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Nr. 15. HEIDELBERGER 1861.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR'
Albrecht: Hohenlohisches Archiv.

(Schluss.)
Ferner theilt D ir ec t o r Joseph Albrecht historische
Nachrichten über den fürstlich Hohenlohisches
Haus- und Phönixorden mit, welcher von Philipp Ernst L,
Fürst zu Hohenlohe und Waldenburg-Schillingsfürst im Jahr 1757
als ein Band der Freundschaft für seine Kinder, deren Nachkommen
und nächste Angehörigen gestiftet wurde, and es finden sich auf
Tafel Nr. 7 die Abbildungen dieses Ordens für Ritter und Damen
in Farbendruck. Hieran reihen sich die Beschreibungen von
Tauffeierlichkeiten der Grafen von Hohenlohe aus
den Jahren 1578, 1579, 1582, 1584, welche interessante Beiträge
zur Sittengeschichte enthalten. Diese Feierlichkeiten währten gegen
14 Tage und es waren dabei mehrere tausend Personen gegen-
wärtig, auch wurden von Lehrern und Schülern Komödien dabei
aufgeführt. In Absicht auf den bei der gräflichen Tafel unter
anderem kredenzten Wein, Rappes genannt, ist bemerkt, das es
kein so schlechtes Getränk habe sein können, wie ihn Schmeller in
seinem bayerischen Wörterbuche bezeichne. Wir können dies unter
Hinweisung auf Jahrgang 1837 S. 159 der würtembergischen Jahr-
bücher bestätigen, wo die Art der Zubereitung des weissen und
rothen Rappas mit gutem gebrannten Wein, süssem Most, frischem
Reblaub u. s. w. angegeben wird. Denselben Verfasser hat
die Nachricht über eine Volksbelustigung zu Kloster Gnadenthäl im
Jahr 1597, wobei unter Anderem ein Hahnentanz statt fand, das
Lehenbuch Kraffts III. von Hohenlohe - Weikersheim, das des
Gerlach von Hohenlohe-Hohenlohe, und die Geschichte der Burg
Neufels. Die Geschichte der Burg Thierberg ist von Dekan Her-
mann Bauer bearbeitet. Für die folgenden Bände ist in Aus-
sicht gestellt das Ergebniss einer weiteren Untersuchung über die
früheste Hohenlohische Genealogie von demselben, eine neue Auf-
lage der obengenannten Münzgeschichte des Hauses Hohenlohe von
Director Joseph Albrecht, nebst Abhandlungen über Alles,
was sich auf die ältere und neuere Landesgeschichte im weitesten
Sinne bezieht. Diese Ausdehnung des Stoffs über die Grenzen
dessen, was unmittelbar zur Geschichte des Hauses Hohenlohe ge-
hört, ist aber nicht räthlich, da der ausgesprochene Zweck, nach
und nach ein wirkliches Familien- und Hausarchiv auf diesem Wege
zu bilden, bei solchem Verfahren schwerlich erreicht würde. Gewiss
UV. Jahrg. 3. Heft.
 
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