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Kern, Rolf
Die Külsheimer Fehde 1463 — Heidelberg, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.55109#0030
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obert.') Die Bürger forderte der Sieger vor das Rathaus
und nahm ihnen die Waffen ab. Er sicherte den Einwohnern
der Stadt die Wahrung ihrer Rechte zu, führte aber doch
auch angesehene Bürger gefangen nach Wertheim. Andere
wurden ausgewiesen und durften erst nach Einlösen ihres
Besitzes wieder die Heimstätte betreten. Die Stadt selbst
wurde von den Dienstmannen des Grafen geplündert. Nach
der Plünderung zogen die Ritter, welche mit ihren Scharen
an dem Zuge teilgenommen, mit Beute beladen wieder ab;
Johann aber blieb mit einer Abteilung Truppen noch längere
Zeit in Külsheim und behandelte Stadt und Leute als ihm
zugehörig. Den damaligen kurmainzischen Amtskeller, sowie
den Bürgermeister Hans Pfeifer setzte er ab und übergab
die Verwaltung der Stadt und aller zur Stadt gehörigen Ge-
biete dem wertheimischen Amtmann und Centgrafen Contz
Redtig; zum Bürgermeister setzte er den Heinz Schenk ein.
Das Verfahren des Grafen Johann wurde offenbar auch von
Mainz gebilligt und er als rechtmässiger Besitzer der Stadt
anerkannt. Er zog die Steuern ein und übte in dem eroberten
Gebiete unumschränkte richterliche Gewalt. So wandte sich
denn auch das Kloster Bronnbach an den Grafen, er möge
die Zwietracht und Irrungen vermitteln, welche zwischen dem
Kloster und der Stadt Külsheim entstanden seien. Mit der
Ausführung dieser Vermittelung beauftragte Johann seinen
Amtmann und Centgrafen Contz Redtig. Bei den Verhand-
lungen, die auf einer Tagfahrt zu Külsheim gepflogen wurden,
waren als Abgesandte des Klosters zugegen der Abt Conrad V.,
sein Bereiter Conrad Friedberg und sein Hofmeister Bruder
Fritz. Die Stadt Külsheim war vertreten durch die Bürger-
meister Heinz Schenk und Hartmann Krämer, sowie durch
den ganzen Rat. Auf Zureden des Centgrafen kam zwischen
den streitenden Parteien ein Vergleich zu Stande.* 2)

x) In dem sog. „braunen Buch“ der Stadt Wertheim steht pag. 654
die Notiz: „1463 hatt Graff Hanss von Werthen Kulsen eingenommen.“
2) Die Originalakten liegen auf dem Rathause zu Külsheim unter
der Ueberschrift: Vertragsbriefe 1462--80.
 
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