OienstsA, 27. ALärre 1934
69.lLkrK. / ^ir.72
HeidelberyerVolksblatt
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Grundziige der neuen österreichischen Verfassung
Wien, 26. Marz. Die Sonntagsausgabe der
»Amtlichen Wiener Zeitung" bestätigt
"unmehr in einem Artikel von besonderer Seite die
bereits kürzlich gemeldeten Erundzüge der öster-
reichischen Verfassung und ergänzt sie durch eine
Aeihe bemerkenswerter Einzelheiten, aus denen
besonders hervorzuhsben ist, daß im allgemeinen
bie Regierungsvorlagen durch die gesetzgebenden
Körperschaften nicht abgeändert, sondern nur an-
genommen oder verworfen werden können.
Es gibt nach den Ausführungen in dem amt-
lichen Organ die bereits bekannten Körperschaften:
ben Staatsrat, der 40 bis 50 Mitglieder zäh-
Kn wird, welche vom Bundespräsidenten auf die
Dauer von zehn Jahren ernannt werden; den
Kultur rat mit 30 bis 40 Mitgliedern: den
Wirtschaftsrat mit 70 bis 80 Mitgliedern
Und den Länderrat mit je 2 Mitgliedern aus
i»dem Bundesland und aus der bundesunmittel-
baren Stadt Wien.
Aus diesen beratenden Körperschaf-
' « n wird dann die beschließende Körper-
schaft gebildet, die
Bundestag
blitzt. In diesen Bundestag wählen der Staats-
gut 20 Mitglieder, der Kulturrat 10 Mitglieder,
"er Wirtschaftsrat 20 Mitglieder und der Länder-
tat g Mitglieder.
Die Gesetzinitiative liegt bei der Regierung.
Wenn die Regierung ein Gesetz braucht, so soll ihr
Entwurf den vier beratenden Körperschaften zur
Begutachtung übergeben werden. Diese begutach-
tende Tätigkeit soll in nichtöffentlichen Sitzungen
gsfolgen. Auf Grund der Gutachten arbeitet dann
bie Regierung ihre endgültige Regierungsvorlage
"Hs. Diese wird im Bundestag eingebracht, wo
bie Vorlage nicht abgeändert werden kann. Der
Bundestag kann die Vorlage nur annehmen oder
verwerfen.
Der Bundesvorschlag (Staatshaushalt) erfährt
eine Sonderbehandlung. Er soll direkt im Bun-
destag eingebracht und dort beraten werden. Er
kann auch abgeändert werden, und kann durch Be-
schluß in Kraft gesetz werden.
Wien, 26. März. Die österreichische Bundes-
regierung hat zur Deckung der außerordentlichen
Ausgaben, die dem Bunde zur Erhaltung der Si-
cherheit des Landes erwachsen sind, unbeschadet der
Heranziehung der schuldtragenden Personen zur
Schadensgutmachung, eine eigene Sicherheitssteuer
eingeführt.
BllMeitlichuna der öster-
reichischen Wehrsvrmattonen
Wien, 26. März. Die feit längerer Zeit ge-
führten vertraulichen Besprechungen über d-e
Vereinheitlichung der österreichischen Wehrfor-
mationen sind jetzt soweit gediehen, daß mit der
Bekanntgabe der endgültigen Regelung bereits
in den nächsten Temen gerechnet werden kann.
Die zwischen dem Bundeskanzler Dollfuß, dem
Bundesführer der Heimwehren, Starhemberg,
und dem Generalsekretär der Vaterländischen
Front, Stephan ohne Teilnahme des Vizekanz-
lers Fey getroffene grundsätzliche Vereinbarung
sieht —- wie mitgeteilt wird — folgende Rege-
lung vor:
Sämtliche Wehrverbände — die Heimwehren,
die Ostmärkischen Sturmscharen, der Freiheits-
bund und die Christlichdeutsche Turnerschaft,
jedoch ohne die Bauernwehren des Landbundss
— werden zu einer „Wehrfront" zusammenge-
fatzt und in die Vaterländische Front eingeglie-
dert. Führer der Wehrfront wird der Bunoes-
führer Starhemberg. Die gesamt« Vaterländi-
sche Front, die in Zukunft aus der „Zivilen
Front" der verschiedenen Organisationen und
der Wehrfront bestehen wird, untersteht dem
Bundeskanzler Dollfuß. Der Vizekanzler Fey
und der bisherige Führer der Ostmärkischen
Sturmscharen, Unterrichtsminister Dr. Schu-
schnigg, scheiden aus der Leitung der Wshrfor-
mationen aus. Die einzelnen Wehrverbände
bleiben als Unterverbände weiter im Rahmen
der Wehrsront bestehen, werden jedoch umorga-
nisiert. Die Wehrfront wird weiter als eine frei-
willige Organisation aufrechterhalten und in die
Verfassung nicht eingebaut, jedoch durch die di-
rekte Unterstellung unter die Führung des Bun-
deskanzlers unmittelbar der Regierung zur Ver-
fügung gestellt. Die gesamte Vaterländische
Front wird als eine österreichische Staatsbswe-
gung erklärt. Die in der Wehrfront zusammen-
geschlofsenen Wehrverbände sollen zum Teil
durch Eingliederung der Angehörigen in die
Privatwirtschaft zahlenmäßig herabgesetzt wer-
den, so daß man annimmt, daß in Zukunft die
Wehrfront etwa 30 bis 40 000 Mann umfassen
wird. Die sich aus der neuen Organisation der
Wehrverbände ergebenden finanziellen Lasten
werden — wie mitgeteilt wird — in der bis-
herigen Weise getragen, doch dürfte auch aus
diesem Gebiete eine gewisse Neuregelung im
Sinne der Regierungswünsche eintreten.
