Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1908/09. Nr. 4 Samstag, 14. November 1908.
Die Herren Studierenden wollen in ihrem
eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt
(durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder
dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.
Personalverzeichnis.
Die Studierenden, die ihre Wohnung seit dem
letzten Sommer gewechselt und die neue Woh-
nung noch nicht angezeigt haben, wollen dies um-
gehend auf der Universitäts-Kanzlei nachholen.
Immatrikulations-Kommission.
Die letzte Immatrikulation findet am
Mittwoch, den 18. November, vormittags 11 Uhr
statt.
Die Anmeldung hat spätestens bis zu diesem Tag
auf der Universitätskanzlei, vormittags von 9—11 Uhr,
zu erfolgen.
Dabei sind vorzulegen:
das Abgangszeugnis von der Schule und eventl. von früher
besuchten Universitäten, ausserdem ein Führungsattest, wenn
die Aufnahme dahier nicht unmittelbar nach dem Abgang
von der Schule oder Universität stattfindet; von Ausländern
ausserdem Pass oder Heimatschein.
Die Herren Studierenden werden ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termine die Immatrikulation nur ausnahms-
weise und nur dann vorgenommen werden kann,
wenn triftige Gründe das Erscheinen an den
geordneten Terminen unmöglich gemacht haben.
Heidelberg, den 7. November 1908.
Der Prorektor:
A. Kossel.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Die für reichsausländische Studierende der
Medizin, der Naturwissenschaften und der Pharmazie
auf 25 Mark für das Semester festgesetzte Institutsgebühr
kann Reichsausländern deutscher Abkunftund
deutscher Sprache, insbesondere ans Oesterreich und
der Schweiz, unter der Voraussetzung ihrer Würdig-
keit auf Ansuchen vom Senate mit ministerieller Ge-
nehmigung erlassen bezw. auf die von den inländischen
Studierenden zu entrichtende Institutsgebühr von 5 Mark
ermässigt werden.
Etwaige Gesuche sind unter Beifügung der Nach-
weise über deutsche Abkunft und von Studien- und
Sittenzeugnissen bis spätestens 28. November an
den Engeren Senat zu richten. Nach diesem Termin
einlaufende Gesuche bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 5. November 1908.
Der Prorektor:
A. Kossel.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Zur Feier des Geburtstages des Wiederherstellers
der Universität Heidelberg, Grossherzogs Karl
Friedrich, verbunden mit der akademischen Preis-
verteilung findet am
Samstag, den 21. November
vormittags 11 Uhr ein Festakt im Saale des Neuen Kol-
legienhauses, nachmittags 2 Uhr ein Festmahl in der
Stadthalle statt. Die Herren Studierenden werden hier-
zu eingeladen mit dem Bemerken, dass sich die Teil-
nehmer am Festessen längstens bis zum Donnerstag, den
19. ds. Mts., abends in die in der Wirtschaft der Stadt-
halle aufliegende Liste einzutragen haben.
Für den Festakt sind wir durch Benützung des
grossen Saales im Neuen Kollegienhaus in der erfreu-
lichen Lage, den Herren Studierenden sowohl im Saale
als auf den Gallerien ausreichenden Raum zur Verfügung
stellen zu können, so dass wir die Bitte um recht
zahlreiche Beteiligung der Herren Kommilitonen
noch ganz besonders aussprechen möchten.
Heidelberg, den 2. November 1908.
Der Prorektor:
A. Kossel.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Die Fechtbodenordnung der Universität Heidelberg betr.
Die bisherige Fechtbodenordnung bleibt noch für das
Wintersemester 1908/09 bestehen.
Die Stulpeilgelder sind aber wie die übrigen Fechtgebühren
an die akademische Quästur zu entrichten.
Die betr. Studierenden erhalten zu diesem Zwecke von dem
Universitäts-Fechtlehrer Forderungszettel, welche auf der
Quästur vorzulegen sind. Erst nach erfolgter Zahlung ist
der Fechtlehrer zum Kontrafechten verpflichtet.
Allen Fechtlehrern ist strenge verboten, Gebühren oder
Gelder in irgend welcher Form (sei es auch nur schenkungs-
Bleiern 111 Kunstfreunde
erlauben wir uns auf unsere reichhaltigen Lager von neuen und antiquarischen Büchern,
Kunstblättern, insbesondere alten Kupferstichen, Holzschnitten etc. aufmerksam zu machen
KARL GROGS Nachf, (Werter & Kieser)
Hauptstrasse 112 ^ Universitäts-Buchhandlung und Antiquariat O Hauptstrasse 112
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1908/09. Nr. 4 Samstag, 14. November 1908.
