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Blätter für Gefängnisskunde.

preiswürdigen Uebereinstimmung sämmtlicher Beamten des Hauses,
versichert worden. War der auf die Zelle gebrachte Fallsüchtige
in der That »nur auf der Zelle zu bemeistern« und zugleich für
genügende Aufsicht gesorgt, so verschwindet das Auffallende,
was ich, sowie der zur Prüfung der Gesundheitverhältnisse der An-
stalt beauftragte Arzt, darin gefunden. Anerkennung verdient die
Verbesserung der Kost, die Einführung von Sonntagkleidern, die
beabsichtigte Verbesserung der Badeinrichtung — deren Werth nicht
zu unterschätzen ist. Als Grund dafür, dass es für das Badwesen
eines besondern sachkundigen Aufsehers bedürfe, ist mir z. B. in
Halle (wo ich eine verhältnissmässig gute Badanstalt fand) die
Erfahrung angegeben worden, dass sonst leicht durch Unverstand
gefährlicher Missbrauch vorkomme. Ueber die frühere mehr wie
planlose Art der Bevölkerung des Zellengefängnisses und die dar-
aus so klar hervorgehende völlige Misskennung des Wesens und
Unterschieds der Einzelhaft und der Gesammthaft ist nach den
vorliegenden unbestreitbaren Thatsachen*) jedes weitere Wort unnütz,
und Ekert hätte am Besten gethan darüber ebenso zu schweigen,
wie er über die .Späherei mittels der den Hausbeamten vorge-
schriebenen Tagebücher u. A. m. weislich geschwiegen hat. Es
würde übrigens gewiss leicht, wo nicht gar durch die schuldigen
Rücksichten für einen hohen Vorgesetzten oder vielmehr für die
»Weisheit der hohen Grossh. Staatsregierung«, der wir ohne Frage
auch diese Einrichtung verdanken, geboten gewesen sein die Preis-
würdigkeit derselben schlagend darzuthun — etwa durch Bezug-
nahme auf die Thatsache des dadurch in keiner Weise gestör-
ten besten Einvernehmens sämmtlicher Hausbeamten! Der Unter-
zeichnete glaubte darin, gleich den holländischen Regierungskom-
missaren u. A., etwas Unwürdiges, gegenseitiges Misstrauen Näh-
rendes und vollends das Ansehen des Vorstands, sofern diese Tag-
bücher hinter seinem Rücken an die Regierung eingesandt werden
dürfen, Untergrabendes zu erblicken. Bauer, der durch pflicht-
schuldige Belobung der Einrichtung das von Ekert Versäumte
nach Kräften gutgemacht hat (III, 43f.) wusste natürlich hier-
gegen Nichts vorzubringen.
In Betreff des Hausarzts, Dr. G u t s c h , darf ich nicht unter-
lassen Folgendes zu bemerken. Derselbe machte auf mich einen
ähnlichen Eindruck wie auf viele Andere, auch unter den nach
Bruchsal gesandten Beauftragten fremder Regierungen**). Es war
mir daher sehr lieb, dass ich durch das Nichteintreten in nähere
persönlichen Beziehungen zu ihm um so weniger zu verlieren
fürchten durfte als ja sein früherer Direktor ebenfalls Arzt, ja sogar
einige Jahre lang Arzt an demselben Zellengefängniss war. Dass

*) Vgl. Füesslin’s Nachweisungen in seiner Schrift: Die neuesten
Verunglimpfungen der Einzelhaft, S. 67—72.
**) Vgl. z. B. Zahn’s Reisebericht.
 
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