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Deutsches Archäologisches Institut [Hrsg.]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Hrsg.]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 20.1905

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Detlefsen, Detlef: Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke in der Nat. Hist. des Plinius: (Ein Nachtrag zum Jahrbuch Band XVI.)
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https://doi.org/10.11588/diglit.47181#0125
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11(5 Detlefsen, Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke usw.

zu den § 73 erwähnten Statuen des Baton zugleich seine weiteren Leistungen aus
§ 91 hinzusetzen müssen. In Abschnitt d hätte er dagegen die Erwähnung beider
Künstler streichen müssen. Aus der jetzigen Fassung des Textes glaube ich
schließen zu dürfen, daß Plinius, erst nachdem er die Abschnitte c und d im wesent-
lichen fertiggestellt hatte, das zensorische Verzeichnis eingesehen und aus ihm die
besprochenen Stellen von §§ 73 und 80 eingeschoben hat. Auch die oben ange-
führten Stellen in §§ 77 —79 werden erst bei dieser Gelegenheit hinzugesetzt sein,
die in § 77 mit wenig Geschick.
Auch die weiteren Notizen über Piston § 89 und Sthennis § 90 werden erst
zur selben Zeit nachträglich in die Gruppe der §§ 86—90 zusammengestellten
Künstler, qui eiusdem generis Opera fecerunt, eingeschoben sein. Das ergibt sich
daraus, daß von ihnen hier Götterstatuen des Mars und Mercur, der Ceres, Jupiters
und der Minerva angeführt werden, die einzigen dieser Art (abgesehen von den
nur nebensächlich genannten des älteren Cephisodotus und des Colotes) unter einer
langen Reihe von Menschendarstellungen. Auch diese Notizen hätte Plinius mit
denen über Baton und Niceratus eigentlich in Abschnitt c aufnehmen müssen und
zugleich mit ihnen die Angaben, die er von den übrigen Werken der Künstler
macht. Wenn er sie in Abschnitt d eingefügt hat, so ist das nur die Folge davon,
daß die Namen der Künstler um dieser sonstigen Nachrichten wegen bereits ihren
Platz in Abschnitt d gefunden hatten.
Zu den aus -dem zensorischen Verzeichnis entnommenen Statuen meine ich
auch die von Kalkmann S. 187 ausgeschlossene des Hercules tunicatus iuxta rostra
§ 93 rechnen zu dürfen. Daß die von Plinius über sie angegebenen Einzelheiten
nicht über den Rahmen hinausgehen, den er auch sonst bei der Beschreibung
römischer Kunstwerke innehält, habe ich schon früher12 nachgewiesen. Bezeichnend
ist es, daß diese Statue hier ganz am Schluß der Abhandlung über die Erzgießer
steht, offenbar ein Nachtrag aus einer nicht ursprünglich benutzten Quelle.
Überblicken wir die Standorte der in den Abschnitten c und d angeführten
römischen Werke, so ergeben sich folgende:
templum Concordiae . . . . 73, 77, 80, 89, 90;
Capitolium.Ί7,
temp. Jovis Tonantis . . . . 78;
rostra.93.
Sie alle gehören der VIII. Region an, was man doch kaum für einen Zufall
erklären wird. Wenn wir bedenken, daß sich diese aus dem zensorischen Verzeichnis
aufgenommenen Notizen als nachträgliche Fänschiebsel ergaben, so dürfen wir wohl
schließen, daß Plinius nicht beabsichtigt hat, das Verzeichnis hier vollständig auszu-
nutzen, sondern daß er seine aus anderen Quellen gesammelten Nachrichten durch
sie nur hat vervollständigen wollen, um seinen Lesern zu zeigen, daß auch in Rom
manches gute Bronzewerk zu finden sei. Es ist ein neuer Beweis seiner mechanischen

,2) Jahrbuch 1901, 91.
 
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