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Heidelberger


Jahrbücher der Literatur.


( ß e r c / K J*r.)

Uer nachfolgende dritte Besitzer oder Hypothekgläubiger befin-
det sich dann in steter Gefahr, sein Capitai zu verlieren, wenn
bei einem vergehenden Gläubiger angeschwoiiene Zinsen eine
grosse Summe verschlingen; wenn z. B. die Hypothek A für
2000 Thlr. eingetragen ist, und der Gläubiger B Gcid leilit, so
könnte es darnach leicht geschehen, dass dem B doch 3ooo Thlr.
vorgingen, wenn man auch für ro Jahre rückständige Zinsen die
Hypothek haften liesse. Hier kömmt es legislativ darauf an, die
Interessen der Hypothekgläubiger mit den Forderungen des Cre-
dits zu verbinden. Der Commentar entwickelt die Gründe und
entscheidenden Rücksichten trefflich; eine ähnliche legislative Er-
örterung findet sich S. 4So — 85. über die Frage: ob die Prio-
rität der Hypotheken, welche von der Zeit der Eintragung in
das Hypothekenbuch abhängt, nach dem Tage oder nach dem
Momente der Eintragung zu bemessen sey; inPreussen (Hypoth.
Ordn. 11. Thl. tit. 11. 8. 3o. 168.) entscheidet die Zeit, so
dass auch die Stunde der Präsentation zu bemerken ist; die
baier. Hyp. Ord. 5g. 6o. entscheidet, dass die am nämlichen
Tage eingetragenen Forderungen unter sich auch gleiche Rechte
haben. Reccns. würde das Princip des preussischen Rechts, wel-
ches auch im art. 23. des französ. Hypothekengesetzes vom^i'u-
znnöe des Jahrs III. anerkannt war, vorziehen, wenn nur streng
juristisch die Sache entschieden werden soll; Inconvenienzen, wie
sie auch der Deputirte Häker (in den Landtagsverhandlungen
III. Band S. 260.) sehr gut schilderte, kommen freilich dabei
vor, und nur die politische Rücksicht kann auf die Vorschrist
der Baier. Hyp. Ordn. führen.
Sollte aber, wenn man einmal von der strengen Rechtsconse-
quenz abweichcn will, nicht eine andere Bestimmung noch
zweckmässiger seyn, die, dass unter mehreren an gleichem Tage
sich meldenden Hypothekgläubigern das Datum ihrer Ausstellung
in der Schuldurkunde entscheiden soll? für die gesetzlichen
Hypotheken würde leicht durch eine Zusatzbestimmung gehol-

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