Aubusson
band, Bellat, Bertrand, Blanchon, Boffinet, de Buxiere, Cartaud, Charriere, Chassaigne,
Couloudon, Danthon, Deschazaulx, Dessartaux, Deyrolle, Dumont, Dutnonteil, Furgault,
Galland, Garreau, Grellet, Jallasson, De Landrieve, Mage, Matheyron, Mercier, Pajon,
Moreau, Tixler, Vallenet, de Vitract und andere mehr. Die Tatsache allein gibt schon
den Schlüssel zu der Eigenart des Aubussoner Atelierbetriebes. Wie in jeder boden-
ständigen Manufaktur liegt der größte Schatz, der unersetzliche Wert, in der Arbeits-
kraft der Familienmitglieder, die fremde Mithilfe auf ein Mindestmaß beschrankt. Führt
in Brüssel die Qualitätsauslese zur Züchtung von Wirkersippen, die nur selten einen
Fremden in ihre Gemeinschaft aufnehmen, so macht in Aubusson und Felletin der Zwang
zur äußerst verbilligten Arbeit — wollten die Werkstätten der Marche vorteilhaft mit
den Pariser und den flämischen Ateliers konkurrieren — den engsten Zusammenschluß
der Familien zur Lebensnotwendigkeit. Die Mitglieder der führenden Firmen sind fast
durchgängig untereinander verwandt und verschwägert. Die Erscheinung bedingt folge-
richtig eine auffallende Gleichartigkeit der Erzeugnisse, die nicht allein aus der Abge-
schlossenheit der Wirkerorte zu erklären ist, die sich weniger in der Wahl der Dar-
stellungen, als in der Eigenart des technischen Gepräges äußert. Von der Frühzeit bis
zum Beginn des 19. Jahrhunderts ist der Habitus der Arbeiten von Aubusson stets der-
selbe. Die Manufakturen gaben sich in der Regel mit der Lösung technischer Fein-
heiten, in erster Linie mit der Durchführung des Inkarnats — Gesicht, Hand, Leib —,
entsprechend dem auf Schnellbetrieb eingestellten System, nicht allzu lange ab. Die Wollen
entstammen der heimischen Schafzucht, an die Verwertung der kostbaren spanischen
oder englischen Sorten war nicht zu denken. Der faserige Kettfaden, der viel Ähnlich-
keit mit dem „mol fil" der alten Ateliers von Tournai besitzt, verlieh dem Behang ein
weiches, körniges Gepräge, das die unregelmäßig, man kann ruhig sagen oft nachläßig
ausgeführten Gesichter zu einem einheitlich fließenden, fast impressionistisch anmutenden
Ganzen band, ein Ergebnis, das unser Empfinden durchaus befriedigt, dem Zeitgenossen
aber unerträglich erschien.
Seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts zeigen die Aubussonteppiche wesentlich höhere
künstlerische Qualitäten, sowohl was die Vorlagen als auch die technische Durchführung
betrifft. Die verwandten Farbdrogen sind haltbarer, das bei den Behängen des 17.
Säkulums oft zu beobachtende Verschiessen macht sich in weniger unangenehmem Maße
bemerkbar. Viel zur Hebung der Ateliers trägt der Erlaß vom 28. Mai 1732 bei, der
die Bestimmungen des Colbert'schen Erlasses (1665) bestätigt und ergänzt. Die Meister
haben die von ihnen zu interpretierenden Kartons den Zunftgeschworenen zur Ge-
nehmigung vorzulegen; die Begutachtung des Meisterstückes erfolgt durch eine acht-
köpfige Kommission; die Frauen- und Mädchenarbeit wird untersagt; die Wollen und
Seiden unterliegen der Kontrolle der Zunftoberen; gewisse minderwertige Sorten —
aus der Gegend von Chalosse ■— sind von der Verwendung ausgeschlossen; dem Ent-
fettungsverfahren der Wollen ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden; die blaue
Wirkerkante, höchstens VioElle breit, muß den Namen AUBUSSON und die Initialen
des Erzeugers eingewirkt — nicht eingestickt — tragen; fertiggestellte Behänge sind inner-
halb von 24- Stunden den Zunftgeschworenen zur Prüfung, Plombierung und Eintragung
in die Register vorzulegen; der Kontrollgang der Oberen hat allwöchentlich zu erfolgen;
die mißbräuchliche Benutzung fremder Kartons wird mit 500 Livres geahndet. Gabriel
Laboreix de La Pigue wird zum Inspecteur von Aubusson (14. April 1733) und von
Felletin (8. Februar 1735) bestellt. Die Durchführung der Vorschriften stieß natur-
gemäß auf Schwierigkeiten. Ganz abgesehen von rein wirtschaftlichen Hemmungen
— dem Ausfall an Aufträgen in den Zeiten der Religionskämpfe, der Abwanderung
vieler führender Familien infolge der Aufhebung des Edikts von Nantes (1685); ich
nenne nur die Mercier, Barraband, Peux, Deschazeux, Blanc, de Claravaux, Coulloudon,
Dumonteil, Pajon, Rousset, Teillet—, blieb die Kontrolle in gewissen Fällen mehr oder
weniger illusorisch. Gerade die Kleinmeister, auf die in erster Linie die Vorschriften
gemünzt waren, produzierten vielfach nicht in feststehendem Betrieb. Mit einigen Probe-
teppichen ausgerüstet, durchzogen sie die Provinzen, um neue Aufträge bei dem Klerus
