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Hampe, Karl [Oth.]
Nachlass Karl Hampe: Letztes Korrekturbogen-Exemplar von Kantorowicz mit meinen kritischen Bemerkungen (Manuskripttitel) — Heidelberg, 1926-12-28/​1927-1-29

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https://doi.org/10.11588/diglit.34052#0094
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rigk eiten. Es kam aber alles darauf an, das Einverständnis der Fürsten
für seinen Plan zu erhalten und dem galt daher jetzt sein wesentliches
Bemühen.
Um die Jahreswende 121g 20 liefen also Verhandlungen: erstens über
den Kreuzzug, zweitens über die Romfahrt, drittens über die sizilische
Frage, viertens über die deutsche Reichsvei weserschaft und fünftens
über die Königswahl des jüngsten Staufers — Verhandlungen, die mit-
einander verknüpft alle innerhalb kürzester Frist erledigt sein mußten.
Denn die Gesamtlage spitzte sich immer mehr zu: der Papst drängte
Friedrich II. zum Aufbruch und begann über die immer neuen Verzöge-
rungen schon unwillig zu werden, während die ganzen Unterhandlungen,
je weiter sie gesponnen wurden, desto unentwirrbarer erschienen., bis
es schließlich Friedrich gelang, sie alle mit einem Schlage zu lösen und
zwar in einem Augenblick, in welchem die Möglichkeit hierzu schon
ganz geschwunden schien: durch weitere schwerwiegende Versprechun-
gen und durch eine neuerliche Preisgabe von deutschen Kronrechten er-
kaufte er in letzter Stunde die Zustimmung der deutschen Fürsten zu
der Königswahl und auf dem Hoftage in Frankfurt, den er zur Verab-
schiedung der Fürsten vor dem Aufbruch nach Rom im Frühjahr 1220
abhielt, wurde endlich der sizilische König Heinrich auch noch zum
römischen König gewählt.
Damit hatte Friedrich sein Spiel gewonnen: die staufische Dynastie
war gesichert.. es war für eine Verweserschaft gesorgt und insbesondere
die sizilische Frage genau so gelöst, wie Friedrich beabsichtigt hatte.
Eine staatsrechtliche Einverleibung Siziliens ins Reich war zwar auch
jetzt nicht erfolgt, auch die Lehenshoheit der Kirche über Sizilien be-
stand noch zu Recht, aber jene Personalunion, auf die Friedrich mit dem
Tage der Kaiserkrönung hätte verzichten sollen, war durch die deutsche
Königswahl des ja schon längst zum sizilischen König gekrönten Hein-
rich plötzlich in dem Thronfolger wieder aufgelebt und zwar wieder als
Personalunion, ohne daß dabei die päpstlichen Verträge verletzt wur-
den, die alle nur von Friedrich II., nicht aber von Heinrich sprachen.
Alle Macht und alle Rechte, die Friedrich II. — durch Verträge gebun-
den — für sich selbst also nicht mehr in Anspruch hätte nehmen kön-
nen, die hatte er nun insgesamt auf den Sohn übertragen. Die einzige
Schwäche der Verträge war benutzt. Denn auch wenn die Kurie darauf
bestanden hätte, daß nun der achtjährige Heinrich regierte, so war die
väterliche „Beraterschaft“ damit keineswegs ausgeschlossen und das hieß
eben, dal? Friedrich selbst doch beide Reiche: Sizilien und Deutschland
verwaltete — kurz: es wäre vor. päpstlicher Seite ein vollkommen zweck-

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