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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1908/1909 — 1908/​1909

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.

Winter-Halbjahr 1908/09.

Nr. 2.

Samstag, 31. Oktober 1908.

Die Herren Studierenden wollen in ihrem
eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt
(durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder
dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Immatrikulations-Kommission.
Bekanntmachung.
Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlüsse jeder Woche statt.
Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag,
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der Kanzlei während der Stunden von 9 bis
12 Uhr zu bewirken.
Jeden Freitag haben sich dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem Sekre-
tariat in das Matrikelbuch einzuzeichnen und sich sodann am
folgenden Samstag, mittags 12 Uhr zu einer durch den
Prorektor abzuhaltenden Schiussfeierlichkeit in der Aula
einzufinden, wobei ihnen Matrikel, Legitimationskarte und
Anmeldungsbuch eingehändigt werden.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1. Von Inländern:
Abgangszeugnis von der Schule und eventuell
von den früher besuchten Universitäten, ausserdem
polizeiliches Führungsattest, wenn die Aufnahme
hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von der Schule
oder Universität stattfindet.
2. Von Ausländern:
Äusser diesen Zeugnissen Pass oder Heimat-
schein.
Heidelberg, den 15. Oktober 1908.
Der Prorektor:
A. Kossel.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung;.
In Bezug auf den Besuch und das Belegen der Vor-
lesungen durch immatrikulierte Studierende wird folgendes
bekannt gemacht:
1. Der Besuch der Vorlesungen ist nur gestattet auf
Grund des Belegens derselben, welches spätestens 8 Tage
nach der letzten regelmässigen Immatrikulation (d. i. bis
spätestens 2 8. Nov.) stattzufinden hat. Die Erlaubnis
zum Belegen nach diesem Termin kann nur ganz ausnahms-
weise vom Prorektor erteilt werden. Nachträglich Imma-

trikulierte haben das Belegen innerhalb 8 Tagen nach
ihrer Immatrikulation zu bewirken. In diesen beiden
Fällen erfolgt ein entsprechender Vermerk des Prorek-
tors im Anmeldungsbuch.
2. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem Semes-
ter mindestens vier Stunden Privatvorlesungen zu be-
legen. Dispens kann nur der Prorektor erteilen.
3. Der Studierende, welcher Vorlesungen belegen will,
hat zunächst zu Hause auf einer Seite und zugleich
auf dem beigehefteten besonderen Blatte des Anmeldungs-
buches — also zweimal — die Ueberschrift (Semester
und bezw. Studium, Namen, Geburtsort, Staatsangehörig-
keit) zu fertigen und in Spalte 1 die Vorlesungen und
Lehrer gleichlautend einzutragen, sodann bis spätestens
28. November das Anmeldungsbuch der Quästur
(Hauptstrasse 52, geöffnet vormittags von 9—12 Uhr
und nachmittags von 3—5 Uhr, Samstag nachmittags
geschlossen) vorzulegen und dort die Honorare und Bei-
träge zu entrichten, sich darnach bei den Dozenten
unter Vorlegung des mit der Quittung der Quästur ver-
sehenen Anmeldungsbuches zur Antestierung zu melden
und in die Inskriptionsliste einzutragen. Die Dozenten
können keine Meldung annehmen und Einträge im An-
meldungsbuch machen, bevor Zahlung bei der Quästur
erfolgt ist.
Heidelberg, den 15. Oktober 1908.
Der Prorektor:
-— A. Kossel.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Nichtimmatrikulierte Personen können die Vor-
lesungen nur unter den nachstehenden Voraussetzungen
besuchen.
I. Als Hörer können zum ständigen Besuch von Vor-
lesungen zugelassen werden:
1. Männer von genügender Vorbildung, die reiferen Alters
sind und nicht immatrikuliert werden können,
2. Frauen, die
a. das Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen
Mittelschule besitzen, aber nicht um die Immatri-
kulation nachsuchen;
b. die höhere Lehrerinnenprüfung in Deutschland be-
standen haben;
c. eine gleichwertige im Auslande erlangte wissen-
schaftliche Vorbildung nachweisen (s. bes. Anschlag).
Von allen kann der Nachweis einer guten sittlichen
Führung verlangt werden.
II. Die Zulassung der Hörer erfolgt durch die Imma-
trikulationskommission jeweils für ein Semester. Zum

Bücher- und Kunstfreunde
erlauben wir uns auf unsere reichhaltigen Lager von neuen und antiquarischen Büchern,
Kunstblättern, insbesondere alten Kupferstichen, Holzschnitten etc. aufmerksam zu machen
KARL GROOS Nachf, (Werner & Kieser)
Hauptstrasse 112 O Universitäts-Buchhandlung und Antiquariat ^ Hauptstrasse 112
 
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