Ha aas: Die Convente in Köln und die Beginnen.
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stände Frankreichs zu überwindenden Schwierigkeiten sehr bcach"
tenswerth sei), endlich die Schrift eines Ungenannten: L’existence
ldgale des Beguinages Beiges. Bruxelles 1845, in 8. (p. IX—XII).
Der erste Abschnitt des Werkes von Haass (S. 1 — 50) erörtert
das Armen- und Hospitalwesen des Mittelalters und das von Köln
mit seinen Stiftungen aus dem 12. und 15. Jahrhundert insbeson-
dere. Namentlich werden aber über das unter dem Namen Begin-
nen oder am Niederrhein Convente, in mehreren Ländern wäh-
rend des Mittelalters, vorzüglich in Frankreich, Belgien und Nord-
deutschland bestandene und theilweise noch bestehende Institut Un-
tersuchungen angestellt. Im 12. Jahrhundert kommen die Beghinen
bereits als geordnete und in voller Wirksamkeit stehende Anstalten
vor. Diese Anstalten zum Aufenthalte unverheiratheter Frauen-
zimmer und Wittwen waren wesentlich verschieden von den Klöstern.
Die Beghinen legten kein Gelübde ab, sondern sie hatten nur ein-
fach bei ihrer Aufnahme in die Genossenschaft dem angeordneten
Geistlichen das Versprechen der Keuschheit und des Gehorsams für
die Zeit ihres Aufenthaltes in der Beghinenanstalt zu leisten. Und
von einem Versprechen klösterlicher Armuth war gar keine Rede,
vielmehr behielten die Beghinen ihr bisheriges Eigenthum vollstän-
dig und konnten sie auch fortwährend noch gültige Verträge schlies-
sen, Erbschaften erwerben und über ihr Vermögen testamentarisch
verfügen. Ein Austritt aus der Anstalt war ihnen zu jeder Zeit
gestattet, und sie konnten dann sich auch verheirathen, ohne irgend
einer Erlaubniss zu bedürfen. Auch insofern bildeten die Beghinen
keinen religiösen Orden, als ihnen die dazu nothwendige päpstliche
Bestätigung fehlte. Jedoch begründeten die Gemeinschaftlichkeit der
Wohnung, sowie dieselbe Kleidung und Lebensart eine unverkenn-
bare Aehnlichkeit zwischen den Beghinen-Anstalten und Klöstern.
Den Namen Beghinen leitet man häufig von der heiligen Begga
aus dem 7. Jahrhundert her; während Andere den Priester Lambert
le Beque oder Begge zu Lüttich als den ersten Begründer eines
Beghinenhauses betrachten. Mosheim leitet den Namen von dem
altdeutschen Worte Beggen, bedgan, bidgan = eifrig bitten,
beten, her. Ueber die Zeit, wann die Beghinen entstanden sind,
ist man noch nicht einig. Jedoch haben sich die Meinungen im
Allgemeinen dahin festgestellt, dass aus den Zeiten vor den Kreuz-
zügen keine zuverlässigen Nachrichten über die Beghinen vorhanden
und dass seit der Reformation keine neue Beghinen-Anstalten ge-
gründet sind. Auch ist man darüber einig, dass in Belgien diesel-
ben am frühesten und meisten geblüht haben, und dass sie von
Belgien nach Frankreich und Italien, ferner nach Norddeutschland
und vorzüglich nach dem Niederrhein sich verbreitet haben. Um
die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts gab es nach den damaligen
Schriftstellern in und bei Köln 2000, ebensoviele zu Nivelle, und
zu Cantipr^ bei Cambray 1300 Beghinen. Allgemeine Statuten für
alle Beghinen, oder auch nur für alle Beghinen-Anstalten in einer
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stände Frankreichs zu überwindenden Schwierigkeiten sehr bcach"
tenswerth sei), endlich die Schrift eines Ungenannten: L’existence
ldgale des Beguinages Beiges. Bruxelles 1845, in 8. (p. IX—XII).
Der erste Abschnitt des Werkes von Haass (S. 1 — 50) erörtert
das Armen- und Hospitalwesen des Mittelalters und das von Köln
mit seinen Stiftungen aus dem 12. und 15. Jahrhundert insbeson-
dere. Namentlich werden aber über das unter dem Namen Begin-
nen oder am Niederrhein Convente, in mehreren Ländern wäh-
rend des Mittelalters, vorzüglich in Frankreich, Belgien und Nord-
deutschland bestandene und theilweise noch bestehende Institut Un-
tersuchungen angestellt. Im 12. Jahrhundert kommen die Beghinen
bereits als geordnete und in voller Wirksamkeit stehende Anstalten
vor. Diese Anstalten zum Aufenthalte unverheiratheter Frauen-
zimmer und Wittwen waren wesentlich verschieden von den Klöstern.
Die Beghinen legten kein Gelübde ab, sondern sie hatten nur ein-
fach bei ihrer Aufnahme in die Genossenschaft dem angeordneten
Geistlichen das Versprechen der Keuschheit und des Gehorsams für
die Zeit ihres Aufenthaltes in der Beghinenanstalt zu leisten. Und
von einem Versprechen klösterlicher Armuth war gar keine Rede,
vielmehr behielten die Beghinen ihr bisheriges Eigenthum vollstän-
dig und konnten sie auch fortwährend noch gültige Verträge schlies-
sen, Erbschaften erwerben und über ihr Vermögen testamentarisch
verfügen. Ein Austritt aus der Anstalt war ihnen zu jeder Zeit
gestattet, und sie konnten dann sich auch verheirathen, ohne irgend
einer Erlaubniss zu bedürfen. Auch insofern bildeten die Beghinen
keinen religiösen Orden, als ihnen die dazu nothwendige päpstliche
Bestätigung fehlte. Jedoch begründeten die Gemeinschaftlichkeit der
Wohnung, sowie dieselbe Kleidung und Lebensart eine unverkenn-
bare Aehnlichkeit zwischen den Beghinen-Anstalten und Klöstern.
Den Namen Beghinen leitet man häufig von der heiligen Begga
aus dem 7. Jahrhundert her; während Andere den Priester Lambert
le Beque oder Begge zu Lüttich als den ersten Begründer eines
Beghinenhauses betrachten. Mosheim leitet den Namen von dem
altdeutschen Worte Beggen, bedgan, bidgan = eifrig bitten,
beten, her. Ueber die Zeit, wann die Beghinen entstanden sind,
ist man noch nicht einig. Jedoch haben sich die Meinungen im
Allgemeinen dahin festgestellt, dass aus den Zeiten vor den Kreuz-
zügen keine zuverlässigen Nachrichten über die Beghinen vorhanden
und dass seit der Reformation keine neue Beghinen-Anstalten ge-
gründet sind. Auch ist man darüber einig, dass in Belgien diesel-
ben am frühesten und meisten geblüht haben, und dass sie von
Belgien nach Frankreich und Italien, ferner nach Norddeutschland
und vorzüglich nach dem Niederrhein sich verbreitet haben. Um
die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts gab es nach den damaligen
Schriftstellern in und bei Köln 2000, ebensoviele zu Nivelle, und
zu Cantipr^ bei Cambray 1300 Beghinen. Allgemeine Statuten für
alle Beghinen, oder auch nur für alle Beghinen-Anstalten in einer