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Volkmann u. Hartenstein: Ueber Aristot. Psychologie u. Ethik. 331
gelangte, vorhin theils von geistlichen, theils von weltlichen IBehör-
den, manchmal auch von Privatpersonen verwaltete Vermögen der
zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse der Armen bestimmten
Stiftungen als beibehaltenes Stiftungsvermögen, oder als all-
gemeines Armenvermögen zu betrachten sei. Die Nachweisun-
gen des hierbei obwaltenden Irrthums bildet nun die Hauptaufgabe
des Verfassers, indem er nach der allgemeinen historischen Erörte-
rung des ersten Capitels, im zweiten Capitel (S. 51—92) die Ein-
wirkung der französischen Revolution, und im dritten Capitel (S.
93—175) den jetzigen Zustand der Conventual-Stiftungen bei der
Armenverwaltung zu Köln schildert und sich die umfangreichen Ma-
terialien, Urkunden und Akten dafür mit grosser Mühe und Sorgfalt
gesammelt hat. Er gelangt an der Hand seiner streng objektiven
Untersuchungen zu dem Resultate (vgl. S. 164), dass es die unab-
weisliche Pflicht der Armenverwaltung sei, für die wirkliche Ver-
wendung des ursprünglichen, durch die französischen Gesetze nicht
umgewandelten und der dortigen Armenverwaltung zur Beaufsichti-
gung und Verwaltung übergebenen, noch vorhandenen Stiftungsver-
mögens zur wirklichen Erreichung des Zweckes dieser Stiftungen
(Gewährung einer Wohnung, nicht minder die Erleichterung zur
Beschaffung sonstiger Lebensbedürfnisse u. s. w.) Sorge zu tragen.
F. Veüing.

1. Polkmann, Wilh. Fridolin, Die Grundzüge der aristotelischen
Psychologie aus den Quellen dargestellt und kritisch beleuchtet.
Eine Studie. Aus den Abh. der k. bohm. Ges. d. Wissen-
schaften. V. 10. Prag 1858. 50 S. 4.
2, H artenstein, Gustav, Geber den wissenschaftlichen Werth der
aristotelischen Ethik. Berichte der philol. hist. Klasse der k.
sächsischen Ges. d. Wissenschaften. 1859. 58 S. 8.
Wenn anerkanntermassen oft recht wichtige Beiträge zur Er-
kenntniss in den heutzutage sehr zahlreichen Gesellschaftsschriften
niedergelegt werden, und diese zunächst nur in einem sehr kleinen
Kreise bekannt werden, so bedarf es keiner weitern Rechtfertigung,
dass Ref. hier zwei Abhandlungen zur Anzeige brigt, da, wenn auch
von verschiedenen Verfassern, doch beide über aristotelische Philo-
sophie handeln, und auch durch ihre Tendenz in einer innern Be-
ziehung zu einander stehn.
1. Volkmann beginnt mit der Bemerkung, dass die verschie-
densten psychologischen Theorien älterer und neuerer Zeit ihre An-
knüpfungspunkte in den aristotelischen Definitionen suchten und fän-
den ; dazu wäre entweder kein Recht vorhanden, oder die aristote-
lische Psychologie müsste eine Mehrheit von Standpunkten in sich
einschliessen. Um zur Beantwortung der in dieser Alternative lie-
genden Frage zu befähigen, will er die Grundzüge der aristotelischen
 
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