Die Gerüchte über die Schaffung eines zwei-
ten Vizekanzlerpostens, den Fürst Starhemberg
übernehmen soll, werden von zuständiger Seite
auf das entschiedenste m Abrede gestellt.
Unglaublicher französischer Vorschlag
Kolonie-Abtausch gegen einen Teil -er Saar?!
. Berlin, 26. März. Wie der Bad. Beob. mel-
hat man in England die Frage der Rück-
gabe der deutschen Kolonien von jeher mit
größerem Takt behandelt, als in manchen
""deren Länden insbesondere in Frankreich,
??s auch jetzt wieder in unverschämter Weise
Vorschläge Rothermeres aufgreift und Ge-
genvorschläge macht, die nicht scharf genug zu-
^"ckgerviesen werden können. Das „Eche de
Mris", das dem französischen Eeneralstab und
?er französischen Rüstungsindustrie nahe-
"ehende Blatt, meint z. B., das Projekt des
^Wischen Lords scheine zunächst nicht unan-
nehmbar.
Man könne die Rückgabe von Togo und
Kamerun an Deutschland in Aussicht neh-
men, jedoch nicht ohne Kompensationen.
Man müsse die Rückgabe der beiden Kolo-
nien mit der Aufteilung des Saaraebiets
verbinden.
s,, Wenn man annehme, daß bei der Volksab-
lOwmunq 600 000 Stimmen für Deutschland,
OOoo für den Völkerbund und 6000 für Frank-
sch abgegeben würden, dann habe Frankreich
»Anspruch am eine Grenzberechtigung von 10
Quadratkilometer". Die übrigen 150 bis 160
Quadratkilometer, die zum Völkerbund zurück-
mmen, könnten eine neutrale Zone bilden, die
unter eigener Verwaltung und unter Befreiung
Äch Militärdienst loben würde. „Dann wäre ein
Fürstentum Monako oder ein kleines Luxemburg
Archen Deutschland und Frankreich." Diese
.K°n« könne übrigens höher ausfallen, wenn die
Ergebnisse >der Volksabstimmung von den oben
^nannten Ziffern verschieden feien. Alles könne
n Vorverhandlungen vorher festgelegt werden,
qsi denen Kamerun eine Rolle spielen würde.
us diese Art könnte man ein kleines Stück eines
Jochen Landes erhalten in Austausch gegen die
„"Schädigung, .die' Frankreich znstände und
Men noch ziemlich arme Gebiete, die Deutsch-
u"d nur aus Ehrgeiz zurückhaben wolle.
,^s ist immerhin interessant, daß gerade das
Echo hx Pgris" hier Vorschläge macht, die im
^ndessekt darauf hinauslausen, Kamerun gegen
°fNen Teil des Saarlandes abzuhandeln. Man
§rgißt in Frankreich, daß Frankreich aus das
Tfürrgebiet ebenso wenig ein Anrecht hat, wie
M Kamerun, das ihm nur als Mandatsgebiet
«Nlini ilt
Für den in Frankreich herrschenden Geist ist
es bezeichnend, daß ein führendes Blatt es über-
haupt für möglich hält, einen Tauschhandel vor-
zuschlagen, der bei jedem Europäer nur ein
Gefühl der Beschämung Hervorrufen
kann.