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band, Bellat, Bertrand, Blanchon, Boffinet, de Buxiere, Cartaud, Charriere, Chassaigne,
Couloudon, Danthon, Deschazaulx, Dessartaux, Deyrolle, Dumont, Dutnonteil, Furgault,
Galland, Garreau, Grellet, Jallasson, De Landrieve, Mage, Matheyron, Mercier, Pajon,
Moreau, Tixler, Vallenet, de Vitract und andere mehr. Die Tatsache allein gibt schon
den Schlüssel zu der Eigenart des Aubussoner Atelierbetriebes. Wie in jeder boden-
ständigen Manufaktur liegt der größte Schatz, der unersetzliche Wert, in der Arbeits-
kraft der Familienmitglieder, die fremde Mithilfe auf ein Mindestmaß beschrankt. Führt
in Brüssel die Qualitätsauslese zur Züchtung von Wirkersippen, die nur selten einen
Fremden in ihre Gemeinschaft aufnehmen, so macht in Aubusson und Felletin der Zwang
zur äußerst verbilligten Arbeit — wollten die Werkstätten der Marche vorteilhaft mit
den Pariser und den flämischen Ateliers konkurrieren — den engsten Zusammenschluß
der Familien zur Lebensnotwendigkeit. Die Mitglieder der führenden Firmen sind fast
durchgängig untereinander verwandt und verschwägert. Die Erscheinung bedingt folge-
richtig eine auffallende Gleichartigkeit der Erzeugnisse, die nicht allein aus der Abge-
schlossenheit der Wirkerorte zu erklären ist, die sich weniger in der Wahl der Dar-
stellungen, als in der Eigenart des technischen Gepräges äußert. Von der Frühzeit bis
zum Beginn des 19. Jahrhunderts ist der Habitus der Arbeiten von Aubusson stets der-
selbe. Die Manufakturen gaben sich in der Regel mit der Lösung technischer Fein-
heiten, in erster Linie mit der Durchführung des Inkarnats — Gesicht, Hand, Leib —,
entsprechend dem auf Schnellbetrieb eingestellten System, nicht allzu lange ab. Die Wollen
entstammen der heimischen Schafzucht, an die Verwertung der kostbaren spanischen
oder englischen Sorten war nicht zu denken. Der faserige Kettfaden, der viel Ähnlich-
keit mit dem „mol fil" der alten Ateliers von Tournai besitzt, verlieh dem Behang ein
weiches, körniges Gepräge, das die unregelmäßig, man kann ruhig sagen oft nachläßig
ausgeführten Gesichter zu einem einheitlich fließenden, fast impressionistisch anmutenden
Ganzen band, ein Ergebnis, das unser Empfinden durchaus befriedigt, dem Zeitgenossen
aber unerträglich erschien.
Seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts zeigen die Aubussonteppiche wesentlich höhere
künstlerische Qualitäten, sowohl was die Vorlagen als auch die technische Durchführung
betrifft. Die verwandten Farbdrogen sind haltbarer, das bei den Behängen des 17.
Säkulums oft zu beobachtende Verschiessen macht sich in weniger unangenehmem Maße
bemerkbar. Viel zur Hebung der Ateliers trägt der Erlaß vom 28. Mai 1732 bei, der
die Bestimmungen des Colbert'schen Erlasses (1665) bestätigt und ergänzt. Die Meister
haben die von ihnen zu interpretierenden Kartons den Zunftgeschworenen zur Ge-
nehmigung vorzulegen; die Begutachtung des Meisterstückes erfolgt durch eine acht-
köpfige Kommission; die Frauen- und Mädchenarbeit wird untersagt; die Wollen und
Seiden unterliegen der Kontrolle der Zunftoberen; gewisse minderwertige Sorten —
aus der Gegend von Chalosse ■— sind von der Verwendung ausgeschlossen; dem Ent-
fettungsverfahren der Wollen ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden; die blaue
Wirkerkante, höchstens VioElle breit, muß den Namen AUBUSSON und die Initialen
des Erzeugers eingewirkt — nicht eingestickt — tragen; fertiggestellte Behänge sind inner-
halb von 24- Stunden den Zunftgeschworenen zur Prüfung, Plombierung und Eintragung
in die Register vorzulegen; der Kontrollgang der Oberen hat allwöchentlich zu erfolgen;
die mißbräuchliche Benutzung fremder Kartons wird mit 500 Livres geahndet. Gabriel
Laboreix de La Pigue wird zum Inspecteur von Aubusson (14. April 1733) und von
Felletin (8. Februar 1735) bestellt. Die Durchführung der Vorschriften stieß natur-
gemäß auf Schwierigkeiten. Ganz abgesehen von rein wirtschaftlichen Hemmungen
— dem Ausfall an Aufträgen in den Zeiten der Religionskämpfe, der Abwanderung
vieler führender Familien infolge der Aufhebung des Edikts von Nantes (1685); ich
nenne nur die Mercier, Barraband, Peux, Deschazeux, Blanc, de Claravaux, Coulloudon,
Dumonteil, Pajon, Rousset, Teillet—, blieb die Kontrolle in gewissen Fällen mehr oder
weniger illusorisch. Gerade die Kleinmeister, auf die in erster Linie die Vorschriften
gemünzt waren, produzierten vielfach nicht in feststehendem Betrieb. Mit einigen Probe-
teppichen ausgerüstet, durchzogen sie die Provinzen, um neue Aufträge bei dem Klerus
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