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Die Bewohner der Stadt waren verpflichtet, bei allen
ihren Unternehmungen sich an die Grafen oder seinen Amt-
mann zu wenden und die Genehmigung zu ihrem Vorhaben
zu erbitten.1) — Der vertriebene Anton von Wittstatt blieb
nicht unthätig; er war um das dem Erzstifte Mainz geliehene
Geld besorgt geworden. Daher wandte er sich an den Erz-
bischof Diether und stellte ihm gegenüber seine Forderungen
fest. Von diesem erhielt er darauf ein Schreiben, in welchem
Diether die Forderungen des Anton von Wittstatt anerkannte
und ihm bezügliche Versprechungen abgab.2) Das Schrift-
stück wie die Versprechungen in demselben waren selbst-
verständlich für alle an der Sache Beteiligten, für das Erz-
stift Mainz, den Grafen von Wertheim und Anton von Witt-
statt, wertlos; die Sachlage in Külsheim blieb unverändert.
— Mit der Zeit schien der Besitz und die Verwaltung der
Stadt für den Grafen Johann unbequem zu werden; war es
doch von Anfang an nicht seine Absicht gewesen, das Gebiet
von Külsheim für immer zu behalten und zu seiner Graf-
schaft zu schlagen. Er hatte seinen Zweck erreicht: er hatte
sich dem Stifte willfährig gezeigt, hatte den unliebsamen
Nachbar vertrieben und Beute gemacht. Nun wollte er das
Amt Külsheim wieder in die mainzische Verwaltung zurück-
geben. So wandte er sich denn an das Erzstift mit der
Forderung, man möge ihm seine Kriegskosten bezahlen, die
er bei der Eroberung der Stadt für das Stift Mainz habe
aufbringen müssen. Allein niemand wollte für diese Ent-
schädigung aufkommen : Erzbischof Diether hatte bereits am
5. Oktober 1463 seinen Würden entsagt;3) der rechtmässige
q Es musste z. B. als „kunz löhr und seytze löhr die Loe müllen
wollt bauen bei der untern müllen“ die Erlaubnis dazu erteilt werden,
cf. Külsh. Kop.-Buch fol. 88 r.
2) Das Schreiben ist gegeben zu Aschaffenburg am 3. März 1463.
In ihm ist der Pfandbrief des Erzbischofs Theodorich an Hans von Witt-
statt, gegeben zu Steinheim den 2. Juni 1436, wortgetreu enthalten, cf.
unedierte Perg.-Ürk. im Kgl. Kreisarch. Würzburg, K. 75, No. 58.
3) Der Sieg des Papstes über Diether war nicht sehr glänzend:
musste er ihn doch mit einem Fürstentum und mit reichen Einnahmen,
welche Diether gewährt wurden, teuer genug erkaufen!
Die Bewohner der Stadt waren verpflichtet, bei allen
ihren Unternehmungen sich an die Grafen oder seinen Amt-
mann zu wenden und die Genehmigung zu ihrem Vorhaben
zu erbitten.1) — Der vertriebene Anton von Wittstatt blieb
nicht unthätig; er war um das dem Erzstifte Mainz geliehene
Geld besorgt geworden. Daher wandte er sich an den Erz-
bischof Diether und stellte ihm gegenüber seine Forderungen
fest. Von diesem erhielt er darauf ein Schreiben, in welchem
Diether die Forderungen des Anton von Wittstatt anerkannte
und ihm bezügliche Versprechungen abgab.2) Das Schrift-
stück wie die Versprechungen in demselben waren selbst-
verständlich für alle an der Sache Beteiligten, für das Erz-
stift Mainz, den Grafen von Wertheim und Anton von Witt-
statt, wertlos; die Sachlage in Külsheim blieb unverändert.
— Mit der Zeit schien der Besitz und die Verwaltung der
Stadt für den Grafen Johann unbequem zu werden; war es
doch von Anfang an nicht seine Absicht gewesen, das Gebiet
von Külsheim für immer zu behalten und zu seiner Graf-
schaft zu schlagen. Er hatte seinen Zweck erreicht: er hatte
sich dem Stifte willfährig gezeigt, hatte den unliebsamen
Nachbar vertrieben und Beute gemacht. Nun wollte er das
Amt Külsheim wieder in die mainzische Verwaltung zurück-
geben. So wandte er sich denn an das Erzstift mit der
Forderung, man möge ihm seine Kriegskosten bezahlen, die
er bei der Eroberung der Stadt für das Stift Mainz habe
aufbringen müssen. Allein niemand wollte für diese Ent-
schädigung aufkommen : Erzbischof Diether hatte bereits am
5. Oktober 1463 seinen Würden entsagt;3) der rechtmässige
q Es musste z. B. als „kunz löhr und seytze löhr die Loe müllen
wollt bauen bei der untern müllen“ die Erlaubnis dazu erteilt werden,
cf. Külsh. Kop.-Buch fol. 88 r.
2) Das Schreiben ist gegeben zu Aschaffenburg am 3. März 1463.
In ihm ist der Pfandbrief des Erzbischofs Theodorich an Hans von Witt-
statt, gegeben zu Steinheim den 2. Juni 1436, wortgetreu enthalten, cf.
unedierte Perg.-Ürk. im Kgl. Kreisarch. Würzburg, K. 75, No. 58.
3) Der Sieg des Papstes über Diether war nicht sehr glänzend:
musste er ihn doch mit einem Fürstentum und mit reichen Einnahmen,
welche Diether gewährt wurden, teuer genug erkaufen!