Atalien steht hinter Mussolini
Die italienischen Wahlen
Rom, 36. März. Amtlich wird folgendes vor-
läufige Gesamtergebnis der Wahlen zur italie-
nischen Abgeordnetenkammer bekanntgegeben:
Die Zahl der Wahlberechtigten betrug
10 433 536. Die Anzahl der abgegebenen Stim-
men beläuft sich auf 10 041997; Wahlbeteiligung
96,25 v. H. Hiervon lauteten Ja 10 025 513,
auf Nein 15 265 Stimmen. Ungültig waren
1219 Stimmen.
Rom, 26. März. Die Abstimmung am
Sonntag hat sich in ganz Italien in größter
Ordnung und ohne jeden Zwischenfall vollzo-
gen.
Zum Wahlergebnis betonen die Blätter, nie-
mals in den heutigen Tagen habe man eine
Volksabstimmung für ein Regime und den
Mann, der es verkörpert, erlebt, die so spontan
gewesen sei. Das Ergebnis sei vor allem ein
Akt der Dankbarkeit für den Duce, für sein
heroisches Leben, das ganz der Verteidigung
der Nation und ihren Idealen gewidmet sei.
Ferner verkörpere es des Volkes unbestrittenen
Glauben an das faschistische Regime. Schließ-
lich sei es für alle übrigen Nationen ein neuer
glänzender Beweis für den einheitlichen Wil-
len der italienischen Nation. Aus einem Volke,
das bis vor kurzem aus Tradition zerrissen ge-
wesen sei, sei nun eine ^bewundernswerte Ein-
heit, ein unzerbrechlicher Block von Energien
geworden.
Schweiz geht gegen Hetzblätter vor
Verordnung des Schweizer Bundesrates zum
Schutz ausländischer Staatsmänner und Ein-
richtungen vor Beschimpfung.
Bern, 26. März. Der Schweizer Bundes-
rat hat am Montag eine Verordnung erlassen,
in der er zum Ausdruck bringt, daß er die Be-
schimpfungen ausländischer Staatsmänner und
Einrichtungen durch die marxistische Press«
nicht «chr dulde« werd«, Di« neue« Bestim-
mungen gelten für Inländer. Durch die kürz-
lich erfolgte Ausweisung des Rumänen Hestar,
Chefredakteur des „Moment", der die österrei-
chische Regierung beschimpft hatte, hat der Bun-
desrat bereits dargetan, wie er in Zukunft mit
ausländischen Pressevertretern verfährt, die
ausländische Staatsmänner und Einrichtungen
beschimpfen. Die sofort in Kraft tretende Ge-
setzesbestimmung besagt:
Presseorgane, die durch besonders schwere
Ausschreitungen die guten Beziehungen der
Schweiz zu anderen Staaten gefährden, wer-
den verwarnt. Bei Nichtbsfolgung der Ver-
warnung wird ihr Erscheinen auf bestimmte
Zeit verboten.
Die Kantone werden aufgefordert, Druck-
schriften, Bilder und ähnliche Darstellungen,
die geeignet sind, die guten Beziehungen der
Schweiz zu anderen Staaten zu gefährden,
von der Ausstellung und vom Vertrieb aus-
zuschließen, vorläufig zu beschlagnahmen und
der Bundesanwaltschaft einzusenden, die beim
Bundesrat Antrag auf endgültige Einzieh-
ung stellt. Dasselbe gilt für aus dem Aus-
lande eingeführte Druckschriften mit der glei-
chen Tendenz.
Dio -outsch-ruWchon WirtMsts-
verhan-lmgon
Unterzeichnung eines Schlutzprotokolls.
Berlin, 26. März. Amtlich wird mitgeteilt,
die zwischen der Reichsregierung und dex Re-
gierung der Sozialistischen Sowjetrepubliken
in den letzten Wochen geführten Wwtschaftsver-
handlungen haben zu einem Schlußprotokoll ge-
führt, das im Auswärtigen Amt von den Ver-
tretern der Reichsregierung und der Botschaft
der UDSSR, und der Handelsvertretung unter,
zeichnet worden ist. Das Schlußprotokoll ent-
hält Regelungen für das Jahr 1934; insbeson-
dere sind Vereinbarungen über den Verkehr
mit der Reichsbank und über di« devisenvecht-
tichm Fvage» -etroßs»« Word«,
Das ungeschriebene Ersetz
Der Satz, daß der S t a a t nichtSelbst-
zweck, sondern Mittel zum Zweck sei, gehört zum
wesentlichen und unaufgebbare« Bestand« der na-
tionalsozialistischen Staatsauffassung. Der
Staat hat dem Volke zu dienen; das
Volk aber wird politisch getragen von der natio-
nalsozialistischen Bewegung, in der sich der Ein-
heitswille des deutschen Volkes am stärksten
äußert. So kommt es, daß nach der neuen Staats-
auffassung der Staat als Organ der Be-
wegung angesehen werden muß. Sache der
Bewegungi st es,dafür; u sorgen, daß
der Staat nicht getrennt und losge-
löst vom Volke ein gesondertes büro-
kratisches Eigenleben führt. Jahrhun-
dertelang hat das Volk zu seinem Nachteil am
eigenen Leibe spüren müssen, daß eine ihm fremd«
Staats-Bürokratie es vom grünen Tisch aus be-
herrschte, ohne daß diese Bürokratie das Volk ver-
standen hätte oder von ihm verstanden worden
wäre.
