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er dreißigjährige Krieg, der Deutschland verwüstete und die Herzen des Volkes
verwildern ließ, war zu Ende, und Recht und Ruhe kehrten wieder.
Da wälzte sich in einer Dorfgasse ein erregter Volkshaufe vor das Haus
des Richters, voran zwei Weiber, von welchen das eine zwei Knaben mit sich
führte, während das andere laut jammernd
bald den einen, bald den andern Knaben
umklammerte. Als der Richter ans dem
Hause trat, schwieg die Menge, und während
das eine Weib die Knaben festhielt, warf
sich das andere weinend zu des Richters
Füßen und schrie: „Herr! Die beiden
Knaben sind meine Kinder, die ich suche
seit acht Jahren, und dieses Weib, meine
Nachbarin, der ich sie anvertraut habe, will mich nicht mehr kennen
und mir meine Kinder nicht wiedergeben!" Als nun der Richter
sie aufforderte, ihre Klage näher vorzubringen, da erzählte sie,
daß sie eines Tages ihre beiden Kinder, ein Zwillingspaar im
Alter von zwei Jahren, ihrer kinderlosen Nachbarin zur Obhut
übergeben habe, weil sie in die Stadt mußte, daß, bis sie in's
Dorf zurückkam, die Schweden dasselbe zerstört und niedergebranut
hätten und daß sie kein lebendes Wesen mehr gefunden habe. Seit-
dem sei sie nmhcrgcirrt, um ihre Kinder zu suchen, und heute, da
sie dieselben mit der Nachbarin wiedergefunden habe, leugne diese,
sie zu kennen und verweigere ihr die Kinder.
Tie Beklagte, welche die Klage mit kalter Ruhe angehört hatte,
er dreißigjährige Krieg, der Deutschland verwüstete und die Herzen des Volkes
verwildern ließ, war zu Ende, und Recht und Ruhe kehrten wieder.
Da wälzte sich in einer Dorfgasse ein erregter Volkshaufe vor das Haus
des Richters, voran zwei Weiber, von welchen das eine zwei Knaben mit sich
führte, während das andere laut jammernd
bald den einen, bald den andern Knaben
umklammerte. Als der Richter ans dem
Hause trat, schwieg die Menge, und während
das eine Weib die Knaben festhielt, warf
sich das andere weinend zu des Richters
Füßen und schrie: „Herr! Die beiden
Knaben sind meine Kinder, die ich suche
seit acht Jahren, und dieses Weib, meine
Nachbarin, der ich sie anvertraut habe, will mich nicht mehr kennen
und mir meine Kinder nicht wiedergeben!" Als nun der Richter
sie aufforderte, ihre Klage näher vorzubringen, da erzählte sie,
daß sie eines Tages ihre beiden Kinder, ein Zwillingspaar im
Alter von zwei Jahren, ihrer kinderlosen Nachbarin zur Obhut
übergeben habe, weil sie in die Stadt mußte, daß, bis sie in's
Dorf zurückkam, die Schweden dasselbe zerstört und niedergebranut
hätten und daß sie kein lebendes Wesen mehr gefunden habe. Seit-
dem sei sie nmhcrgcirrt, um ihre Kinder zu suchen, und heute, da
sie dieselben mit der Nachbarin wiedergefunden habe, leugne diese,
sie zu kennen und verweigere ihr die Kinder.
Tie Beklagte, welche die Klage mit kalter Ruhe angehört hatte,
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Ein salomonisches Urtheil"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)