15 435 Kaiser Friedrich II.
Gelände manche Abwandlung bedingte: doch das gleiche Grundprinzip
blieb allgemein gewahrt und überall vorwaltend und ließ sich im Flach-
land wie an den Küstenplätzen auch ganz rein durchführen. Man hat
wohl mit Recht in den Kastellen Friedrichs II. das Vorbild für die
Deutschordensburgen in Preußen gesucht, die von allen sonstigen Stilen
abweichend die gleiche einfache Anlage aufweisen .. und die Bedin-
gungen des Deutschordensstaates entsprachen ja vielfach denen des süd-
italischen Stauferstaates: denn auch die preußischen Ordensburgen dien-
ten j>a keinen Familien als Aufenthalt, sondern nur Kriegern, und waren
gleichfalls staatliche Wehranlagen. Was jedenfalls den preußischen wie
den süditalisch-staufischen Kastellen fehlte, war das „Malerische“ zu-
gunsten einer strengen geradlinigen Monumentalität und einer planmäßi-
gen Gliederung, die alles auf die mathematisch einfachste Form brachte.
Im Innern fanden sich dann wohl die Kreuzrippengewölbe und spitz-
bogigen Arkaden der Höfe, auch Spitzbogenfenster und gotische Por-
tale fehlten nicht: nach außen hin aber zeigten diese Kastelle mit ihren
abgeplatteten Türmen und flachen Dächern fast nur rechte Winkel..
riesige steinerne Würfel und Elöcke.
Hatte man schon der Ankunft des Kaisers mit einigem Bangen ent-
gegengesehen, so begann man Friedrich II. nach wenigen Monaten be-
reits zu fürchten: „Alle im Königreich beugten vor dem Kaiser die
Nacken“ so meldete der Chronist. Während Friedrichs Heerführer und
die Barone den molisischen Feldzug einleiteten, setzte der Kaiser selbst
wenige Monate nach dem Hoftag von Capua im Mai 1221 nach einem
kurzen Auferfthalt in Apulien und Kalabrien über nach der Insel Si-
zilien. In Messina hielt er einen neuen Hoftag ab und verkündete auch
hier neue Gesetze, diesmal jedoch nicht in der kurzen Assisenform, viel-
mehr schon in der ihm später eigentümlichen, die nicht nur das Gesetz
selbst sagte, sondern auch dessen Begründung gab und Notwendigkeit
erklärte. Hatten die Capuaner Assisen die Grundlinien und die erste
Ordnung des sizilischen Staates herausgearbeitet, so galten die Verord-
nungen von Messina lediglich den außerhalb des eigentlichen Staats-
verbandes stehenden Untertanen, gegen welche Friedrich II. die Seinen
abgrenzte: Verordnungen über die Spieler und Gotteslästerer, über die
Juden, die Huren und die fahrenden Sänger. Das Vorbild dieser aller
war eine Gefahr und so setzte ihnen Friedrich II. Schranken. Spieler
pflegten zu fluchen und Gott zu lästern: daher dürften solche am wenig-
sten unter Klerikern sein, welche „die Norm richtigen Lebens in Hal-
tung und Wort übermitteln sollten“. Die Juden mußten den gelben Fleck
auf die Kleidung heften und den Bart wachsen lassen .. in Nachahmung
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Gelände manche Abwandlung bedingte: doch das gleiche Grundprinzip
blieb allgemein gewahrt und überall vorwaltend und ließ sich im Flach-
land wie an den Küstenplätzen auch ganz rein durchführen. Man hat
wohl mit Recht in den Kastellen Friedrichs II. das Vorbild für die
Deutschordensburgen in Preußen gesucht, die von allen sonstigen Stilen
abweichend die gleiche einfache Anlage aufweisen .. und die Bedin-
gungen des Deutschordensstaates entsprachen ja vielfach denen des süd-
italischen Stauferstaates: denn auch die preußischen Ordensburgen dien-
ten j>a keinen Familien als Aufenthalt, sondern nur Kriegern, und waren
gleichfalls staatliche Wehranlagen. Was jedenfalls den preußischen wie
den süditalisch-staufischen Kastellen fehlte, war das „Malerische“ zu-
gunsten einer strengen geradlinigen Monumentalität und einer planmäßi-
gen Gliederung, die alles auf die mathematisch einfachste Form brachte.
Im Innern fanden sich dann wohl die Kreuzrippengewölbe und spitz-
bogigen Arkaden der Höfe, auch Spitzbogenfenster und gotische Por-
tale fehlten nicht: nach außen hin aber zeigten diese Kastelle mit ihren
abgeplatteten Türmen und flachen Dächern fast nur rechte Winkel..
riesige steinerne Würfel und Elöcke.
Hatte man schon der Ankunft des Kaisers mit einigem Bangen ent-
gegengesehen, so begann man Friedrich II. nach wenigen Monaten be-
reits zu fürchten: „Alle im Königreich beugten vor dem Kaiser die
Nacken“ so meldete der Chronist. Während Friedrichs Heerführer und
die Barone den molisischen Feldzug einleiteten, setzte der Kaiser selbst
wenige Monate nach dem Hoftag von Capua im Mai 1221 nach einem
kurzen Auferfthalt in Apulien und Kalabrien über nach der Insel Si-
zilien. In Messina hielt er einen neuen Hoftag ab und verkündete auch
hier neue Gesetze, diesmal jedoch nicht in der kurzen Assisenform, viel-
mehr schon in der ihm später eigentümlichen, die nicht nur das Gesetz
selbst sagte, sondern auch dessen Begründung gab und Notwendigkeit
erklärte. Hatten die Capuaner Assisen die Grundlinien und die erste
Ordnung des sizilischen Staates herausgearbeitet, so galten die Verord-
nungen von Messina lediglich den außerhalb des eigentlichen Staats-
verbandes stehenden Untertanen, gegen welche Friedrich II. die Seinen
abgrenzte: Verordnungen über die Spieler und Gotteslästerer, über die
Juden, die Huren und die fahrenden Sänger. Das Vorbild dieser aller
war eine Gefahr und so setzte ihnen Friedrich II. Schranken. Spieler
pflegten zu fluchen und Gott zu lästern: daher dürften solche am wenig-
sten unter Klerikern sein, welche „die Norm richtigen Lebens in Hal-
tung und Wort übermitteln sollten“. Die Juden mußten den gelben Fleck
auf die Kleidung heften und den Bart wachsen lassen .. in Nachahmung
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