33
Kriegskosten zu erhalten, beruhigt. Da brachten die Ereig-
nisse der 70er Jahre die Streitfragen von neuem in Fluss.
Im Jahre 1471 bestieg Sixtus IV. den päpstlichen Stuhl
und stattete zwei Jahre, nachdem er sich mit der Tiara ge-
schmückt, den deutschen Landen seinen Besuch ab. Als er
am 7. November 1473 zu Neustadt war, erlebte die christ-
liche Welt das erhebende Schauspiel, dass Diether wieder in
Gnaden angenommen wurde: Die „pestilenzische Bestie“ und
„das kranke Stück Vieh“ des Papstes Pius II. hatte sich bei
Sixtus IV. plötzlich in einen „dilectus filius“ verwandelt.1)
Diese Befreiung Diethers von dem Bannflüche war der An-
fang zu einer grossen Wandlung in dem Mainzer Bistumsstreit.
Am 5. September 1475 starb „in der octava decollationis
Joannis Baptistae zu Eltvill im Reingav“ der Erzbischof
Adolf von Nassau und wurde „gen Eberbach oder (wie mans
gemeinlich nent) gen Erbach ins Kloster zur rechten im Chor
begraben.“2) Nachdem der erzbischöfliche Stuhl 9 Wochen
ledig gestanden, traten die Herren des Kapitels- zusammen
und wählten am Dienstag vor St. Martinstag 1475 Diether
von Isenburg zum zweitenmal zum Erzbischof von Mainz.3)
Dieser war bei der Wahl nicht anwesend, und es kostete
Mühe, ihn zur Annahme der neuen Würden zu bewegen. Am
Martinitag desselben Jahres kam er nach Mainz und wurde
„wiewol er sich dessen sehr weygert doch durch bitt der
Capitularhern überwunden uff den altar geseczt undt vom
lettener herab verkündiget.“ Wenige Wochen später starb
zu Külsheim der alte Pfandinhaber der Stadt und des Schlosses,
*) cf. Gudenus IV, pag. 372.
2) cf. Chronik d. mittelrhein. Städte III, pag. 29 ff. Daselbst findet
sich auch die Grabschrift Adolfs von Nassau: „Anno Domini 1475 die
6 mensis Septembris obiit reverendissimus in Christo pater et dominus
Adolphus II. de Nassaw Archiepiscopus Maguntinus, cuius anima requieseat
in pace.“
3) In der öffentlichen Verkündigung des Domkapitels und im Schreiben
desselben an den Papst ist Donnerstag, der 9. November, als Wahltag
angegeben, cf. Joannis I, 787. Der sterbende Erzbischof Adolf hatte die
Wahl Diethers selbst noch empfohlen!
Kriegskosten zu erhalten, beruhigt. Da brachten die Ereig-
nisse der 70er Jahre die Streitfragen von neuem in Fluss.
Im Jahre 1471 bestieg Sixtus IV. den päpstlichen Stuhl
und stattete zwei Jahre, nachdem er sich mit der Tiara ge-
schmückt, den deutschen Landen seinen Besuch ab. Als er
am 7. November 1473 zu Neustadt war, erlebte die christ-
liche Welt das erhebende Schauspiel, dass Diether wieder in
Gnaden angenommen wurde: Die „pestilenzische Bestie“ und
„das kranke Stück Vieh“ des Papstes Pius II. hatte sich bei
Sixtus IV. plötzlich in einen „dilectus filius“ verwandelt.1)
Diese Befreiung Diethers von dem Bannflüche war der An-
fang zu einer grossen Wandlung in dem Mainzer Bistumsstreit.
Am 5. September 1475 starb „in der octava decollationis
Joannis Baptistae zu Eltvill im Reingav“ der Erzbischof
Adolf von Nassau und wurde „gen Eberbach oder (wie mans
gemeinlich nent) gen Erbach ins Kloster zur rechten im Chor
begraben.“2) Nachdem der erzbischöfliche Stuhl 9 Wochen
ledig gestanden, traten die Herren des Kapitels- zusammen
und wählten am Dienstag vor St. Martinstag 1475 Diether
von Isenburg zum zweitenmal zum Erzbischof von Mainz.3)
Dieser war bei der Wahl nicht anwesend, und es kostete
Mühe, ihn zur Annahme der neuen Würden zu bewegen. Am
Martinitag desselben Jahres kam er nach Mainz und wurde
„wiewol er sich dessen sehr weygert doch durch bitt der
Capitularhern überwunden uff den altar geseczt undt vom
lettener herab verkündiget.“ Wenige Wochen später starb
zu Külsheim der alte Pfandinhaber der Stadt und des Schlosses,
*) cf. Gudenus IV, pag. 372.
2) cf. Chronik d. mittelrhein. Städte III, pag. 29 ff. Daselbst findet
sich auch die Grabschrift Adolfs von Nassau: „Anno Domini 1475 die
6 mensis Septembris obiit reverendissimus in Christo pater et dominus
Adolphus II. de Nassaw Archiepiscopus Maguntinus, cuius anima requieseat
in pace.“
3) In der öffentlichen Verkündigung des Domkapitels und im Schreiben
desselben an den Papst ist Donnerstag, der 9. November, als Wahltag
angegeben, cf. Joannis I, 787. Der sterbende Erzbischof Adolf hatte die
Wahl Diethers selbst noch empfohlen!