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N^' 56

1823

Heidelberger

Jahrbücher der Litteratur.


Ttc/NÜeAc.s' L*7'ü'6^recAü

Die const 1. de i. i. rest. min., ein Rescript an eine gewisse
Piotiana — heisst: IHud inspiciendutn est, num inofliciosi que-
Telae vel palam vel tacita dissimulatione sit renunciatum. Nec
hoc autem in tuam personam cadere posse s,?) auxilium, quod
aetati impertitur, ostendit. Macht naan hier das Commä oder
was für ein Zeichen man will, cor auxüium: so sagt die Stelle:
dass für c/eme Person der Verzicht ( hoc) nichts wirke, be-
weist das Rechtsmittei, das für die minor aetas eingeführt ist
(du kannst also aü 7nmor i. i. rest. verlangen.). Macht man cs
bioss 7?acA auxilium : so wird zwar dadurch die Stelle etwas
undeutlich und gezwungen, so dass diese Interpunction wohl zu
verwerfen ist; allein auch bei dieser Interpunction würde die
Stelle doch bioss sagen : dass dabei das (rubricirte, hoc) Rechts-
mittel (die i. i rest.) &u/m7* Person, — als Frau an sich —
nicht gebühre, beweist der Umstand, dass es bioss für die mi-
nor aetas t nicht für den sexus) eingeführt ist (du also,
wenn du minor wärest, rest. verlangen). — Im (). 6g4- ist un-
genau gesagt, dass Ja-s.' *aa72 die s. g. don. ante nuptias auch 2)2
der Ehe erlaubt habe, da doch schon Justinus hier den Anfang
gemacht hatte. —
Doch, mehr Beispiele anzuführen, verbietet der Raum, und
Rcf. schliesst daher hier mit der, nur noch durch ein paar Bei-
spiele zu belegenden Bemerkung, dass das öfters zu weit ge-
triebene Streben des Vcrf. zu generalisiren, ihn auch noch zu
manchen theils irrigen theils anscheinende Widersprüche erzeu-
genden, theils wenigstens manche Leser verwirrenden, Behaup-
tungen verleitete. So heisst es im 111. ohne alle Beschrän-
kung: ))Wegen Mängel in Rücksicht der Wiilensbestimmung sind
^nichtig: — — 3) alle Geschäfte, bei welchen Zwang, Irrthum
s>und Betrug obwalten)); eine allgemeine Sprache, die doch auf
keine Weise zu rechtfertigen ist, Wenn man auch etliche 100
^§en nachher sieht, dass der Vcrf. diess nicht so allgemein ver-
standen wissen wollte. So wird im ^ 2oy. bei der Lehre von
den Verwendungen (im allg. Theile) gesagt: )>der Verwender
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