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Nr. 13.

HEIDELBERGER

1865.


Lamarre: De la Milice romaine.

(Schluss.)
Eine nicht weniger beneidenswerthe Belohnung war die Be-
förderung zu einem höheren Dienste oder Grade, welche durch den
Commandirenden verfügt wurde. Auf dieser Grundlage ruhte die
Eigenschaft der Optiones und Signiferi. Aber von Allen Beloh-
nungen, welche der Muth erwerben konnte, waren die ehrenvollsten
die Kronen! Man unterschied eine c. castrensis oder vallaris, eine
c. muralis; classica, navallis oder rostraia. Die Rettung eines Bür-
gers vor feindlichem Ueberfall erwarb die c. civic.a (unter der
Devise: „ob civem servatum“), deren Vortheile, moralische und
juristische, beim Verf. namhaft gemacht werden. Im eminenten
Sinne: „ob cives servatos“ erhielt auf Veranstaltung des Senats
Augustus die Bürgerkrone! — Hatte der römische Feldherr selbst
den feindlichen Feldherrn getödtet, im offenen Gefecht, so hiess
die Beute, die dem Erschlagenen abgenommen wurde, spol.ia opima.
Um diesen Preis focht Romulus wider Acron von Cänina (Liv. I,
10), Cornelius Cossus wider Tolumnius von Veii (Liv. IV, 20) und
Claud. Marcellus über den Gallier Viridomar. — Die corona obsi-
dionalis, für die Rettung eines ganzen Heeres ertheilt, war eine
seltene Auszeichnung.
Daheim erwartete den siegreichen Feldherru der triumphus.
Die Bedingungen der Erlangung (ein iustum et hostile bellum und
die Niederlage von 5000 Feinden in einer und derselben Aktion)
werden vom Verf. erörtert und ebenso der Triumphzug beschrieben,
e. Im fünften Kapitel, S. 359, erfahren wir noch Details,
deren Erwähnung wir, im Interesse des Verf., nicht glauben um-
gehen zu dürfen, über Verpflegung und Equipirung, im sechsten,
S. 371, über Löhnung, im siebenten, S. 381, über Feldchirurgie
und Train, im achten, S. 201, über die sociale Stellung des Solda-
ten, seine Verabschiedung, und seinen Ruhestand.
Die Hauptnahrung des Soldaten war Waizen, der in natura
verabreicht, auf einem Steine gerieben, und über einem Kohlen-
feuer geröstet wurde, und eine Art von bouillie gab. Erst später,
unter den Kaisern, erhielt sie eine Art Biscuit (buccellatum).
Ausserdem wurde noch Salz verabfolgt, ferner Schweinefleisch, das
mit Brod zusammen, annona civica hiess, Oel, Käse, Gemüse und
sogar Hammelfleisch, dies aber nur bei besonderen Anlässen, also
LVIII. Jahrg. 3. Heft. 13
 
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