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Die Eule, von Dr, Gam.

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Hauptursache der Königl. Ungnade in dem Oherconsistorium
und brachte indess viele Jahre in nicht verschuldeten Entbeh-
rungen und Verlusten zu, deren Vermeidung und Hebung
einzig durch leidenschaftloses Darstellen und ßetraebten der
aktenmässigen Umstände, Missverhältnisse und Milsver-
ständnisse möglich werden kann. Ersreulich muss seyn,
dass endlich , nach glaubwürdigen Aeusserungen , die Ein-
sicht sich hervorhebt, dem Verl, sey durch jene nicht durch
Beurtlieilung eines Collegiums gesetzmässig behandelte Ver-
setzung grosses Unrecht geschehen, welches, so viel noch
nach Recht und Billigkeit vergütet werden müsse. Dieses
hat der Verf. um so sicherer zu erwarten , da die Gerechtig-
keit des regierenden Königs seihst auf die möglichste Beschleu-
nigung der jetzt gerichtlich anhängigen Rechtssache denBlick
gerichtet hat.
Was aber hauptsächlich betrifft,
auf welche Rec. die literarische Ausmerksamkeit hinlenken
möchte, so spricht dafür besonders auch eine durch das Ge-
beimerathscollegium von Friedrich I. als Churfürsten, d. 10.
Jul. l8()4- HMter 3pD/<?r.y Fzzt<?rjc7zrz/i erlassene Beurtheilung,
welche sagt: ,,Was insbesondere die von dem Garnisonspre-
diger Gam verwaiste ^ zrcAeK "'e jc/ncAse bet;]ift, so
wissen Se. Churfürstb Durchlaucht den Grund der ungünsti-
gen Beurtheilung dieses 4Vetks (nätiilich hei dem
Consistoriumvon l8o4) nur darin zu finden, dass dadurch
die so häufigen Anomalien und wesentlichen Gebrechen der
Würtemberg. kirchlichen Versassung aufgedeckt werden."
Wörtlich so erklärte der Sachkenner, Geh. Rath ejc
.ypeczzD: AeioAhoHe .Seren. F/ecforD den von Diesem aus-
gesprochenen Sinn, zugleich mit den Worten, „dass Se.
Chursürstl. Durchlaucht durch persönliche Kenntniss dieses
Mannes und aus Veranlassung des von demselben seit Jahren
bei der Churfürstl. Familie ertheilten Unterrichts ihn (Gam)
von einer vortheilhaften Seite kennen zu lernen Gelegenheit
hatten" s. den Abdruck dieser Resolution, deren Mittheilung
LeiGünzler S. 136. 137. sehr erwünscht für den Verf. seyn
musste). Was dann 1804 und 1808 dem König gegen den
Verf. meist, wie wir oben andeuteten, aus Missverständniss
und durch einige wenige in der Censur ausgehobene allzu
heissende Stellen, die nach billigen Censurbegriffen nur Ab-
änderung im Einzelnen, nicht Verbot der ganzen Arbeit mo-
tiviren konnten, anders erschienen ist, hat mit dem literari-
schen des Werks keinen Zusammenhang; vielmehr möchte es
 
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