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Blätter für Gefängnisskunde.
früheren Direktor?) gar keinen Anstoss nimmt, indem er diess
Alles, obwohl die fragliche Aeusserung ganz allgemein gehalten
war, »auf sich nie bezogen hat« (III, 11; 3), mithin seine
Ehre dadurch nicht nur nicht berührt findet, sondern umgekehrt
in meiner ernsten Rüge dieser Auslassung, sowie des ihr entspre-
chenden Benehmens jener Beamten, »Ehrenrühriges« zu entdecken
verstanden hat. Gewiss ist wenigstens soviel, dass bis dahin
äusser den betheiligten Beamten selber und der leitenden Oberbe-
hörde mir keine Menschenseele begegnet ist, die jene ungebührliche
Selbstüberhebung in der Ordnung gefunden hätte, dass hingegen
alle mir bekannten Autoritäten in Gefängnisssachen nebst zahl-
reichen Beauftragten auswärtiger Regierungen, die, nachdem sie
unser Zellengefängniss gesehen, mich mit ihrem Besuche beehrt
hatten, schon lange vor dem Erscheinen des Bauer’sehen Buchs
laut ihr Erstaunen über die fortwährende sichtliche Parteinahme
gegen den damaligen Vorsteher Füesslin ausgesprochen haben,
zum Theil sogar durch den Druck. Dass irgend ein unparteiischer
Strafanstaltbeamter der Welt mit meiner Rüge dieser Vorgänge
nicht einverstanden sein sollte, muss ich bis auf Weiteres bezwei-
feln. Ueberdiess drückt sich Ekert (III, 11), gewiss unabsichtlich,
so schlecht aus, dass ein Jeder, der meine Worte nicht vor Augen
hat, sogar geradezu glauben muss, ich, und nicht Bauer — dem
ich Diess als schnöden Hohn vorwarf — habe gesagt: dem Direktor
stehe nur das Recht zu, Wünsche auszusprechen, dem Verwalter
aber das Recht, diesen Wünschen ein Veto entgegenzusetzen. Deut-
lich genug verlangt übrigens auch Ekert nicht weniger als ich ver-
langt habe, nämlich natürlich keinen »unbedingten Gehorsam«, (den
ich, beihin gesagt, von keinem Menschen, auch nicht vom Solda-
ten, fordere,) wohl aber, dass im Zweifel überall der Direktor
entscheide (auch über die Zutheilung der Sträflinge zu der einen
oder andern Beschäftigung) — selbstverständlich mit Ausnahme
solcher Fragen, worüber ausdrücklich der Gesammtvorstand durch
Beschluss zu entscheiden berufen sein sollte. Wozu also jenes,
ohnehin auf Kosten seiner eigenen Stellung betriebenes, Beschönigen
der von mir gerügten Unwürdigkeiten? und wozu auf Den, der
diese rügt, den Schein werfen, als ob er damit dem Direktor noch
»die ganze Last des materiellen Theils der Verwaltung aufladen
wolle«?’ — Nach dem Allen wird Ekert es sich nur selbst zu-
zuschreiben haben wenn Dritte sein ganzes überaus befremdendes
Auftreten in dieser Sache, die unbedingte Gesammtbürgschaft mit
seinen Amtsgenossen und seinem hohen Vorgesetzten, die er zur
Schau trägt, sein unbedingtes Gutheissen alles Dessen, was ich und
sein Amtsvorgänger (mit Zustimmung übrigens einiger der höchst-
stehenden Männer des Landes) missbilligt haben — nur daraus
zu erklären wissen werden, dass die Übeln Inspirationen, die zum
Erstaunen so vieler von ihren Regierungen nach Bruchsal und
Karlsruhe gesandten Ausländer Jahre lang von letzterem Orte aus-
Blätter für Gefängnisskunde.
früheren Direktor?) gar keinen Anstoss nimmt, indem er diess
Alles, obwohl die fragliche Aeusserung ganz allgemein gehalten
war, »auf sich nie bezogen hat« (III, 11; 3), mithin seine
Ehre dadurch nicht nur nicht berührt findet, sondern umgekehrt
in meiner ernsten Rüge dieser Auslassung, sowie des ihr entspre-
chenden Benehmens jener Beamten, »Ehrenrühriges« zu entdecken
verstanden hat. Gewiss ist wenigstens soviel, dass bis dahin
äusser den betheiligten Beamten selber und der leitenden Oberbe-
hörde mir keine Menschenseele begegnet ist, die jene ungebührliche
Selbstüberhebung in der Ordnung gefunden hätte, dass hingegen
alle mir bekannten Autoritäten in Gefängnisssachen nebst zahl-
reichen Beauftragten auswärtiger Regierungen, die, nachdem sie
unser Zellengefängniss gesehen, mich mit ihrem Besuche beehrt
hatten, schon lange vor dem Erscheinen des Bauer’sehen Buchs
laut ihr Erstaunen über die fortwährende sichtliche Parteinahme
gegen den damaligen Vorsteher Füesslin ausgesprochen haben,
zum Theil sogar durch den Druck. Dass irgend ein unparteiischer
Strafanstaltbeamter der Welt mit meiner Rüge dieser Vorgänge
nicht einverstanden sein sollte, muss ich bis auf Weiteres bezwei-
feln. Ueberdiess drückt sich Ekert (III, 11), gewiss unabsichtlich,
so schlecht aus, dass ein Jeder, der meine Worte nicht vor Augen
hat, sogar geradezu glauben muss, ich, und nicht Bauer — dem
ich Diess als schnöden Hohn vorwarf — habe gesagt: dem Direktor
stehe nur das Recht zu, Wünsche auszusprechen, dem Verwalter
aber das Recht, diesen Wünschen ein Veto entgegenzusetzen. Deut-
lich genug verlangt übrigens auch Ekert nicht weniger als ich ver-
langt habe, nämlich natürlich keinen »unbedingten Gehorsam«, (den
ich, beihin gesagt, von keinem Menschen, auch nicht vom Solda-
ten, fordere,) wohl aber, dass im Zweifel überall der Direktor
entscheide (auch über die Zutheilung der Sträflinge zu der einen
oder andern Beschäftigung) — selbstverständlich mit Ausnahme
solcher Fragen, worüber ausdrücklich der Gesammtvorstand durch
Beschluss zu entscheiden berufen sein sollte. Wozu also jenes,
ohnehin auf Kosten seiner eigenen Stellung betriebenes, Beschönigen
der von mir gerügten Unwürdigkeiten? und wozu auf Den, der
diese rügt, den Schein werfen, als ob er damit dem Direktor noch
»die ganze Last des materiellen Theils der Verwaltung aufladen
wolle«?’ — Nach dem Allen wird Ekert es sich nur selbst zu-
zuschreiben haben wenn Dritte sein ganzes überaus befremdendes
Auftreten in dieser Sache, die unbedingte Gesammtbürgschaft mit
seinen Amtsgenossen und seinem hohen Vorgesetzten, die er zur
Schau trägt, sein unbedingtes Gutheissen alles Dessen, was ich und
sein Amtsvorgänger (mit Zustimmung übrigens einiger der höchst-
stehenden Männer des Landes) missbilligt haben — nur daraus
zu erklären wissen werden, dass die Übeln Inspirationen, die zum
Erstaunen so vieler von ihren Regierungen nach Bruchsal und
Karlsruhe gesandten Ausländer Jahre lang von letzterem Orte aus-