Anhang II: Kitzbühel — Klagenfurt
175
KITZBÜHEL
Lfde.
Nr.
Stadt¬
zeichen
Meister¬
zeichen
Meister — Gegenstand — Eigentümer
992
993
994
Hans Guetmann, erwähnt 1586 (Mitteilung des Herrn
Museumskustos i. R. Fischnaler in Innsbruck).
Bernhard Gulielminetti (Guelminetti), erwähnt zwischen
1788 und 1827 (Mitteilung des Herrn Museumskustos
i. R. Konrad Fischnaler in Innsbruck).
Deckelkännchen mit schlankem, nach unten aus-
ladendem Mantel und profilierter Schnauze.
H. mit Deckeldrücker 11 cm.
Tiroler Volkskunstmuseum, Innsbruck.
Bernhard Gulielminetti, siehe Nr. 993.
Schüsselchen, 2 Stück, getieft. Randkante verstärkt.
Auf dem Rande eine eingeschlagene Besitzermarke
mit zwei gekreuztenSchlüsseln, verschiedenen Initialen
und Jahreszahl 1786. Dm. 18,4 cm.
Badisches Landesmuseum, Karlsruhe (Inv. Nr. V 11268 und 11270).
Johann Gulielminetti, erwähnt zwischen 1806 und 1827
(Mitteilung des Herrn Museumskustos i. R. Fischnaler).
Flacher Teller mit leicht gewölbter Mitte und 6,3 cm
breitem Rande. Dm. 21,6 cm.
Sammlung Dr. Karl Ruhmann, Wien.
KLAGENFURT
Die Namen und Daten der Klagenfurter Meister verdanke ich Herrn Landes-
archivdirektor und Sekretär des Geschichtsvereins für Kärnten Dr. Martin Wutte und
Herrn Oberkanzleirat Karl Lebmacher in Klagenfurt.
Die Zinngiesser von Kärnten und Krain bildeten eine gemeinsame Lade mit dem
Sitz in Klagenfurt. Ein Abdruck ihres aus dem Jahre 1674 stammenden Handwerks-
siegels befindet sich auf einem Aktenstück vom 26. Februar 1751 im Kärntner Landes-
archiv in Klagenfurt unter Rectificationsakten Mittl. Kreis 695. In einem Schriftstück
von 1748 werden Zinngiesser aus Klagenfurt, Villach, Wolfsberg, St. Veit und Laibach
unter den damaligen Mitgliedern der Lade genannt.
Für die Zinnprobe und das Markenwesen bestimmt eine Verordnung: daß hin-
füro alles Zinn, so ordinari auf den Kauff gemachet wird, kein schlechteres als mit
der Prob zum Vierten im gantzen Land verfertigt werden solle. Wann aber jemand
ein Arbeit bestellet und die Prob zum Sechsten, Achten oderZehenden oder auch ohne
Zusatz machen laßen wolte, so könne solches auch geschehen, wie es anverlanget wird,
mit deme, daß ohne Zusatz das feine Zinn die Rosen mit dem Landschaft-Wappen
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KITZBÜHEL
Lfde.
Nr.
Stadt¬
zeichen
Meister¬
zeichen
Meister — Gegenstand — Eigentümer
992
993
994
Hans Guetmann, erwähnt 1586 (Mitteilung des Herrn
Museumskustos i. R. Fischnaler in Innsbruck).
Bernhard Gulielminetti (Guelminetti), erwähnt zwischen
1788 und 1827 (Mitteilung des Herrn Museumskustos
i. R. Konrad Fischnaler in Innsbruck).
Deckelkännchen mit schlankem, nach unten aus-
ladendem Mantel und profilierter Schnauze.
H. mit Deckeldrücker 11 cm.
Tiroler Volkskunstmuseum, Innsbruck.
Bernhard Gulielminetti, siehe Nr. 993.
Schüsselchen, 2 Stück, getieft. Randkante verstärkt.
Auf dem Rande eine eingeschlagene Besitzermarke
mit zwei gekreuztenSchlüsseln, verschiedenen Initialen
und Jahreszahl 1786. Dm. 18,4 cm.
Badisches Landesmuseum, Karlsruhe (Inv. Nr. V 11268 und 11270).
Johann Gulielminetti, erwähnt zwischen 1806 und 1827
(Mitteilung des Herrn Museumskustos i. R. Fischnaler).
Flacher Teller mit leicht gewölbter Mitte und 6,3 cm
breitem Rande. Dm. 21,6 cm.
Sammlung Dr. Karl Ruhmann, Wien.
KLAGENFURT
Die Namen und Daten der Klagenfurter Meister verdanke ich Herrn Landes-
archivdirektor und Sekretär des Geschichtsvereins für Kärnten Dr. Martin Wutte und
Herrn Oberkanzleirat Karl Lebmacher in Klagenfurt.
Die Zinngiesser von Kärnten und Krain bildeten eine gemeinsame Lade mit dem
Sitz in Klagenfurt. Ein Abdruck ihres aus dem Jahre 1674 stammenden Handwerks-
siegels befindet sich auf einem Aktenstück vom 26. Februar 1751 im Kärntner Landes-
archiv in Klagenfurt unter Rectificationsakten Mittl. Kreis 695. In einem Schriftstück
von 1748 werden Zinngiesser aus Klagenfurt, Villach, Wolfsberg, St. Veit und Laibach
unter den damaligen Mitgliedern der Lade genannt.
Für die Zinnprobe und das Markenwesen bestimmt eine Verordnung: daß hin-
füro alles Zinn, so ordinari auf den Kauff gemachet wird, kein schlechteres als mit
der Prob zum Vierten im gantzen Land verfertigt werden solle. Wann aber jemand
ein Arbeit bestellet und die Prob zum Sechsten, Achten oderZehenden oder auch ohne
Zusatz machen laßen wolte, so könne solches auch geschehen, wie es anverlanget wird,
mit deme, daß ohne Zusatz das feine Zinn die Rosen mit dem Landschaft-Wappen