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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1908/1909 — 1908/​1909

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.

Winter-Halbjahr 1908/09.

Nr. 3.

Samstag, 7. November 1908.

Sprechstunden
des Prorektors: Montag bis Freitag von 10% —11% Uhr
des Dekans der:
Theologischen Fakultät: Täglich äusser Mitt-
woch von 12—1 Uhr in der Wohnung, Bergstrasse 23.
Juristischen Fakultät: Montag, Mittwoch, Donners-
tag und Freitag von 12—12% Uhr im Jurist. Fakultäts-
zimmer (neues Kollegienhaus).
Medizinischen Fakultät: Montag, Mittwoch und
Freitag von 10—10% Uhr im Direktionszimmer
des patholog. Instituts.
Philosophischen Fakultät: Montag von 12—1 Uhr
in der Wohnung, Kleinschmidtstr. 36 (Wilhelmsplatz),
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11% — 12%Uhr
im philosoph. Fakultätszimmer (Seminarienhaus).
Naturwissenschaftlich - mathematische Fa-
kultät: Montag, Mittwoch und Freitag von 9—10 Uhr
im Direktionszimmer des botanischen Instituts (Auf-
gang Plöck links).
Immatrikulations-Kommission.
Bekanntmachung.
Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlüsse jeder Woche statt.
Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag,
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der Kanzlei während der Stunden von 9 bis
12 Uhr zu bewirken.
Jeden Freitag haben sich dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem Sekre-
tariat in das Matrikelbuch einzuzeichnen und sich sodann am
folgenden Samstag, mittags 12 Uhr zu einer durch den
Prorektor abzuhaltenden Schlussfeierlichkeit in der Aula
einzufinden, wobei ihnen Matrikel, Legitimationskarte und
Anmeldungsbuch eingehändigt werden.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1. Von Inländern:
Abgangszeugnis von der Schule und eventuell
von den früher besuchten Universitäten, ausserdem
polizeiliches Führungsattest, wenn die Aufnahme
hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von der Schule
oder Universität stattfindet.
2. Von Ausländern:
Äusser diesen Zeugnissen Pass oder Heimat-
schein.
Heidelberg, den 15. Oktober 1908.
Der Prorektor:
-A. Kossel.

Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
In Bezug auf den Besuch und das Belegen der Vor-
lesungen durch immatrikulierte Studierende wird folgendes
bekannt gemacht:
1. Der Besuch der Vorlesungen ist nur gestattet auf
Grund des Belegens derselben, welches spätestens 8 Tage
nach der letzten regelmässigen Immatrikulation (d. i. bis
spätestens 2 8. Nov.) stattzufinden hat. Die Erlaubnis
zum Belegen nach diesem Termin kann nur ganz ausnahms-
weise vom Prorektor erteilt werden. Nachträglich Imma-
trikulierte haben das Belegen innerhalb 8 Tagen nach
ihrer Immatrikulation zu bewirken. In diesen beiden
Fällen erfolgt ein entsprechender Vermerk des Prorek-
tors im Anmeldungsbuch.
2. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem Semes-
ter mindestens vier Stunden Privatvorlesungen zu be-
legen. Dispens kann nur der Prorektor erteilen.
3. Der Studierende, welcher Vorlesungen belegen will,
hat zunächst zu Hause auf einer Seite und zugleich
auf dem beigehefteten besonderen Blattf des Anmeldungs-
buches — also zweimal — die Ueberschrift (Semester
und bezw. Studium, Namen, Geburtsort, Staatsangehörig-
keit) zu fertigen und in Spalte 1 die Vorlesungen und
Lehrer gleichlautend einzutragen, sodann bis spätestens
28. November das Anmeldungsbuch der Quästur
(Hauptstrasse 52, geöffnet vormittags von 9—12 Uhr
und nachmittags von 3—5 Uhr, Samstag nachmittags
geschlossen) vorzulegen und dort die Honorare und Bei-
träge zu entrichten, sich darnach bei den Dozenten
unter Vorlegung des mit der Quittung der Quästur ver-
sehenen Anmeldungsbuches zur Antestierung zu melden
und in die Inskriptionsliste einzutragen. Die Dozenten
können keine Meldung annehmen und Einträge im An-
meldungsbuch machen, bevor Zahlung bei der Quästur
erfolgt ist.
Heidelberg, den 15. Oktober 1908.
Der Prorektor:
-A. Kossel.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Zur Feier des Geburtstages des Wiederherstellers
der Universität Heidelberg, Grossherzogs Karl
Friedrich, verbunden mit der akademischen Preis-
verteilung findet am
Samstag, den 21. November
vormittags 11 Uhr ein Festakt im Saale des Neuen Kol-
legienhauses, nachmittags 2 Uhr ein Festmahl in der
Stadthalle statt. Die Herren Studierenden werden hier-

Büeher^ und Kunstfreunde
erlauben wir uns auf unsere reichhaltigen Lager von neuen und antiquarischen Büchern,
Kunstblättern, insbesondere alten Kupferstichen, Holzschnitten etc. aufmerksam zu machen
KARL GROGS Nachf, (Werner & Kieser)
Hauptstrasse 112 ^ Universitäts-Buchhandlung und Antiquariat O Hauptstrasse 112
 
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