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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der Kunstsammlung und des Inventar einer Villa in Mödling bei Wien: Dr. Ludwig-Rieger-Straße 28 ; antikes Kunstmobiliar, Silber, Porzellan, Glas (Gold-Doppelgläser), Zinn, Bronzen, Keramiken, Skulpturen, Perserteppiche, Textilien, Pianino, ein Renaissance-Ofen, ein Studebaker-Personenauto ; Gemälde, Aquarelle, Farbenstiche ; 8. und 10. Juni 1933 — Wien, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.11149#0005
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schilling-
währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungspreise. Das
geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von 50 Schilling wird
um 5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling, über 500 Schilling um
20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen welcher
Art immer nach erfolgtem Zuschlag können unter keinen
Umständen berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte
fünf Tage zur genauen Besichtigung ausgestellt waren. Durch
die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der B e-
schaffenheit und dem Zustande der Gegenstände zu überzeugen und
etwaige Beschädigungen, auch wenn im Katalog nicht besonders erwähnt, zu beachten.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum geht erst
nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die
Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkom-
menden Streitigkeiten über ein Doppelangebot behält sich der Auktionator das Recht
vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke
können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher aus-
gefolgt werden. Der Transport der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Erstehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften Objekte,
welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht übernommen wurden,
auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu
veräußern. Der frühere Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie
die durch den Wiederverkauf entstehenden Spesen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte

dbd ALBERT KENDE

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR

Mitglied des Verbandes der Wiener
Auktionshäuser

WIEN, L,
KXRNTNERSTRASSE 4 (UFT)

Telephon R-26-3-78.

IN DER VILLA

in

MÖDLING BEI WIEN,
DR. LUDWIG-RIEGER-STRASSE 28
Telephon 240.
 
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