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Deutsches Archäologisches Institut [Hrsg.]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Hrsg.]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 20.1905

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Detlefsen, Detlef: Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke in der Nat. Hist. des Plinius: (Ein Nachtrag zum Jahrbuch Band XVI.)
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https://doi.org/10.11588/diglit.47181#0128
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Detlefsen, Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke usw.

gefügt hat. Die an ihrer Form meist deutlich erkennbaren Auszüge aus dem zen-
sorischen Verzeichnis finden sich überall in diesem Abschnitt zerstreut. Nicht zu
ihnen gehören folgende Ortsangaben: Zwei Gemälde werden § 69 und 108 angeführt,
die einst im Kapitol vorhanden waren; sie werden bei dem Brande desselben im
vitellianischen Kriege untergegangen sein. Von zwei anderen im Tempel der Venus
Genetrix scheint Plinius § 136 nach Varro zu berichten; von ihnen war schon § 26
(s. o.) die Rede. Nicht genauer benannt werden Gemälde des römischen Malers
Famulus (§ 120), die einst im goldenen Hause gewesen waren. Noch zwei andere
römische Maler werden dort genannt, welche die von Vespasian hergestellte aedes
Honoris et Virtutis geschmückt hatten. Die Gemälde selbst werden nicht näher
bezeichnet, werden sich also wohl nicht im zensorischen Verzeichnis gefunden haben.
Man wird daraus schließen dürfen, daß der Tempel erst nach dem Jahre 73 wieder
hergestellt ist. Endlich kommen §§ 74, 102 und 109 mehrere Gemälde griechischer
Maler aus dem Friedenstempel vor, die Plinius offenbar selbst gesehen hat. Sie
können im zensorischen Verzeichnis, ungewiß an welcher Stelle, am wahrschein-
lichsten in der domus aurea19 genannt gewesen sein.
Stellen wir die noch übrigen, dem zensorischen Verzeichnis zuzuweisenden
Gemälde nach ihrem Standort zusammen, so ergibt sich folgendes:
Zur VIII. Region gehören die aus dem
temp. Concordiae ....§§ 66, 131, 144,
temp. Caesaris.§ 91 (= 27),
forum Augusti.§ 94,
aedes Fidei.§99,
curia.§131 (= 27),
temp. Augusti.§131;
zur IX. Region:
porticus Pompei . . . . . §§ 59, 114, 126, 131,
porticus Philippi.§§66, 114, 144,
aedes Apollinis.§ 99,
opera Octaviae.§§114, 139;
zur XI. Region:
aedes Cereris.§ 99.
Nicht ermittelt ist bisher der § 94 angegebene Standort, da die Stelle
schlecht überliefert ist; die beste Handschrift B bietet in annae templo, die jüngeren
einstimmig in antoniae t. Nach der obigen Zusammenstellung dürfte er mit Wahr-
scheinlichkeit in der VIII. oder IX. Region zu suchen sein.
Wie in der Darstellung des Erzgusses, tritt also auch in der der Malerei
eine starke Bevorzugung der VIII. Region hervor, zu der die IX. in größerem Um-
fange als dort hinzutritt. Also scheint Plinius auch für die Malerei das zensorische
Verzeichnis nur zum kleineren Teile ausgebeutet zu haben.

Jahrbuch des archäologischen Instituts XX.

>8) S. o. S. 118.

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