Die Herren Studierenden wollen in ihrem
eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt
(durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder
dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.
Personalverzeichnis.
Die Studierenden, die ihre Wohnung seit dem
letzten Sommer gewechselt und die neue Woh-
nung noch nicht angezeigt haben, wollen dies um-
gehend auf der Universitäts-Kanzlei nachholen.
Immatrikulations-Kommission.
Die letzte Immatrikulation findet am
Mittwoch, den 18. November, vormittags 11 Uhr
statt.
Die Anmeldung hat spätestens bis zu diesem Tag
auf der Universitätskanzlei, vormittags von 9—11 Uhr,
zu erfolgen.
Dabei sind vorzulegen:
das Abgangszeugnis von der Schule und eventl. von früher
besuchten Universitäten, ausserdem ein Führungsattest, wenn
die Aufnahme dahier nicht unmittelbar nach dem Abgang
von der Schule oder Universität stattfindet; von Ausländern
ausserdem Pass oder Heimatschein.
Die Herren Studierenden werden ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termine die Immatrikulation nur ausnahms-
weise und nur dann vorgenommen werden kann,
wenn triftige Gründe das Erscheinen an den
geordneten Terminen unmöglich gemacht haben.
Heidelberg, den 7. November 1908.
Der Prorektor:
A. Kossel.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Die für reichsausländische Studierende der
Medizin, der Naturwissenschaften und der Pharmazie
auf 25 Mark für das Semester festgesetzte Institutsgebühr
kann Reichsausländern deutscher Abkunftund
deutscher Sprache, insbesondere ans Oesterreich und
der Schweiz, unter der Voraussetzung ihrer Würdig-
keit auf Ansuchen vom Senate mit ministerieller Ge-
nehmigung erlassen bezw. auf die von den inländischen
Studierenden zu entrichtende Institutsgebühr von 5 Mark
ermässigt werden.
Etwaige Gesuche sind unter Beifügung der Nach-
weise über deutsche Abkunft und von Studien- und
Sittenzeugnissen bis spätestens 28. November an
den Engeren Senat zu richten. Nach diesem Termin
einlaufende Gesuche bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 5. November 1908.
Der Prorektor:
A. Kossel.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Zur Feier des Geburtstages des Wiederherstellers
der Universität Heidelberg, Grossherzogs Karl
Friedrich, verbunden mit der akademischen Preis-
verteilung findet am
Samstag, den 21. November
vormittags 11 Uhr ein Festakt im Saale des Neuen Kol-
legienhauses, nachmittags 2 Uhr ein Festmahl in der
Stadthalle statt. Die Herren Studierenden werden hier-
zu eingeladen mit dem Bemerken, dass sich die Teil-
nehmer am Festessen längstens bis zum Donnerstag, den
19. ds. Mts., abends in die in der Wirtschaft der Stadt-
halle aufliegende Liste einzutragen haben.
Für den Festakt sind wir durch Benützung des
grossen Saales im Neuen Kollegienhaus in der erfreu-
lichen Lage, den Herren Studierenden sowohl im Saale
als auf den Gallerien ausreichenden Raum zur Verfügung
stellen zu können, so dass wir die Bitte um recht
zahlreiche Beteiligung der Herren Kommilitonen
noch ganz besonders aussprechen möchten.
Heidelberg, den 2. November 1908.
Der Prorektor:
A. Kossel.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Die Fechtbodenordnung der Universität Heidelberg betr.
Die bisherige Fechtbodenordnung bleibt noch für das
Wintersemester 1908/09 bestehen.
Die Stulpeilgelder sind aber wie die übrigen Fechtgebühren
an die akademische Quästur zu entrichten.
Die betr. Studierenden erhalten zu diesem Zwecke von dem
Universitäts-Fechtlehrer Forderungszettel, welche auf der
Quästur vorzulegen sind. Erst nach erfolgter Zahlung ist
der Fechtlehrer zum Kontrafechten verpflichtet.
Allen Fechtlehrern ist strenge verboten, Gebühren oder
Gelder in irgend welcher Form (sei es auch nur schenkungs-
Bleiern 111 Kunstfreunde
erlauben wir uns auf unsere reichhaltigen Lager von neuen und antiquarischen Büchern,
Kunstblättern, insbesondere alten Kupferstichen, Holzschnitten etc. aufmerksam zu machen
KARL GROGS Nachf, (Werter & Kieser)
Hauptstrasse 112 ^ Universitäts-Buchhandlung und Antiquariat O Hauptstrasse 112