Ur. 6.
HEIDELBERGER
1861.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
Storia della legislazione tiegli stati del Re di Sardegna dal 1814 al
1847 di Federigo Sclopis. Torino 1860.
Wir haben in diesen Jahrbüchern frühere Bände des bedeu-
tenden Werkes des Grafen Sclopis: Storia della legislazione italiana,
angezeigt. Das hier angezeigte Werk, das zwar ein für sich be-
stehendes ist, kann als die Fortsetzung der früheren Bände des
Verf. über Geschichte der italienischen Gesetzgebung betrachtet wer-
den. Graf Sclopis gehört unfehlbar zu den bedeutendsten italieni-
schen Gelehrten auf dem Gebiete der Rechtsgeschichte; langjähriges
Mitglied des höchsten Gerichts, einige Zeit Justizminister, jetzt Se-
nator, zu allen wichtigen Commissionen über Gesetzesarbeiten be-
rufen, Präsident der Commission der gerichtlichen Statistik, dem wir
die ausgezeichnete Arbeit über Criminalstatistik von Piemont ver-
danken, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, ist Graf Sclopis
allgemein wegen der Gründlichkeit seines Wissens und wegen seines
Charakters geachtet, der in den Zeiten vielfacher Stürme in Piemont
durch die Unparteilichkeit, mit welcher er die Verhältnisse wür-
digte, und durch den Rechtssinn, der ihn auszeichnete, sich be-
währte. Das vorliegende Werk enthält die treue, in alle Einzeln-
lieiten eingehende Schilderung der Zeit von 1814 bis 1847, also
jener Epoche, in welcher Piemont, nachdem es viele Jahre mit
Frankreich vereinigt und seine frühere Gesetzgebung durch die fran-
zösische verdrängt war, nach dem Sturze von Napoleon wieder ein
selbstständiges Königreich wurde und an seine frühere Dynastie fiel.
Eine solche Zeit der Restauration ist in dem Leben eines jeden
Volkes eine bedeutungsvolle. Mehr oder minder wiederholen sich
in Zeiten dieser Art überall die nämlichen Erscheinungen. Eng-
lands Geschichte nach der Thronbesteigung Karls II. bietet im
wesentlichen die nämlichen Verhältnisse dar, wie wir sie in Frank-
reich unter Ludwig XVIII. bemerken. Die vertriebene und jetzt zu-
rückkehrende Dynastie betrachtet die ganze Zeit, in der sie ver-
drängt war, als eine Zeit der Usurpation, und will, ungerecht gegen
alles Neue und gegen alle Gesetze der Zwischenzeit, ebenso unge-
recht gegen Diejenigen, welche redlich ihrem Vaterlande die-
nend unter den Verhältnissen, die sie nicht ändern konnten,
Aemter übernahmen, mit einem Gefühle der Erbitterung und
der Leidenschaft, in einer Stimmung, in der sie nichts lernten
und nichts vergassen, die Zügel der neuen Regierung ergreifen,
mit dem Glauben, dass man mit Strenge herrschen, die alten
treugebliebenen Parteigenossen belohnen, die angeblichen Gegner
verfolgen müsse. An diese Machthaber schliessen sich in solchen
LIV. Jahrg. 3. Heft, 6
HEIDELBERGER
1861.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
Storia della legislazione tiegli stati del Re di Sardegna dal 1814 al
1847 di Federigo Sclopis. Torino 1860.
Wir haben in diesen Jahrbüchern frühere Bände des bedeu-
tenden Werkes des Grafen Sclopis: Storia della legislazione italiana,
angezeigt. Das hier angezeigte Werk, das zwar ein für sich be-
stehendes ist, kann als die Fortsetzung der früheren Bände des
Verf. über Geschichte der italienischen Gesetzgebung betrachtet wer-
den. Graf Sclopis gehört unfehlbar zu den bedeutendsten italieni-
schen Gelehrten auf dem Gebiete der Rechtsgeschichte; langjähriges
Mitglied des höchsten Gerichts, einige Zeit Justizminister, jetzt Se-
nator, zu allen wichtigen Commissionen über Gesetzesarbeiten be-
rufen, Präsident der Commission der gerichtlichen Statistik, dem wir
die ausgezeichnete Arbeit über Criminalstatistik von Piemont ver-
danken, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, ist Graf Sclopis
allgemein wegen der Gründlichkeit seines Wissens und wegen seines
Charakters geachtet, der in den Zeiten vielfacher Stürme in Piemont
durch die Unparteilichkeit, mit welcher er die Verhältnisse wür-
digte, und durch den Rechtssinn, der ihn auszeichnete, sich be-
währte. Das vorliegende Werk enthält die treue, in alle Einzeln-
lieiten eingehende Schilderung der Zeit von 1814 bis 1847, also
jener Epoche, in welcher Piemont, nachdem es viele Jahre mit
Frankreich vereinigt und seine frühere Gesetzgebung durch die fran-
zösische verdrängt war, nach dem Sturze von Napoleon wieder ein
selbstständiges Königreich wurde und an seine frühere Dynastie fiel.
Eine solche Zeit der Restauration ist in dem Leben eines jeden
Volkes eine bedeutungsvolle. Mehr oder minder wiederholen sich
in Zeiten dieser Art überall die nämlichen Erscheinungen. Eng-
lands Geschichte nach der Thronbesteigung Karls II. bietet im
wesentlichen die nämlichen Verhältnisse dar, wie wir sie in Frank-
reich unter Ludwig XVIII. bemerken. Die vertriebene und jetzt zu-
rückkehrende Dynastie betrachtet die ganze Zeit, in der sie ver-
drängt war, als eine Zeit der Usurpation, und will, ungerecht gegen
alles Neue und gegen alle Gesetze der Zwischenzeit, ebenso unge-
recht gegen Diejenigen, welche redlich ihrem Vaterlande die-
nend unter den Verhältnissen, die sie nicht ändern konnten,
Aemter übernahmen, mit einem Gefühle der Erbitterung und
der Leidenschaft, in einer Stimmung, in der sie nichts lernten
und nichts vergassen, die Zügel der neuen Regierung ergreifen,
mit dem Glauben, dass man mit Strenge herrschen, die alten
treugebliebenen Parteigenossen belohnen, die angeblichen Gegner
verfolgen müsse. An diese Machthaber schliessen sich in solchen
LIV. Jahrg. 3. Heft, 6