So wie der Staat nicht Selbstzweck ist, so können
auch die Gesetze nicht Selbstzweck sein.
Es hat in der Vergangenheit einmal der Satz still-
schweigend gegolten: „Was nicht verboten ist, ist
erlaubt!" Das bedeutet in der Sprache der Juri-
sten: Es ist nur das Recht, was durch Gesetz for-
mell angeordnet ist. Ein solcher Satz ist
für das heutige Staatsdenken, weil
unvereinbar mit der nationalsozia-
listischen Weltanschauung, falsch.
Hier möchte jemand einwenden: Wenn die Ge-
setze nicht mehr gelten, was soll denn überhaupt
noch gelten? Wer der staatlichen Gewalt unter-
worfen ist, muß doch wissen, woran er ist?"
Das ist richtig. Auch in Zukunft wird es immer
geschriebene Gesetze geben. Und der neue
Staat hat inzwischen durch ein Jahr praktischer
Gssetzgebungsarbeit bewiesen, daß in ihm nicht
die Willkür herrschen soll. Gerade das
unterscheidet ihn ja vom bolfche wi-
st ischenStaatam allermeisten,datzer
kein Staat der Willkür Herr schäft ist
und sein wiIl. Es muß aber betont werden,
daß auch durch geschriebene Gesetze eine Will-
kürherrschaft ausgeübt werden kann; di« Willkür
des Gesetzgebers wird nun dadurch ausgeschlossen,
daß das Gesetz nicht Selbstzweck ist, d. h. daß d«r
Gesetzgeber selbst beim Erlaß von Gesetzen gebun-
den ist.
Ebenso wie der Staat an die auf einer Weltan-
schauung beruhende Bewegung gebunden ist, so ist
auch der Gesetzgeber an diese Weltanschauung ge-
bunden; mit anderen Worten:
Das geschriebene Gesetz stellt sich dar al» de«
Vollzug eines ungeschriebenen Gesetzes.
Das „ungeschriebene Gesetz" ist ein Be-
griff, der dem katholischen Denken nicht fremd
ist. Der große Lehrer der Kirche, der heilige Tho-
mas von Aquin, sagt darüber:
„Vom natürlichen Gesetz, als von der erste«
Regel der Vernunft, muß notwendigerweise
alles menschliche Gesetz hergeltitet werden."
Und er fügt bedeutsamer Weise hinzu:
„Die allgemeinen Grundsätze des natürlichen
Gesetzes können wegen der großen Mannig-
faltigkeit der menschlichen Verhältnisse nicht
auf alle nach derselben Weise angewandt wer-
den; und daraus folgt, daß die geschriebene«
Gesetze bei Verschiedenen verschieden sind."
Diese Hinzufügung mußte der heilige Kirchen-
lehrer deswegen machen, weil die Natur selbst nach
dem Willen Les Schöpfers verschieden gestaltet ist
und daher die Anwendung des natür-
lichen ungeschriebenen Gesetzes die»
serVerschiedenheitRechn un g tragen
muß.
Nun hat der Nationalsozialismus die Erkennt-
nis wieder ins lebendige Bewußtsein gehoben, daß
die wichtigste, für das politische Gemeinschaftsle-
ben in Betracht kommende natürliche Verschieden-
heit die Verschiedenheit der Rasse ist. In der
Raffe liegt das natürliche Lsbensgosetz des Volkes
beschlossen. Rasse ist allerdings nicht etwas rein
Materielles, sondern auch etwas Seelisches und
Geistiges, wie sich aus der geistigen Menschennatur
von selbst ergibt. Deswegen kann auch eine Welt-
anschauung auf der Grundlage des rassischen Den-
kens aufgebaut sein. Die aus rassischer Grundlage
(eventl. auch auf der Mischung oder Zusammen-
fassung eng verwandter Rassen) aufgebaute höchste
leiblich-geistige Einheit auf dem Gebiet des Natür-
lichen ist das Volk.
Da der Staat im umfassenden Sinne di« p o»
Ntische Einheit des Volkes ist, muß
al» Staatszweck der Dien ft am Volke
bezeichnet «erde». Das Lebensgejetz des