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Kern, Rolf
Die Külsheimer Fehde 1463 — Heidelberg, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.55109#0047
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kenntnisses übersandte Erzbischof Albrecht eine Abschrift
hievon an den Grafen Michael mit dem Bemerken, er sei
verpflichtet, das Stift in dieser Sache schadlos zu halten, und
er fordere ihn daher auf, dem Handel näher zu treten und
diesbezügliche Schritte zu thun. In einem weiteren Briefe1)
schrieb ihm Albrecht, er habe vernommen, der Pfalzgraf
Ludwig sei willens, „dieselbe Irrung gütlich zu vertragen.“
Er wolle ihm mitteilen, dass „der gegenteil umb offnunge
der urtheyl bey dem keyserlichen Camergericht emssiglich
anhalten“ würde; er möge bedenken, ob die Sache nicht „uf
zimliche wege gericht und vertragen“ werden möchte, „damit
weither unrats vorkomen werden mocht.“ Während dieser
Briefwechsel gepflogen wurde, war an das Erzstift Mainz von
dem Kammergerichte die Weisung ergangen, „bei hoher pene
die gesprochen urteil zu volnziehen“ oder aber „rechtmässig
ursach für zuwenden, warum die erclerung nit bestheen soll. “
Da wandte sich Erzbischof Albrecht nochmals an den Grafen
Michael mit der Drohung, dass er sich an ihm und dem Seinen
„erholen“ wolle, wenn er „zur vollnziehung des urteil ge-
drungen und deshalb einichen schaden nehmen wurde.“2) Er
sei „schuldig und verschrieben“, wie er gut wissen könne,
in dieser Sache das Stift schadlos zu halten; er habe ja doch
bisher geholfen, zu raten und zu handeln. Allein Graf Michael
konnte auch durch diesen Brief zu nichts bewogen werden;
nun schlug Erzbischof Albrecht eine persönliche Zusammen-
kunft vor; sie wollten über diese Sache sich besprechen.
Graf Michael hielt aber scheinbar diese Besprechung für un-
nötig: er erschien nicht. Darum schrieb ihm nun Albrecht
wieder von Aschaffenburg aus „uff montag nach Erhardi
(am 10. Januar) anno 1530“, er habe ihm das Urteil des
Kammergerichts zugeschickt zur Rückäusserung und um sein
Erscheinen gebeten. Aber seine Ankunft thue sich doch ver-

') Der Brief ist „geben zu Steinheim uff Sontag nach exaltacionis
crucis anno 1529“ (19. September). Die Korrespondenz befindet sich im
fürstl. löw. wertheim. gemeinseh. Archiv; Akten Mainz, No. 45.
3) cf. Anlage 20.
 
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