, mussten die
Meierei, das Amtsgebäude, der alte Turm, die
Burgkapelle, das Backhaus und das Amtshaus
wegen Baufälligkeit abgetragen werden.
Die Gebäudegruppierung des 18.Jh. mit der
etwas abseits gelegenen u-förmigen „Alten
Burg“ konserviert der 1754 „ausgemessene
Grundriß der Brunsteiner Amtshaushalts
Grundstücken,“ gezeichnet von J. T. Willich.
Zehn Jahre später erfolgte alsdann der voll-
ständige Abbruch der noch überkommenen
baulichen Relikte, so dass nur noch mittels der
Fundamentgräben Lage und Grundriss der
Burganlage zu erschließen sind.
Aus dem rezenten Baubestand der nordöstlich
des Burgberges entstandenen Domäne
Domänenstraße 2 ragen das frei stehende
Wohnhaus, die am Westrand des Gutshofes
gelegene lang gestreckte Burgscheune und
das einstige Gerichtsgebäude heraus.
Das Wohnhaus der ehemaligen Domäne aus
der Mitte des 18.Jh., das in den Quellen als
Pächterwohnhaus bezeichnet wird, präsentiert
sich als schlichter, auf hohes Sockelgeschoss
gestellter, dreigeschossiger Fachwerkbau unter
Walmdach. Inschriftlich „1783“ datiert ist die
lang gestreckte Bruchsteinscheune (120 Fuß
lang und 50 Fuß breit) mit schlichter
Sandsteingliederung, die durch einen Brand
1985 ihr Dach einbüßte. Aus der 2. Hälfte des
18.Jh. stammt das ehemalige Gerichtsgebäude
des Amtes Brunstein, ein schlichter dop-
pelgeschossiger Bau mit Fachwerkoberstock.
NORTHEIM/SCHNEDINGHAUSEN
Im Einflussbereich der Mooreniederung, nahe
der Moringer Gemeindegrenze, liegt das kleine
Dorf Schnedinghausen, das 1186/98 in einer
Abschrift von 1291/92 als „Snetingehusen“
erstmals urkundlich genannt wird. Zunächst
zum Kloster Amelungsborn gehörend, erwarb
1776 Hans Ernst von Hardenberg den ehema-
ligen Klosterhof in Schnedinghausen. Kartiert
ist der „Adel. Hof von Hardenberg“ in der
Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1786,
die für Schnedinghausen insgesamt 15 „Feuer-
stellen“ ausweist. Aussagekräftiger sind der
„Geometrische Plan ... des Closter Dorff
Schnedigehausen“ von 1744 und der „Plan von
dem Hochfürst. Braunsch. Wolfenbüttl.
Closterdorf Schnedingehausen“ von 1754.
Nach den Bildquellen gehörten Mitte des 18.Jh.
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Siedlung Brunstein, Mappe 983, BI. 49 (Burgscheune Brunstein 1911), Hauptstaatsarchiv Hannover
Domäne Brunstein, ehern. Gerichtsgebäude des Amtes Brunstein
Eine Spitztonne überwölbt das Langhaus, das
durch eine dreiseitige Holzempore gegliedert
wird. Auf ihr ruht die um 1864 durch Carl Hey-
der (Heiligenstadt) geschaffene Orgel.
Siedlung Brunstein
Die Herzöge von Braunschweig nutzten die
topographisch bevorzugte Lage des Berg-
sporns östlich von Langenholtensen am Rande
des Westerhofer Klosterforstes zur Errichtung
einer mittelalterlichen Höhenburg, die zugleich
auch Sitz des gleichnamigen Amtes war.
Nachdem die Burg im Dreißigjährigen Krieg
schwer beschädigt wurde, mussten die
Meierei, das Amtsgebäude, der alte Turm, die
Burgkapelle, das Backhaus und das Amtshaus
wegen Baufälligkeit abgetragen werden.
Die Gebäudegruppierung des 18.Jh. mit der
etwas abseits gelegenen u-förmigen „Alten
Burg“ konserviert der 1754 „ausgemessene
Grundriß der Brunsteiner Amtshaushalts
Grundstücken,“ gezeichnet von J. T. Willich.
Zehn Jahre später erfolgte alsdann der voll-
ständige Abbruch der noch überkommenen
baulichen Relikte, so dass nur noch mittels der
Fundamentgräben Lage und Grundriss der
Burganlage zu erschließen sind.
Aus dem rezenten Baubestand der nordöstlich
des Burgberges entstandenen Domäne
Domänenstraße 2 ragen das frei stehende
Wohnhaus, die am Westrand des Gutshofes
gelegene lang gestreckte Burgscheune und
das einstige Gerichtsgebäude heraus.
Das Wohnhaus der ehemaligen Domäne aus
der Mitte des 18.Jh., das in den Quellen als
Pächterwohnhaus bezeichnet wird, präsentiert
sich als schlichter, auf hohes Sockelgeschoss
gestellter, dreigeschossiger Fachwerkbau unter
Walmdach. Inschriftlich „1783“ datiert ist die
lang gestreckte Bruchsteinscheune (120 Fuß
lang und 50 Fuß breit) mit schlichter
Sandsteingliederung, die durch einen Brand
1985 ihr Dach einbüßte. Aus der 2. Hälfte des
18.Jh. stammt das ehemalige Gerichtsgebäude
des Amtes Brunstein, ein schlichter dop-
pelgeschossiger Bau mit Fachwerkoberstock.
NORTHEIM/SCHNEDINGHAUSEN
Im Einflussbereich der Mooreniederung, nahe
der Moringer Gemeindegrenze, liegt das kleine
Dorf Schnedinghausen, das 1186/98 in einer
Abschrift von 1291/92 als „Snetingehusen“
erstmals urkundlich genannt wird. Zunächst
zum Kloster Amelungsborn gehörend, erwarb
1776 Hans Ernst von Hardenberg den ehema-
ligen Klosterhof in Schnedinghausen. Kartiert
ist der „Adel. Hof von Hardenberg“ in der
Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1786,
die für Schnedinghausen insgesamt 15 „Feuer-
stellen“ ausweist. Aussagekräftiger sind der
„Geometrische Plan ... des Closter Dorff
Schnedigehausen“ von 1744 und der „Plan von
dem Hochfürst. Braunsch. Wolfenbüttl.
Closterdorf Schnedingehausen“ von 1754.
Nach den Bildquellen gehörten Mitte des 18.Jh.
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