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Deutsches Archäologisches Institut [Hrsg.]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Hrsg.]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 20.1905

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Nr. 2
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Detlefsen, Detlef: Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke in der Nat. Hist. des Plinius: (Ein Nachtrag zum Jahrbuch Band XVI.)
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https://doi.org/10.11588/diglit.47181#0127
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ΐχ3 Detlefsen, Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke usw.

Die Standorte der im Abschnitt b angeführten Bronzewerke finden sich in

der III. Region (?)
• ... §55,
» IX.
»
. . . . §§ 62, 64,
» X.
»
. . . . §§ 54, 60, und
» XI.
»
• ··· § 57·
Daß Plinius
sich hier
mehr Mühe gegeben hat, aus dem zensorischen Ver-

zeichnis die für sein Werk zu benutzenden Angaben herauszusuchen, als in den Ab-
schnitten c und d, in denen nur die VIII. Region ausgebeutet war, erklärt sich daraus,
daß es sich dort um den Nachweis von Werken der allerbedeutendsten Künstler in
Rom handelte. Daß auch hier die Angaben aus dem zensorischen Verzeichnis erst
nachträglich eingeschoben sind, läßt sich bei der ganzen Anlage dieser Listen nicht
strenge beweisen, doch ist die Möglichkeit zuzugeben.
Im ganzen muß aber die Dürftigkeit der fast ausschließlich aus der VIII.
und IX. Region des zensorischen Verzeichnisses entnommenen Auszüge von Bronze-
statuen auffallen. Auch dafür läßt sich vielleicht eine Ursache finden, und zwar in
den am Schluß von Abschnitte stehendenWorten17: Atque ex omnibus quae rettuli
clarissima quaeque iam sunt dicata a Vespasiano principe in templo Pacis aliisque eins
operibus, violentia Neronis in urbem convecta et in sellariis domuus aureae disposita.
Hätte Plinius bei der Ausarbeitung von B. 34 die Sorgfalt für notwendig angesehen,
die wir von einem gewissenhaften Schriftsteller fordern, so hätte er nicht umhin
können, diesen Standort bei den betreffenden Statuen anzugeben. Wenn er das
ebensowenig tut, wie er je das goldene Haus als Standort nennt, so wird man
daraus wohl folgern dürfen, daß er kein Verzeichnis und keine klare Übersicht der
Statuen im Friedenstempel hatte. Mit den oben angeführten Worten überließ er es
seinen Lesern, sich im Friedenstempel über die dortigen Schätze zu unterrichten;
mochten sie dort die Lücken seiner Darstellung selbst ausfüllen.
Läßt uns die Behandlung der Erzgießerei schon deutlich erkennen, in welcher
Weise Plinius die Angaben des zensorischen Verzeichnisses benutzt hat, so werden
die gewonnenen Resultate durch die Behandlung der Malerei im 35. Buch 18 bestätigt
und ergänzt. Nur nebenher werden in der historisch-antiquarischen Einleitung
(§§ 1—28) über die Anfänge dieser Kunst und ihre PSinführung in Italien § 26 zwei
vom Diktator Cäsar ante Veneris Genetricis aedem dedizierte Gemälde genannt, von
denen § 136 wieder, wie es scheint nach Varro, berichtet wird, und § 27 mehrere
von Augustus auf seinem Forum, im templ. Caesaris und in der Curie aufgestellte.
All diese Standorte gehören der VIII. Region an.
Der folgende Abschnitt über die Farbstoffe enthält keine derartigen Angaben,
eine große Anzahl dagegen die dann folgende Geschichte der Maler (§§ 53—150).
Der Index bezeichnet diesen Teil als de aetatepictiirae. operiim et artificum in pictura
nobilitates CCCCV, und wieder macht diese Zahlenangabe darauf aufmerksam, daß
Plinius im folgenden viel Eigenes zu dem aus fremden Quellen Entlehnten hinzu-

17) Vgl. Jahrbuch 1901, 77.

18) Ebenda 100—104.
 
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