Entwicklung des mitteldeutschen Schloßbaus
19
C. Überblick über die Entwicklung des mitteldeutschen
Schloßbaus im späten 15. und im 16. Jahrhundert
Der Schloßbau im deutschen Reich in der frühen Neuzeit entwickelte sich be-
sonders im Rahmen der sich konsolidierenden landesherrlichen Territorial-
staaten, die vielfältige Funktionen ^souveräner Machtausübung parallel oder
alternativ zum Reichsverband übernahmen. Hier waren nicht nur die finan-
ziellen Mittel für aufwendige Bauten und ihre Ausstattung vorhanden, son-
dern ihre an politischer, aber auch kultureller Bedeutung zunehmenden Hof-
haltungen bildeten auch den Rahmen für den Wunsch der Auftraggeber nach
bequemeren und repräsentativeren Architekturen. Hofhaltung und Landes-
verwaltung waren damals noch wenig getrennt, so daß die Wohnsitze der Re-
genten in der Regel auch die Regierungszentren der Territorien bildeten.
Der mitteldeutsche Raum gliederte sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahr-
hunderts in einige wenige große Territorialstaaten, die durch eine Anzahl
kleinerer, aber ebenfalls reichsständischer Territorien ergänzt wurden
(Abb. 1). Freie Reichsstädte spielten in politischer, aber auch kultureller
Hinsicht im Gegensatz z. B. zum süddeutschen Raum eine untergeordnetere
Rolle. Zu den größeren und politisch einflußreicheren Landesherrschaften
gehörten im Norden das Herzogtum Mecklenburg mit seinem Schwerpunkt
um Schwerin und Wismar, später auch um Güstrow. Weiter südlich er-
streckte sich das Kurfürstentum Brandenburg, dessen administrativer Mittel-
punkt sich im Laufe dieses Jahrhunderts nach Berlin verlagerte. Im Süden be-
fand sich als damals wirtschaftlich und politisch bedeutendstes Territorium
der sächsische Kurstaat, der sich um eine Anzahl von Städten wie Coburg
oder Weimar im Westen bis Torgau, Meißen oder Dresden im Osten kristal-
lisierte. Zu diesen großen Landesherrschaften kamen eine Anzahl mittlerer
Territorien wie die der Fürsten von Anhalt, der Mansfelder, der Stolberger
Grafen oder ebenfalls reichsständische geistliche Länder wie das Erzbistum
Magdeburg und die Bistümer Meißen und Brandenburg.
Im 15. Jahrhundert waren die Prozesse, die im 16. Jahrhundert zur Herausbil-
dung bevorzugter Residenzorte und später von Hauptstädten führten, noch
Zum Problemfeld der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Residenzen und ihrer
Entwicklung siehe z. B.: Ahrens, Karl-Heinz: Die Entstehung der landesherrlichen Re-
sidenz im spätmittelalterlichen deutschen Reich. Ein Projekt der Göttinger Akademie
der Wissenschaften. In: Jahrbuch der historischen Forschung (1984), S. 29 - 36 oder:
Neitmann, Klaus: Was ist eine Residenz? Methodische Überlegungen zur Erforschung
der spätmittelalterlichen Residenzbildung. In: Johanek, Peter (Hrsg.): Vorträge und
Forschungen zur Residenzfrage. Sigmaringen 1990, S. 11 - 43.
19
C. Überblick über die Entwicklung des mitteldeutschen
Schloßbaus im späten 15. und im 16. Jahrhundert
Der Schloßbau im deutschen Reich in der frühen Neuzeit entwickelte sich be-
sonders im Rahmen der sich konsolidierenden landesherrlichen Territorial-
staaten, die vielfältige Funktionen ^souveräner Machtausübung parallel oder
alternativ zum Reichsverband übernahmen. Hier waren nicht nur die finan-
ziellen Mittel für aufwendige Bauten und ihre Ausstattung vorhanden, son-
dern ihre an politischer, aber auch kultureller Bedeutung zunehmenden Hof-
haltungen bildeten auch den Rahmen für den Wunsch der Auftraggeber nach
bequemeren und repräsentativeren Architekturen. Hofhaltung und Landes-
verwaltung waren damals noch wenig getrennt, so daß die Wohnsitze der Re-
genten in der Regel auch die Regierungszentren der Territorien bildeten.
Der mitteldeutsche Raum gliederte sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahr-
hunderts in einige wenige große Territorialstaaten, die durch eine Anzahl
kleinerer, aber ebenfalls reichsständischer Territorien ergänzt wurden
(Abb. 1). Freie Reichsstädte spielten in politischer, aber auch kultureller
Hinsicht im Gegensatz z. B. zum süddeutschen Raum eine untergeordnetere
Rolle. Zu den größeren und politisch einflußreicheren Landesherrschaften
gehörten im Norden das Herzogtum Mecklenburg mit seinem Schwerpunkt
um Schwerin und Wismar, später auch um Güstrow. Weiter südlich er-
streckte sich das Kurfürstentum Brandenburg, dessen administrativer Mittel-
punkt sich im Laufe dieses Jahrhunderts nach Berlin verlagerte. Im Süden be-
fand sich als damals wirtschaftlich und politisch bedeutendstes Territorium
der sächsische Kurstaat, der sich um eine Anzahl von Städten wie Coburg
oder Weimar im Westen bis Torgau, Meißen oder Dresden im Osten kristal-
lisierte. Zu diesen großen Landesherrschaften kamen eine Anzahl mittlerer
Territorien wie die der Fürsten von Anhalt, der Mansfelder, der Stolberger
Grafen oder ebenfalls reichsständische geistliche Länder wie das Erzbistum
Magdeburg und die Bistümer Meißen und Brandenburg.
Im 15. Jahrhundert waren die Prozesse, die im 16. Jahrhundert zur Herausbil-
dung bevorzugter Residenzorte und später von Hauptstädten führten, noch
Zum Problemfeld der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Residenzen und ihrer
Entwicklung siehe z. B.: Ahrens, Karl-Heinz: Die Entstehung der landesherrlichen Re-
sidenz im spätmittelalterlichen deutschen Reich. Ein Projekt der Göttinger Akademie
der Wissenschaften. In: Jahrbuch der historischen Forschung (1984), S. 29 - 36 oder:
Neitmann, Klaus: Was ist eine Residenz? Methodische Überlegungen zur Erforschung
der spätmittelalterlichen Residenzbildung. In: Johanek, Peter (Hrsg.): Vorträge und
Forschungen zur Residenzfrage. Sigmaringen 1990, S. 11 - 43.