Bibliotheca Scriptt. Teubneriana.
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Handschrift zu überschätzen, die, wie er vielmehr ausdrücklich
bemerkt, und dann auch im Einzelnen zeigt, nicht frei von Fehlern
ist, und im Verhältniss zu dem Autographum, wenn es uns noch
zugänglich wäre, manche Entstellung nachweisen würde. Eine Reihe
von solchen Stellen hat der Herausgeber in der Praefatio behandelt
und bei dieser Veranlassung auch manche Eigenthümlichkeiten in der
Sprache des Polybius erörtert, eben so wohl in Bezug auf einzelne For-
men wie in Bezug auf einzelne Ausdrücke u. dgl. m. was wiederum zu
manchen Verbesserungen des Textes Veranlassung gegeben hat. Auf die
Präfatio folgt S. LIX: »De Vita Polybii, testimonia veterum et Polybii
ipsius« entnommen aus Schweighäuser’s Ausgabe; da nun seitdem
das Leben und die Schicksale des Polybius Gegenstand mehrfacher
Erörterung geworden ist in Verbindung mit weiteren Erörterungen
über seine Behandlung der Geschichte, deren Charakter, wie über
das Werk selbst, so bemerkt der Herausgeber blos: »De quibus
alio mihi loco erit dicendum«; wir wünschen sehnlichst, dass diess
bald geschehen möge, wiewohl wir immerhin der Ansicht sind, dass
diess passender an dieser Stelle geschehen wäre, als »alio loco«,
zumal da das, was hier aus Schweighäuser’s Ausgabe wieder ab-
gedruckt ist, jetzt nicht mehr genügen kann. Der Abdruck der
fünf ersten Bücher nimmt den ersten Band und den zweiten bis
S. 232 ein; es folgt dann noch das, was von Buch VI—IX incl.
uns theils aus dem Vaticaner Palimpsest durch Angelo Mai, theils
früher schon durch die in die grosse Sammlung des Constantinus
Porphyrogennetus aufgenommene und dadurch erhaltene Stücke be-
kannt geworden ist. Auch hier hat sich der Herausgeber keines-
wegs mit einem blossen Wiederabdruck begnügt; da in neuester
Zeit die Handschriften, aus welchen jene Bruchstücke an das
Tageslicht gezogen waren, noch genauer untersucht und verglichen
worden sind, so ist der Herausgeber, indem er davon Gebrauch
machte, dadurch auch in den Stand gesetzt worden, in Vielem dem
Text eine andere und bessere Gestalt zu geben. Auch darüber
wird in der Vorrede des zweiten Bandes in eingehender Weise be-
richtet und damit gewissermassen ein Rechenschaftsbericht über
das Ganze gegeben, indem weitergehende kritische oder exegetische
Erörterungen durch den Plan und die nächste blos auf den Text
und dessen Herstellung gerichtete Bestimmung dieser Ausgabe aus-
geschlossen sind. Mit Verlangen wird man jedenfalls der weiteren
Fortsetzung des Ganzen entgegensehen, dem dann auch die nöthi-
gen Indices beigefügt werden dürften.
Was den neuen Band Cicero’s betrifft, so kann auf die
frühere Anzeige (18-64. pag. 290 ff.) der vorausgegangenen beiden
Bände dieser neuen Auflage, die sich mit Recht als eine »emen-
datior« auf dem Titel ankündigt, verwiesen werden. Im vorliegen-
den Bande sind enthalten die Reden: pro M. Tullio (was davon
noch vorhanden), pro Fontejo, pro A. Caecina, De imperio Cn. Pom-
peji, pro A. Cluentio Avito, De lege agraria tres, pro C. Rabirio
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Handschrift zu überschätzen, die, wie er vielmehr ausdrücklich
bemerkt, und dann auch im Einzelnen zeigt, nicht frei von Fehlern
ist, und im Verhältniss zu dem Autographum, wenn es uns noch
zugänglich wäre, manche Entstellung nachweisen würde. Eine Reihe
von solchen Stellen hat der Herausgeber in der Praefatio behandelt
und bei dieser Veranlassung auch manche Eigenthümlichkeiten in der
Sprache des Polybius erörtert, eben so wohl in Bezug auf einzelne For-
men wie in Bezug auf einzelne Ausdrücke u. dgl. m. was wiederum zu
manchen Verbesserungen des Textes Veranlassung gegeben hat. Auf die
Präfatio folgt S. LIX: »De Vita Polybii, testimonia veterum et Polybii
ipsius« entnommen aus Schweighäuser’s Ausgabe; da nun seitdem
das Leben und die Schicksale des Polybius Gegenstand mehrfacher
Erörterung geworden ist in Verbindung mit weiteren Erörterungen
über seine Behandlung der Geschichte, deren Charakter, wie über
das Werk selbst, so bemerkt der Herausgeber blos: »De quibus
alio mihi loco erit dicendum«; wir wünschen sehnlichst, dass diess
bald geschehen möge, wiewohl wir immerhin der Ansicht sind, dass
diess passender an dieser Stelle geschehen wäre, als »alio loco«,
zumal da das, was hier aus Schweighäuser’s Ausgabe wieder ab-
gedruckt ist, jetzt nicht mehr genügen kann. Der Abdruck der
fünf ersten Bücher nimmt den ersten Band und den zweiten bis
S. 232 ein; es folgt dann noch das, was von Buch VI—IX incl.
uns theils aus dem Vaticaner Palimpsest durch Angelo Mai, theils
früher schon durch die in die grosse Sammlung des Constantinus
Porphyrogennetus aufgenommene und dadurch erhaltene Stücke be-
kannt geworden ist. Auch hier hat sich der Herausgeber keines-
wegs mit einem blossen Wiederabdruck begnügt; da in neuester
Zeit die Handschriften, aus welchen jene Bruchstücke an das
Tageslicht gezogen waren, noch genauer untersucht und verglichen
worden sind, so ist der Herausgeber, indem er davon Gebrauch
machte, dadurch auch in den Stand gesetzt worden, in Vielem dem
Text eine andere und bessere Gestalt zu geben. Auch darüber
wird in der Vorrede des zweiten Bandes in eingehender Weise be-
richtet und damit gewissermassen ein Rechenschaftsbericht über
das Ganze gegeben, indem weitergehende kritische oder exegetische
Erörterungen durch den Plan und die nächste blos auf den Text
und dessen Herstellung gerichtete Bestimmung dieser Ausgabe aus-
geschlossen sind. Mit Verlangen wird man jedenfalls der weiteren
Fortsetzung des Ganzen entgegensehen, dem dann auch die nöthi-
gen Indices beigefügt werden dürften.
Was den neuen Band Cicero’s betrifft, so kann auf die
frühere Anzeige (18-64. pag. 290 ff.) der vorausgegangenen beiden
Bände dieser neuen Auflage, die sich mit Recht als eine »emen-
datior« auf dem Titel ankündigt, verwiesen werden. Im vorliegen-
den Bande sind enthalten die Reden: pro M. Tullio (was davon
noch vorhanden), pro Fontejo, pro A. Caecina, De imperio Cn. Pom-
peji, pro A. Cluentio Avito, De lege agraria tres, pro C. Rabirio