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Göbel, Heinrich; Göbel, Heinrich [Hrsg.]
Wandteppiche (II. Teil, Band 1): Die romanischen Länder: Die Wandteppiche und ihre Manufakturen in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal — Leipzig, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.16360#0020
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Paris

403 der Pariser Nationalbibliothek ist verworfen — es ließ Meister Hennequin wenigstens
den Ruhm der freien Erfindung gewisser Szenen (3) —; eine Gruppe, in erster Linie
vertreten durch die Handschrift Nr. 482 in Cambrai, die Manuskripte zu Metz (Nr. 38)
und Namur, die Exemplare im Britischen Museum (Nr. 33166, Nr. 17333), im Eton
College (Ms. 177) und in verschiedenen anderen Staats- und Privatsammlungen, ist an
seine Stelle getreten. Wenn Delisles Urteil richtig ist — die Ausführungen wirken
überzeugend — geht Hennequins Malerruf stark geschmälert aus dem Streit der Mei-
nungen hervor. Die Entwürfe zu der Apokalypse von Angers sind mehr oder weniger
wörtliche, verschiedenen dem Maler zur Verfügung gestellten Manuskripten entnommene
Kopien. Durchschlagend erscheint der Vergleich ein und derselben Szene im Urbilde
— Tod der beiden Propheten, Fol. 42 der vorzugsweise benutzten, Ende des 13. Jahr-
hunderts entstandenen Handschrift von Cambrai — und im Teppich — 34. Episode
der Apokalypse zu Angers—; der Behang ist nichts weiter als die genaue Wiedergabe
der Miniatur. Ist es berechtigt gegen den Brügger Meister — sein bürgerlicher Name
lautet Jan de Bondol (Bondolf, Bandol) — den Vorwurf der Gedankenarmut zu er-
heben? Ich glaube die Frage verneinen zu müssen. Wer die Vorbedingungen kennt,
die die Entstehung einer frühen religiösen Wandteppichfolge bedingten, wer weiß,
mit welcher pedantischen Genauigkeit der geistliche „Autor", der Entwerfer des Leit-
fadens, dem Maler jede Bewegungsfreiheit unterband, mit welch unendlicher Trocken-
heit die Stellungen der handelnden Personen, die Farben der Gewänder, die Gestaltung
der Geräte und vieles, vieles andere mehr behandelt wurde — ich erinnere nur an
den berühmten Leitfaden der Sankt Urbansfolge zu Troyes —, der wird begreifen, daß
bei einem so schwerwiegenden Falle, wie bei der Durchführung der Apokalypse, die die
Kapelle eines der ersten Herrn der Christenheit zu schmücken berufen war, mit der
äußersten Peinlichkeit verfahren wurde. Ein klares Urteil über die Tätigkeit Henne-
quins von Brügge läßt sich erst dann geben, wenn — soweit überhaupt möglich —
Bild für Bild, Episode für Episode mit den als Vorlagen dienenden Miniaturen ver-
glichen und alle Abweichungen festgestellt sind.

Meister Hennequin stammt aus Brügge, er steht bereits vor 1368 in Diensten König
Karls V. von Frankreich, wird zum Hofmaler ernannt und bezieht ein recht beträcht-
liches Gehalt. Der französische Herrscher scheint eine besondere Vorliebe für den
Künstler besessen zu haben. Er schenkt ihm „pour consid&rations des bons et agre-
ables Services" im Dezember des Jahres 1368 das in Saint-Quentin gelegene Haus zum
Falken (4). Der letzte Vermerk in der „Recepta communis Thesauri" datiert von 1380:
„Joannes Bandol nobis super vadiis suis ad vitam. C. francos XXa februarii" (5). Bondol
scheint neben seiner amtlichen eine nicht unbeträchtliche private Tätigkeit geübt zu
haben. Er steht 1371 im Dienste der Gräfin von Flandern. Von 1376—1380 ist der
Meister für Ludwig I. von Anjou, den Auftraggeber der Apokalypse, tätig; «Jehan de
Bruges, peintre et valet de Chambre du Roy" bezieht 1377 den Betrag von 50 Francs
„ä cause des portraictures et patrons par lui faiz pour les ditz tappiz ä listoire de
l'apocalice par mandement du dit seigneur le lieutenant, donne le derrenier jour de
janvier 1377 . ."; eine ähnliche Anweisung «pour certaines pourtraictures", in Höhe
von 120 Livres vom Januar 1379, gelangt in Raten (50 Livres, Januar 1379, 50 Livres
Juli 1379, 20 Livres März 1381) zur Auszahlung.

Der jahrzehntelangen, von den Zeitgenossen hochgeschätzten Tätigkeit des Malers
steht nur ein geringer künstlerischer Nachlaß gegenüber. Abgesehen von den Kartons
der Apokalypse ist mit Sicherheit Meister Hennequin nur die Titelminiatur der „Bible Hy-
storians" im Museum Meerman-Westreenen (Haag) auf Grund der beigefügten lateinischen
Legende zuzuschreiben (6). Das Blatt ist durch verschiedene Reproduktionen hin-
reichend bekannt (7), um eingehenderer Erläuterung zu bedürfen; der Kammerherr
Jean de Vaudetar überreicht in halb kniender Stellung dem sitzenden König die ge-
öffnete Bibel. So bedeutungsvoll die Miniatur an und für sich ist, für eine endgültige
Klärung der Eigenart des Künstlers erweist sich das Blatt als unzureichend. Das Schaffen
ßondols in der Zeit von 1381 bis zu seinem Tode (um 1390) ist durchaus hypothetisch.

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