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Kern, Rolf
Die Külsheimer Fehde 1463 — Heidelberg, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.55109#0048
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weilen. Da aber die Zeit vergehe, so sei nochmals sein Er-
innern „damit unraths furkomen werde“, er solle „den handel
furdern“. Daran thue er „sein selbst volfart und uns ge-
fallen“. Michael beantwortete dieses dringende Schreiben
damit, dass er am „Dienstag nach Lichtmess“, d. h. am
8. Februar 1530 dem Erzbischof die betreffenden Schriftstücke
nach Mainz zurücksandte, mit dem Bemerken, dass er sich
„keines schadens, der ihm darauss entstehen mocht“ versehe.
Kurze Zeit darauf machte Albrecht von neuem den Vorschlag
einer persönlichen Auseinandersetzung und setzte, nachdem
sich Michael dazu bereit erklärt hatte, „uff gethan schriefftlich
bitt“ einen Tag an, „nemlich uff den nechstkommende mit-
woch (den 9. März) zu früher tagzeit zu Ostheim.“1) In einem
Briefe, den Michael einem Boten des Erzbischofs mitgab, er-
klärte sich ersterer bereit, den angesetzten Tag zu Ostheim
besuchen zu wollen.
Es lässt sich aus den vorhandenen Akten nicht genau
feststellen, ob Michael den Tag wirklich besuchte. Die That-
sache, dass von einer Vereinbarung nichts bekannt wurde,
legt die Vermutung nahe, dass der 80 jährige Greis nicht auf
dem Tag erschien. War doch auch für ihn gerade das Jahr
1530 eine Schmerzenszeit, da sein Sohn Georg, der zu der
Zeit der angesetzten Tagfahrt wohl schon schwer erkrankt
war, am 17. April, erst 43 Jahre alt, starb. Er übernahm
nun selbst wieder völlig die Regierung der Grafschaft, da
das Söhnlein Georgs, Michael III., im Oktober 1529 geboren,
erst ein Jahr alt war. Diese Vertretung des minderjährigen
Enkelkindes war freilich für Michael von kurzer Dauer.
Bereits am 24. März 1531 folgte der Vater seinem Sohn ins
Grab, und eine Vormundschaft für Michael III. übernahm
nun die Regierungsgeschäfte.

') Der bezügliche Brief ist „geben zu Aschaffenburg uff Frey tag
nach dem Aschermitwoch anno 1530“ (d. h. am 4 März 1530).
 
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